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# taz.de -- Steuersätze in den Bundesländern: Wer melkt weniger?
> Dürfen Bundesländer manche Steuern bald selbst festsetzen? Das schlägt
> zumindest der Bund vor. Droht dann ein Steuer-Dumping-Wettbewerb?
Bild: Noch sind sie in NRW. Wenn das Saarland sie weniger melken will, machen s…
BERLIN rtr | Arbeitnehmer und Unternehmen sollen nach dem Willen der
Bundesregierung künftig mit regional unterschiedlich hohen Steuern belastet
werden können. In den Bund-Länder-Verhandlungen über die Neuordnung der
deutschen Staatsfinanzen schlägt der Bund Zuschlagsrechte der Bundesländer
bei der Einkommen-, Kapitalertrag- und der Körperschaftsteuer vor. Die
Länder sind in der Frage noch gespalten. Einig sind sie sich allerdings in
der Forderung, an den Soli-Milliarden beteiligt zu werden. Die
Bundesregierung will den Preis dafür möglichst hoch treiben und die Länder
stärker für den Gesamtstaat in die Pflicht nehmen.
In einem Bericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe drängt der Bund die Länder
an etlichen Stellen zu mehr finanzieller Eigenverantwortung. So heißt es
darin: „Eine größere Steuerautonomie der Gebietskörperschaften ist
geeignet, unterschiedlichen regionalen und lokalen Gegebenheiten Rechnung
zu tragen und Verantwortlichkeiten für finanzpolitische Entscheidungen für
die Wähler klarer erkennbar zu machen.“ Nach Bundesländern unterschiedlich
hohe Steuersätze hatten bereits in früheren Gesprächen über eine
Gemeindefinanzreform auf dem Tisch gelegen, waren von der Länder-Mehrheit
aber abgelehnt worden.
Damals waren Zu- und Abschlagsrechte der Länder auf die Einkommensteuer von
bis zu drei Prozentpunkten im Gespräch. Im Extremfall würde dies bedeuten,
dass in einem Bundesland ein Spitzenverdiener ab 250.730 Euro mit einem
Satz von 48 Prozent, in einem anderen Land aber nur mit 42 Prozent belastet
würde. Bisher greift ein einheitlicher Tarif von 14 bis 45 Prozent.
Dem Bericht zufolge lehnen die Bundesländer das Ansinnen des Bundes nicht
grundsätzlich ab. Mit Verweis auf die Position der Länder heißt es darin
lediglich: „Das Thema bleibt Gegenstand der weiteren Verhandlungen.“
Verhandlungskreisen zufolge sperrt sich aber bisher eine Länder-Mehrheit
gegen den Vorschlag, weil sie einen ruinösen Steuer-Dumping-Wettbewerb
fürchtet. Der 15-seitige Bericht war die Basis für weitere Verhandlungen
der Finanzminister von Bund und Ländern am Donnerstag in Berlin.
## Kompromiss bis Ende des Jahres
Weil der Solidarpakt II für Ostdeutschland und der jetzige
Länder-Finanzausgleich 2019 auslaufen, müssen die Finanzströme zwischen den
staatlichen Ebenen neu organisiert werden. Die Finanzminister sollen dazu
den Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel im Oktober erste
Vorschläge machen. Bis zum Jahresende sollen zentrale Eckpunkte stehen.
Aus dem Bericht geht hervor, dass Bund und Länder in fast allen Bereichen
noch weit auseinander liegen. Bestes Beispiel dafür ist der
Solidaritätszuschlag, dessen Aufkommen von derzeit knapp 15 Milliarden Euro
bisher alleine dem Bund zusteht. Die Länder fordern, den Soli entweder als
eine Ergänzungsabgabe zu erhalten oder ihn in die Gemeinschaftsteuern zu
integrieren. Dies hätte den Vorteil, dass sie – und ihre Kommunen – an den
Soli-Einnahmen zu mehr als der Hälfte beteiligt würden. Den höheren Anteil
an der Umsatzsteuer, den sie im Rahmen der Soli-Einführung 1993 bekommen
hatten, wollen sie außerdem behalten.
Dabei will der Bund jedoch nicht mitspielen. Er fordert im Gegenzug für
eine Länder-Beteiligung am Soli eine Kompensation durch die Rückgabe der
sieben Umsatzsteuerpunkte. Das Feilschen um die Bundes-Milliarden zieht
sich durch den gesamten Bericht. So fordern die Länder, dass ihnen der Bund
bei den Zinsen auf ihre Altschulden hilft, ihnen bei der Sanierung der
kommunalen Infrastruktur unter die Arme greift und ihnen weiter Hilfe
leistet bei der Überwindung regionaler Strukturschwächen.
Der Bund pocht dagegen auf Strukturreformen vor allem durch eine
Entflechtung der Zuständigkeiten für Sozialausgaben, statt lediglich mehr
Geld an die Länder zu verteilen. So sollen die Landtage künftig selbst
bestimmen können, ob sie von bundesweit geltenden Sozialstandards zum
Beispiel bei der Behindertenhilfe abweichen und dadurch ihre Kosten
reduzieren wollen.
Außerdem will der Bund den gemeinsamen Stabilitätsrat stärken, der die
Einhaltung der Schuldenbremse im Grundgesetz überwachen und bei Verstößen
vor dem Bundesverfassungsgericht klagen können soll. Schließlich fordert
der Bund, dass die Länder ihren Streit über den Finanzausgleich
untereinander nicht auf seine Kosten lösen.
25 Sep 2014
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