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# taz.de -- Eon klagt für Zwischenlagerung: Atommüll soll nach Gorleben
> Gegen das Ende des Zwischenlagers hat der Konzern Verfassungsbeschwerde
> eingelegt. Die Kosten für einen alternativen Aufbewahrungsort will er
> nicht tragen.
Bild: Wenn es nach Eon geht, sieht es im Wendland bald wieder so aus.
GÖTTINGEN taz | Die Energiekonzerne überziehen Bund und Länder seit Monaten
mit Klagen gegen den Atomausstieg. Jetzt geht E.on sogar mit einer
Verfassungsbeschwerde gegen den Stopp von Castortransporten ins
Atommüllzwischenlager Gorleben vor. Das Unternehmen wende sich damit gegen
einen entsprechenden Passus im 2013 verabschiedeten Endlagersuchgesetz,
sagte ein Gerichtssprecher am Freitag zur taz. Zunächst hatte die
Süddeutschen Zeitung über die Beschwerde berichtet.
Um Gorleben nicht noch weiter als Endlagerstandort zu zementieren und um
die aufgebrachten Gemüter im Wendland zu beruhigen, war in das
Standortauswahlgesetz maßgeblich auf Druck Niedersachsens ein Satz
eingefügt worden, der die Anlieferung weiterer Castorbehälter nach Gorleben
bis auf weiteres ausschließt: „Mit der Verabschiedung des
Standortsuch-Gesetzes werden die Transporte von Behältern mit abgebrannten
Kernbrennstoffen ins Zwischenlager Gorleben eingestellt.“
Stattdessen sollen die 26 Castoren, die ab 2016 aus den
Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield von Deutschland
zurückgenommen werden müssen, so lange in bestehenden Zwischenlagern an den
AKW-Standorten aufbewahrt werden, bis ein Endlager zur Verfügung steht.
Diese Lager sind bislang aber nur für Behälter genehmigt, die abgebrannte
Brennelemente aus dem Betrieb der Reaktoren erhalten, nicht aber für
Castoren mit hochradioaktivem Misch-Müll aus der Wiederaufarbeitung. Die
Energieversorger als Eigentümer der Standortzwischenlager müssten diese
Lager also umrüsten – was Millionen Euro kosten würde.
Dann doch lieber Gorleben, sagen sich die Konzerne, wo in der Nähe des
Salzstocks ein für alle gängigen Behältertypen genehmigtes und für die
Aufnahme der 26 Castorbehälter bestens geeignetes Zwischenlager zur
Verfügung steht. Die Entscheidung, das Wendland nicht mehr anzufahren, sei
nicht fachlich begründet, sondern politisch motiviert, argumentieren sie.
E.on ist sich aber offenbar selbst nicht ganz sicher, damit beim
Verfassungsgericht durchzukommen.
## Atomgegner zeigen sich empört
Auf ausdrücklichen Wunsch des Konzerns wurde die Beschwerde nämlich in das
sogenannte allgemeine Register des Gerichts eingestellt, wie der Sprecher
erläuterte. Im Klartext: Sie liegt in Karlsruhe zunächst auf Eis, und es
wird solange nicht darüber verhandelt, bis der Kläger dies konkret
beantragt. Die Einstellung in das Register dient also im Wesentlichen der
Wahrung einer Klagefrist. E.on lässt derweil prüfen, ob womöglich die
Verwaltungsgerichte in der Sache zuständig sind.
Atomgegner übten gestern heftige Kritik an dem Vorstoß des Konzerns. Der
Einlagerungsstopp für Gorleben sei gesetzlich festgeschrieben worden, um
Vertrauen in eine Endlagersuche ohne Vorfestlegungen zu schaffen, sagte
Wolfgang Ehmke von der Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz
Lüchow-Dannenberg. E.on rüttele an diesem Konsens.
30 Jan 2015
## AUTOREN
Reimar Paul
## TAGS
Verfassungsbeschwerde
Zwischenlager
Atommüll
Eon
Gorleben
Schwerpunkt Atomkraft
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Atommüllendlager
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