# taz.de -- Extra-Leistungen in der Kindertagespflege: Eltern dürfen wieder za… | |
> Das Verwaltungsgericht entscheidet gegen die von der Sozialbehörde | |
> verhängte Genehmigungspflicht für private Zusatzleistungen. | |
Bild: Wollen Tagesmütter Ausflüge extra abrechnen, sollen sie das beantragen … | |
Die umstrittene Genehmigungspflicht für private Zusatzleistungen in der | |
Kindertagespflege ist vom Tisch. Das Verwaltungsgericht gab einer | |
Tagespflegerin Recht, die gegen einen ablehnenden Bescheid geklagt hatte. | |
Über den Einzelfall hinaus bedeutend ist das, weil die Genehmigungspflicht | |
grundsätzlich unrechtens sei, wie es in der Urteilsbegründung heißt. | |
Seit Februar vergangenen Jahres mussten TagespflegerInnen einen Antrag bei | |
der Sozialbehörde stellen, wenn sie über die normale Betreuung hinaus | |
weitere Leistungen wie besondere pädagogische Konzepte, ökologisches Essen | |
oder Ausflüge abrechnen wollten. Für TagespflegerInnen wie Elisabeth | |
Lahusen geht es dabei um weit mehr als die Chance, besondere Konzepte | |
umzusetzen. „Wir haben jetzt erstritten, dass Eltern freiwillig zahlen | |
dürfen, was die Stadt nicht leistet“, sagt sie. | |
Denn darum geht es den TagespflegerInnen: Die von der Stadt veranschlagten | |
Sätze seien zu niedrig, so Lahusen, und insbesondere bei der | |
Sachkostenpauschale undurchsichtig. Es gebe keinen verbindlichen Katalog, | |
der zu berechnende Nebenkosten aufführt und benenne, welche Beträge | |
beispielsweise für Miete, Energie oder Verwaltungstätigkeiten angenommen | |
würden. Die nach Kind und Stunde bestimmten Pflegegeldsätze enthielten | |
einen Pauschalbetrag, der seit Jahren nicht angehoben worden sei und weder | |
steigende Energiekosten noch unterschiedliche Mieten in den Stadtteilen | |
berücksichtige. | |
Wenn Eltern mit den Mehrkosten einverstanden sind, können die Pflegekräfte | |
nach dem Urteil nun auch wieder anbieten, drei statt fünf Kinder zu | |
betreuen. „Es geht bei den Zusatzleistungen nicht darum, jemanden | |
abzuzocken“, sagt Lahusen. Tatsächlich seien viele Eltern gerne bereit, auf | |
eigene Kosten eine vernünftige Betreuung zu ermöglichen. Das nächste Ziel | |
müsse nun sein, die Grundvergütung anzuheben, um diese Eltern weniger zu | |
belasten. | |
Die Sozialbehörde hatte die Genehmigungspflicht verhängt, um verhindern zu | |
können, dass in der Tagespflege von der Bezuschussung ausgeschlossenes | |
Privatgewerbe betrieben werde. Dass die normalen Betreuungssätze | |
ausreichten, gehe schon aus der geringen Zahl an Anträgen hervor: Von den | |
317 Tagespflegepersonen hätten nur 26 auch Anträge gestellt; nur fünf seien | |
wegen überhöhter Forderungen abgelehnt worden. | |
Lahusen nennt das „eine Schutzbehauptung“. Sie kenne viele, die wegen | |
mündlicher Ansagen gar nicht erst versucht hätten, Anträge auf den Weg zu | |
bringen. Einige bei Ver.di organisierte TagespflegerInnen fordern bessere | |
Arbeitsbedigungen und höhere Bezahlung. | |
Vor Gericht ging es diesmal nicht in erster Linie um die Inhalte der | |
Zusatzleistungen, sondern um grundsätzliche Fragen: Die Sozialbehörde hatte | |
sich bei der Genehmigungspflicht auf Verwaltungsvorschriften berufen, nicht | |
aber auf ein Gesetz. Das allerdings wäre nötig gewesen, um das Grundrecht | |
auf freie Berufsausübung einzuschränken, sagt das Gericht. Die | |
Sozialbehörde wird das Urteil nicht anfechten, sagt ihr Sprecher Bernd | |
Schneider. Stattdessen werde man Eltern, die mit Extrakosten unzufrieden | |
sind, an andere PflegerInnen vermitteln. | |
1 Sep 2014 | |
## AUTOREN | |
Jan-Paul Koopmann | |
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