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# taz.de -- Kommentar EGMR-Urteil zu Flüchtlingen: Das europäische Regelwerk …
> Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte trifft neben
> Italien auch viele andere Länder: Die EU braucht humanitäre
> Mindeststandards.
Bild: Flüchtlinge auf Lampedusa: menschenwürdige Verhältnisse?
Flüchtlinge dürfen nicht aus der Schweiz nach Italien zurückgeschickt
werden, [1][befand jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschrechte]
(EGMR) in Straßburg. Formal ist der Verlierer im Prozess die Schweiz – das
Urteil ist aber zugleich eine Ohrfeige für Italien. Mehr noch: Der
Richterspruch bringt das gesamte europäische Regelwerk zur
Flüchtlingsaufnahme ins Wanken.
Italien muss sich damit nämlich bescheinigen lassen, dass es elementare
Menschenrechte nicht wahrt. Wer immer sich in den letzten Jahren näher mit
ihrer Situation befasst hat, weiß es schon lange: Den Menschen aus Syrien,
Eritrea oder Afghanistan wird ein unwürdiges Leben zugemutet, Unterstützung
bleibt meist aus.
Eben davon wollten die anderen europäischen Staaten nichts wissen. Sie
zogen sich bisher auf den Rechtsstandpunkt zurück, dass der
Erstaufnahmestaat für Asylverfahren zuständig sei, so wie es die
„Dublin“-Verordnungen der EU vorsehen. Auch das deutsche Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge ordnet immer wieder Abschiebungen nach Italien an
– andere Urteile deutscher Gerichte, die den Flüchtlingen trotz Dublin
Bleiberecht gewähren, tut man gern als bloße „Einzelfallentscheidungen“ a…
Das Dublin-System könnte jetzt allerdings ins Wanken geraten. Es reicht
eben nicht, dass ein Flüchtling formal Zugang zu einem regulären
Asylverfahren hat, um behaupten zu können, seine Menschenrechte würden
gewahrt. Der Schutz der Menschenrechte ist ohne menschenwürdige Behandlung
schlicht nicht zu haben – genau das hält das Urteil fest. Die EU wird um
die Festlegung humanitärer Mindeststandards nicht mehr herumkommen. Und
solange diese im Falle Italiens nicht gewährleistet sind, täte Deutschland
gut daran, einen generellen Stopp der Flüchtlingsabschiebungen dorthin zu
verfügen.
6 Nov 2014
## LINKS
[1] /EU-Urteil-zu-Afghanen-in-der-Schweiz/!148951/
## AUTOREN
Michael Braun
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