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# taz.de -- Religiöse Erziehung: Gretchenfrage in der Tagespflege
> Die Kieler Stadtverwaltung will von Tagesmüttern wissen, welcher Religion
> sie angehören. Hamburg praktiziert eine andere Regelung.
Bild: Wie hast du‘s mit der Religion - in Kiel müssen Tagesmütter der Verwa…
Hamburg taz | Tagesmütter in Kiel haben in diesen Tagen unerwartet Post von
der Stadtverwaltung bekommen: einen kurzen Fragebogen - zu ihrem Glauben.
Die Verwaltung will wissen, welcher Religion die BetreuerInnen angehören
und welchen Einfluss das auf ihre pädagogische Arbeit hat. Außerdem
verpflichtet sie die von ihr geförderten Tagesmütter, schon beim
Erstkontakt Eltern über ihren Glauben und die Auswirkungen auf den Alltag
in der Betreuung zu informieren. Das Schreiben liegt der taz vor.
Dieser Brief ging an Tagesmütter, die zuvor schon von der Behörde auf ihre
Eignung geprüft worden sind. Sie haben dafür pädagogische Konzepte
abgegeben und müssen regelmäßig neue Erlaubnisse beantragen. Eine
[1][städtische Richtlinie] gibt der Verwaltung die Möglichkeit, die
Geldzahlung einzustellen, wenn die religiöse Erziehung der Tagesmutter
anders ist, als von den Eltern gewollt. Welchen Hintergrund und welche
Folgen die nun geforderte Selbstauskunft hat, konnte die Stadtverwaltung am
Montag nicht beantworten.
Beim Bundesverband Kindertagespflege ist man irritiert über das Kieler
Vorgehen. „Eine reine Abfrage sagt nichts aus“, sagt Sprecher Heiko Krause.
Er ist nicht gegen Schutzmechanismen der Behörden gegen religiöse
Extremisten. „Aber wenn die Stadt vernünftig arbeitet und gut kontrolliert,
dann müsste es auch so auffallen, wenn jemand Anhänger einer Sekte ist oder
Salafist.“ Er wirbt für verbindliche Regeln, die möglichst überall gelten.
Die Realität in der Tagespflege sieht bisher anders aus. Zwar gibt es grobe
Regeln per Bundesgesetzgebung (siehe Kasten), doch die konkrete Umsetzung
liegt in den Händen von Ländern und Kommunen. Schon bei der Frage, wie
umfangreich die Fortbildung gewesen sein muss, um Tagespflegeperson werden
zu können - so die offizielle Bezeichnung für Tagesmütter und väter - gibt
es regional große Unterschiede.
Vorbild für den Verband sind die [2][Hamburger Standards für Tagespflege],
ein 36-seitiges Regelwerk, das die Sozialbehörde erstellt hat. Er enthält
30 Ausschluss-Kriterien für angehende oder bereits tätige Tagesmütter und
-väter. Darunter sind drei mit deutlichem Bezug zur Religion: Wer einer
Glaubensgemeinschaft angehört, „die pädagogisch bedenkliche Aussagen zu
Erziehung und Bildung von Kindern macht“, darf in Hamburg nicht Tagesmutter
werden.
Genauso ist das Tragen einer Burka verboten, weil es die nonverbale
Kommunikation behindere. Tagesmutter darf auch nicht werden, wer explizit
eine salafistisch-jihadistische oder andere Weltanschauung hat, die
Religionsfreiheit, Gleichberechtigung oder gleich die ganze
freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt. Damit will die Behörde
auch Anhänger „links oder rechtsextremer politischer Gruppen“ ausschließe…
Ob jemand unter diese Kriterien fällt, müssen die Bezirke bei der
Eignungsprüfung herausfinden - laut Sozialbehörde vor allem im Gespräch.
Als Hinweise auf die Nähe zu den ausgeschlossenen Gruppen und
Glaubensgemeinschaften gelten die Kleidung, offen getragenen Symbole und
„spezifische Begriffe“.
Diese Regelungen wiederum beruhen auf den Vorgaben durch das [3][Hamburger
Kinderbetreuungsgesetz]. Demnach sollen auch Tagespfleger „dem Kind Achtung
vor seinen kulturellen Werten sowie vor anderen Kulturen vermitteln“ und
das Kind „auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien
Gesellschaft, im Geist der Verständigung vorbereiten“.
8 Jun 2015
## LINKS
[1] https://www.kiel.de/leben/kinder/kindertagespflege/_dokumente/Richtlinie_Ki…
[2] http://www.hamburg.de/contentblob/4463704/data/standardpapier.pdf
[3] http://www.juris.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=4&showdoccase…
## AUTOREN
Daniel Kummetz
## TAGS
Tagesmütter
Kiel
Religion
Glaube
Frühkindliche Bildung
Länder
Bremen
Betreuungsgeld
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