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# taz.de -- Extra-Leistungen in der Kindertagespflege: Eltern dürfen wieder za…
> Das Verwaltungsgericht entscheidet gegen die von der Sozialbehörde
> verhängte Genehmigungspflicht für private Zusatzleistungen.
Bild: Wollen Tagesmütter Ausflüge extra abrechnen, sollen sie das beantragen …
Die umstrittene Genehmigungspflicht für private Zusatzleistungen in der
Kindertagespflege ist vom Tisch. Das Verwaltungsgericht gab einer
Tagespflegerin Recht, die gegen einen ablehnenden Bescheid geklagt hatte.
Über den Einzelfall hinaus bedeutend ist das, weil die Genehmigungspflicht
grundsätzlich unrechtens sei, wie es in der Urteilsbegründung heißt.
Seit Februar vergangenen Jahres mussten TagespflegerInnen einen Antrag bei
der Sozialbehörde stellen, wenn sie über die normale Betreuung hinaus
weitere Leistungen wie besondere pädagogische Konzepte, ökologisches Essen
oder Ausflüge abrechnen wollten. Für TagespflegerInnen wie Elisabeth
Lahusen geht es dabei um weit mehr als die Chance, besondere Konzepte
umzusetzen. „Wir haben jetzt erstritten, dass Eltern freiwillig zahlen
dürfen, was die Stadt nicht leistet“, sagt sie.
Denn darum geht es den TagespflegerInnen: Die von der Stadt veranschlagten
Sätze seien zu niedrig, so Lahusen, und insbesondere bei der
Sachkostenpauschale undurchsichtig. Es gebe keinen verbindlichen Katalog,
der zu berechnende Nebenkosten aufführt und benenne, welche Beträge
beispielsweise für Miete, Energie oder Verwaltungstätigkeiten angenommen
würden. Die nach Kind und Stunde bestimmten Pflegegeldsätze enthielten
einen Pauschalbetrag, der seit Jahren nicht angehoben worden sei und weder
steigende Energiekosten noch unterschiedliche Mieten in den Stadtteilen
berücksichtige.
Wenn Eltern mit den Mehrkosten einverstanden sind, können die Pflegekräfte
nach dem Urteil nun auch wieder anbieten, drei statt fünf Kinder zu
betreuen. „Es geht bei den Zusatzleistungen nicht darum, jemanden
abzuzocken“, sagt Lahusen. Tatsächlich seien viele Eltern gerne bereit, auf
eigene Kosten eine vernünftige Betreuung zu ermöglichen. Das nächste Ziel
müsse nun sein, die Grundvergütung anzuheben, um diese Eltern weniger zu
belasten.
Die Sozialbehörde hatte die Genehmigungspflicht verhängt, um verhindern zu
können, dass in der Tagespflege von der Bezuschussung ausgeschlossenes
Privatgewerbe betrieben werde. Dass die normalen Betreuungssätze
ausreichten, gehe schon aus der geringen Zahl an Anträgen hervor: Von den
317 Tagespflegepersonen hätten nur 26 auch Anträge gestellt; nur fünf seien
wegen überhöhter Forderungen abgelehnt worden.
Lahusen nennt das „eine Schutzbehauptung“. Sie kenne viele, die wegen
mündlicher Ansagen gar nicht erst versucht hätten, Anträge auf den Weg zu
bringen. Einige bei Ver.di organisierte TagespflegerInnen fordern bessere
Arbeitsbedigungen und höhere Bezahlung.
Vor Gericht ging es diesmal nicht in erster Linie um die Inhalte der
Zusatzleistungen, sondern um grundsätzliche Fragen: Die Sozialbehörde hatte
sich bei der Genehmigungspflicht auf Verwaltungsvorschriften berufen, nicht
aber auf ein Gesetz. Das allerdings wäre nötig gewesen, um das Grundrecht
auf freie Berufsausübung einzuschränken, sagt das Gericht. Die
Sozialbehörde wird das Urteil nicht anfechten, sagt ihr Sprecher Bernd
Schneider. Stattdessen werde man Eltern, die mit Extrakosten unzufrieden
sind, an andere PflegerInnen vermitteln.
1 Sep 2014
## AUTOREN
Jan-Paul Koopmann
## TAGS
Bremen
Kinderbetreuung
Tagesmütter
Tagesmütter
Familie
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