| # taz.de -- Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Bezahlte Pflegezeit geplant | |
| > Oft tritt ein Pflegefall in der Familie plötzlich ein. Arbeitnehmer | |
| > sollen künftig mehr Hilfe vom Staat bekommen, wenn sie Angehörige pflegen | |
| > müssen. | |
| Bild: Angehörige sollen bald besser unterstützt werden, wenn sie einen Pflege… | |
| PASSAU/KÖLN dpa | Arbeitnehmer, die kurzfristig eine Pflege für Angehörige | |
| organisieren müssen, sollen ab Januar 2015 eine bezahlte Auszeit von zehn | |
| Tagen nehmen können. Nach Informationen der Passauer Neuen Presse und des | |
| Kölner Stadt-Anzeigers soll der Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit | |
| von Familie, Pflege und Beruf an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen | |
| werden. | |
| Beschäftigte dürfen schon heute für zehn Tage mit der Arbeit aussetzen, | |
| wenn ein Pflegenotfall eintritt. Künftig sollten sie in dieser Zeit aber | |
| ein „Pflegeunterstützungsgeld“ in Höhe von 67 Prozent des wegfallenden | |
| Einkommens erhalten, berichtet die Passauer Neue Presse. Laut Kölner | |
| Stadt-Anzeiger soll sich die Leistung an der Höhe des Kinderkrankengeldes | |
| orientieren, das zurzeit 70 Prozent des Bruttogehalts beträgt. | |
| „Die Angehörigen sind der größte Pflegedienst der Nation. Wir wollen sie in | |
| Zukunft besser unterstützen“, sagte die stellvertretende | |
| SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann der Passauer Neuen Presse. „Das ist | |
| eine wirklich lebensnahe Hilfe.“ Die Mehrkosten werden in der Koalition auf | |
| rund 100 Millionen Euro jährlich beziffert und sollen von der gesetzlichen | |
| Pflegeversicherung getragen werden. | |
| Darüber hinaus soll es laut Reimann einen Rechtsanspruch auf eine | |
| Freistellung von sechs Monaten geben. Wer Angehörige pflegt, könne aber | |
| auch für 24 Monate die Arbeitszeit reduzieren, auf mindestens 15 Stunden. | |
| Diese Familienpflegezeit solle auch für die Pflege schwerkranker Kinder | |
| oder Schwerstkranker in Hospizen in Anspruch genommen werden können. Eine | |
| Lohnersatzleistung sei nicht vorgesehen. | |
| Die Familienpflegezeit soll nach Informationen beider Blätter | |
| ausschließlich Beschäftigten in Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern | |
| offenstehen. Um einen Teil des Lohnausfalls abzufangen, seien für | |
| Betroffene zinsgünstige Darlehen über das Bundesamt für Familie und | |
| zivilgesellschaftliche Aufgaben vorgesehen. | |
| 14 Oct 2014 | |
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