| # taz.de -- Kommentar NPD-Verbotsverfahren: Demokratiefeindlich, nicht gefährl… | |
| > Ist das NPD-Verbotsverfahren mit dem Wahlverlust in Sachsen obsolet? In | |
| > ihrem Niedergang ist die Partei kaum noch eine Gefahr. | |
| Bild: Jetzt noch verbieten? | |
| So viel ist klar: Nach den Sachsen-Wahlen ist die NPD weniger relevant als | |
| zuvor. Der Unterschied liegt nicht darin, dass die Nazipartei so viel | |
| Stimmen verloren hat, dass sie nun nicht mehr die 5-Prozent-Hürde schaffte. | |
| Entscheidend sind die Folgen der Wahl. Die Partei verliert ihr | |
| intellektuelles Kraftzentrum: Abgeordnetensitze, Mitarbeiter, | |
| Fraktionsgelder. All das durfte zwar nicht direkt für Parteiarbeit | |
| verwendet werden, strahlte aber natürlich aus. | |
| Ist das vom Bundesrat eingeleitete Verbotsverfahren damit obsolet geworden? | |
| Formal ändert sich gar nichts. Der Antrag liegt in Karlsruhe weiter auf dem | |
| Tisch. Das Bundesverfassungsgericht muss über ihn entscheiden. | |
| Auch der Bundesrat wird den Antrag nicht zurückziehen, wenn er seine eigene | |
| Argumentation ernst nimmt. Denn danach kommt es auf die Gefährlichkeit der | |
| NPD überhaupt nicht an. Welche Wahlergebnisse die NPD erzielt, wie desolat | |
| die Parteifinanzen sind – all das interessiert die Länderkammer nicht, für | |
| sie ist ein NPD-Verbot reine „Vorsorge“. | |
| Letztlich kommt es auf den Maßstab an, den das Bundesverfassungsgericht | |
| anlegt. Wenn die Richter eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie | |
| verlangen, wird der Verbotsantrag scheitern, schon vor der Sachsen-Wahl war | |
| die NPD schwach, zerstritten und im Niedergang, jetzt ist sie es erst | |
| recht. Lassen die Richter dagegen demokratiefeindliche Absichten genügen, | |
| dann ist das NPD-Verbot unvermeidbar. Ein Blick ins Parteiprogramm genügt. | |
| Die Richter sollten daher das laufende Vorverfahren nutzen, sich über den | |
| Maßstab zu verständigen und diesen mitteilen. Wenn die Hürden hoch sind, | |
| ist das Verfahren wirklich obsolet. Dann könnte der Bundesrat den Antrag | |
| zurückziehen, bevor er anschließend abgelehnt wird. | |
| 2 Sep 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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