# taz.de -- Kommentar NPD-Verbotsverfahren: Demokratiefeindlich, nicht gefährl… | |
> Ist das NPD-Verbotsverfahren mit dem Wahlverlust in Sachsen obsolet? In | |
> ihrem Niedergang ist die Partei kaum noch eine Gefahr. | |
Bild: Jetzt noch verbieten? | |
So viel ist klar: Nach den Sachsen-Wahlen ist die NPD weniger relevant als | |
zuvor. Der Unterschied liegt nicht darin, dass die Nazipartei so viel | |
Stimmen verloren hat, dass sie nun nicht mehr die 5-Prozent-Hürde schaffte. | |
Entscheidend sind die Folgen der Wahl. Die Partei verliert ihr | |
intellektuelles Kraftzentrum: Abgeordnetensitze, Mitarbeiter, | |
Fraktionsgelder. All das durfte zwar nicht direkt für Parteiarbeit | |
verwendet werden, strahlte aber natürlich aus. | |
Ist das vom Bundesrat eingeleitete Verbotsverfahren damit obsolet geworden? | |
Formal ändert sich gar nichts. Der Antrag liegt in Karlsruhe weiter auf dem | |
Tisch. Das Bundesverfassungsgericht muss über ihn entscheiden. | |
Auch der Bundesrat wird den Antrag nicht zurückziehen, wenn er seine eigene | |
Argumentation ernst nimmt. Denn danach kommt es auf die Gefährlichkeit der | |
NPD überhaupt nicht an. Welche Wahlergebnisse die NPD erzielt, wie desolat | |
die Parteifinanzen sind – all das interessiert die Länderkammer nicht, für | |
sie ist ein NPD-Verbot reine „Vorsorge“. | |
Letztlich kommt es auf den Maßstab an, den das Bundesverfassungsgericht | |
anlegt. Wenn die Richter eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie | |
verlangen, wird der Verbotsantrag scheitern, schon vor der Sachsen-Wahl war | |
die NPD schwach, zerstritten und im Niedergang, jetzt ist sie es erst | |
recht. Lassen die Richter dagegen demokratiefeindliche Absichten genügen, | |
dann ist das NPD-Verbot unvermeidbar. Ein Blick ins Parteiprogramm genügt. | |
Die Richter sollten daher das laufende Vorverfahren nutzen, sich über den | |
Maßstab zu verständigen und diesen mitteilen. Wenn die Hürden hoch sind, | |
ist das Verfahren wirklich obsolet. Dann könnte der Bundesrat den Antrag | |
zurückziehen, bevor er anschließend abgelehnt wird. | |
2 Sep 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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