# taz.de -- Gericht über „Dublin-Verfahren“: Abschiebung nach Italien ist … | |
> Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Abschiebung von Flüchtlingen | |
> nach Italien zulässig. Das entschied der Europäische Gerichtshof für | |
> Menschenrechte. | |
Bild: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. | |
STRASSBURG kna | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die | |
Klage eines somalischen Asylbewerbers gegen das sogenannte Dublin-Verfahren | |
zurückgewiesen. Die Straßburger Richter billigten am Donnerstag die | |
Entscheidung der niederländischen Asylbehörden, den 20-Jährigen nach | |
Italien zu überstellen. | |
Anders als von diesem angeführt, drohe ihm in Italien keine unzumutbare | |
Behandlung, so die Begründung. Die „Struktur und Gesamtsituation“ des | |
italienischen Flüchtlings- und Asylbewerberaufnahmesystems seien kein | |
genereller Grund, eine Überstellung im Zuge des sogenannten | |
Dublin-Verfahrens zu verbieten. | |
Der Somalier hatte sich gegen die europäische Rechtspraxis des | |
Dublin-Verfahrens gewandt, Asylbewerber in das europäische Land | |
zurückzuschicken, das sie zuerst erreicht haben. Im Fall einer ähnlichen | |
Klage einer afghanischen Flüchtlingsfamilie mit sechs Kindern hatte | |
Straßburg im November 2014 eine Überstellung nach Italien noch abgelehnt. | |
Die Situation des „jungen Somaliers ohne weitere Familienangehörige“ sei | |
nun aber anders zu bewerten. | |
Zudem betonte der Menschenrechtsgerichtshof, das italienische Asylverfahren | |
sei nicht mit dem griechischen zu vergleichen. Die Überstellung einer | |
Flüchtlingsfamilie von Belgien nach Griechenland hatte der Gerichtshof 2011 | |
mit Verweis auf schlechte Bedingungen in Griechenland abgelehnt. | |
5 Feb 2015 | |
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