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# taz.de -- Gericht über „Dublin-Verfahren“: Abschiebung nach Italien ist …
> Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Abschiebung von Flüchtlingen
> nach Italien zulässig. Das entschied der Europäische Gerichtshof für
> Menschenrechte.
Bild: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
STRASSBURG kna | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die
Klage eines somalischen Asylbewerbers gegen das sogenannte Dublin-Verfahren
zurückgewiesen. Die Straßburger Richter billigten am Donnerstag die
Entscheidung der niederländischen Asylbehörden, den 20-Jährigen nach
Italien zu überstellen.
Anders als von diesem angeführt, drohe ihm in Italien keine unzumutbare
Behandlung, so die Begründung. Die „Struktur und Gesamtsituation“ des
italienischen Flüchtlings- und Asylbewerberaufnahmesystems seien kein
genereller Grund, eine Überstellung im Zuge des sogenannten
Dublin-Verfahrens zu verbieten.
Der Somalier hatte sich gegen die europäische Rechtspraxis des
Dublin-Verfahrens gewandt, Asylbewerber in das europäische Land
zurückzuschicken, das sie zuerst erreicht haben. Im Fall einer ähnlichen
Klage einer afghanischen Flüchtlingsfamilie mit sechs Kindern hatte
Straßburg im November 2014 eine Überstellung nach Italien noch abgelehnt.
Die Situation des „jungen Somaliers ohne weitere Familienangehörige“ sei
nun aber anders zu bewerten.
Zudem betonte der Menschenrechtsgerichtshof, das italienische Asylverfahren
sei nicht mit dem griechischen zu vergleichen. Die Überstellung einer
Flüchtlingsfamilie von Belgien nach Griechenland hatte der Gerichtshof 2011
mit Verweis auf schlechte Bedingungen in Griechenland abgelehnt.
5 Feb 2015
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Italien
Abschiebung
Flüchtlinge
Dublin-II-Verordnung
Dublin-System
Flüchtlinge
Europäischer Gerichtshof
Flüchtlinge
Flüchtlingspolitik
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