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# taz.de -- Verfahren zu deutschen Rüstungsexporten: Keine Vorabinformationen
> Welche Rüstungsgüter Deutschland ins Ausland verkauft hat, erfährt die
> Öffentlichkeit erst nachträglich. Eine Klage dagegen scheiterte jetzt
> größtenteils.
Bild: Weltweit begehrt: der in Deutschland gebaute Leopard.
KARLSRUHE dpa | Die Bundesregierung darf den Bundestag erst nachträglich
über ihre Rüstungsexportbeschlüsse informieren. Eine frühere Unterrichtung
des Parlaments sei verfassungsrechtlich nicht geboten, entschied das
Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. „Die parlamentarische
Kontrolle erstreckt sich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge.“ (Az.:
BvE 5/11)
Im vorliegenden Verfahren sei es ausschließlich um die Grenzen des
parlamentarischen Informationsrechts gegangen, betonte Gerichtspräsident
Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. „Das Bundesverfassungsgericht hatte weder
über die Zulässigkeit noch über den Umfang von Rüstungsexporten zu
entscheiden.“
Damit scheiterten die Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian
Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul mit dem grundsätzlichen Teil ihrer
Klage. Denn sie wollten nicht erst im Nachhinein über bereits genehmigte
Rüstungslieferungen ins Ausland erfahren.
„Die Beratung und Beschlussfassung im Bundessicherheitsrat unterfallen dem
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“, urteilten die Richter jedoch.
Antworten auf Fragen zu noch nicht beschiedenen Exportanträgen könne die
Regierung daher verweigern. Brisante Rüstungsdeals werden vom
Bundessicherheitsrat genehmigt, einem Ausschuss des Bundeskabinetts. Seine
geheimen Sitzungen werden von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geleitet.
Bisher legten die Bundesregierungen jährlich einen Rüstungsexportbericht
mit allgemeinen statistischen Daten vor. Dieser wird von der schwarz-roten
Koalition mittlerweile durch einen [1][Zwischenbericht (pdf-Datei)] alle
sechs Monate ergänzt.
Im konkreten Teil ihrer Klage bekamen die Abgeordneten aber zum Teil recht.
Dabei ging es unter anderem um einen umstrittenen Panzerdeal mit
Saudi-Arabien, über den seit Jahren spekuliert wird. Die drei
Parlamentarier kritisierten, dass die damalige schwarz-gelbe
Bundesregierung 2011 ihre Anfragen zum angeblich geplanten Export von rund
200 „Leopard“-Panzern an das autoritär regierte Königreich nicht
beantwortet habe.
Konkrete Anfragen zu bestimmten Deals müsse die Regierung in der Regel
dahingehend beantworten, ob sie ein Rüstungsgeschäft genehmigt habe oder
nicht, urteilten die Verfassungsrichter. Der jährliche
Rüstungsexportbericht reiche dann nicht aus.
21 Oct 2014
## LINKS
[1] http://docs.dpaq.de/8036-bmwi_ruestungsexport-zwischenbericht_2014_teil-i_w…
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