# taz.de -- Kommentar EGMR-Urteil zu Flüchtlingen: Das europäische Regelwerk … | |
> Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte trifft neben | |
> Italien auch viele andere Länder: Die EU braucht humanitäre | |
> Mindeststandards. | |
Bild: Flüchtlinge auf Lampedusa: menschenwürdige Verhältnisse? | |
Flüchtlinge dürfen nicht aus der Schweiz nach Italien zurückgeschickt | |
werden, [1][befand jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschrechte] | |
(EGMR) in Straßburg. Formal ist der Verlierer im Prozess die Schweiz – das | |
Urteil ist aber zugleich eine Ohrfeige für Italien. Mehr noch: Der | |
Richterspruch bringt das gesamte europäische Regelwerk zur | |
Flüchtlingsaufnahme ins Wanken. | |
Italien muss sich damit nämlich bescheinigen lassen, dass es elementare | |
Menschenrechte nicht wahrt. Wer immer sich in den letzten Jahren näher mit | |
ihrer Situation befasst hat, weiß es schon lange: Den Menschen aus Syrien, | |
Eritrea oder Afghanistan wird ein unwürdiges Leben zugemutet, Unterstützung | |
bleibt meist aus. | |
Eben davon wollten die anderen europäischen Staaten nichts wissen. Sie | |
zogen sich bisher auf den Rechtsstandpunkt zurück, dass der | |
Erstaufnahmestaat für Asylverfahren zuständig sei, so wie es die | |
„Dublin“-Verordnungen der EU vorsehen. Auch das deutsche Bundesamt für | |
Migration und Flüchtlinge ordnet immer wieder Abschiebungen nach Italien an | |
– andere Urteile deutscher Gerichte, die den Flüchtlingen trotz Dublin | |
Bleiberecht gewähren, tut man gern als bloße „Einzelfallentscheidungen“ a… | |
Das Dublin-System könnte jetzt allerdings ins Wanken geraten. Es reicht | |
eben nicht, dass ein Flüchtling formal Zugang zu einem regulären | |
Asylverfahren hat, um behaupten zu können, seine Menschenrechte würden | |
gewahrt. Der Schutz der Menschenrechte ist ohne menschenwürdige Behandlung | |
schlicht nicht zu haben – genau das hält das Urteil fest. Die EU wird um | |
die Festlegung humanitärer Mindeststandards nicht mehr herumkommen. Und | |
solange diese im Falle Italiens nicht gewährleistet sind, täte Deutschland | |
gut daran, einen generellen Stopp der Flüchtlingsabschiebungen dorthin zu | |
verfügen. | |
6 Nov 2014 | |
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[1] /EU-Urteil-zu-Afghanen-in-der-Schweiz/!148951/ | |
## AUTOREN | |
Michael Braun | |
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