# taz.de -- Abgabe auf Kernbrennstäbe: Klatsche für AKW-Betreiber | |
> Der EuGH-Generalanwalt hat keine Bedenken gegen die Brennelementesteuer. | |
> Damit sinken die Chancen auf Erstattung – und die Aktienkurse. | |
Bild: RWE-Techniker stehen am Abklingbecken eines AKWs. Darin: Kernbrennstäbe,… | |
HAMBURG taz | Die deutsche Brennelementesteuer verstößt nicht gegen | |
Europarecht. Zu diesem Schluss kam am Dienstag Maciej Szpunar, der als | |
Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Gutachten zu diesem | |
Fall erstellt hat. Meist folgt der EuGH den Empfehlungen der unabhängigen | |
Generalanwälte. | |
Die Steuer, die die AKW-Betreiber zahlen müssen, fällt bei jedem | |
Brennstabwechsel an. Pro Gramm Kernbrennstoff – sei es Uran oder Plutonium | |
– werden 145 Euro fällig. Das Aufkommen fließt in den Bundeshaushalt und | |
ist nicht zweckgebunden. 2013 brachte die Steuer dem Bund 1,3 Milliarden | |
Euro Einnahmen. | |
Ursprünglich war die 2010 eingeführte Brennelementesteuer als Ausgleich für | |
die damals von der schwarz-gelben Koalition geplante | |
AKW-Laufzeitverlängerung gedacht. Sie war rechtlich aber nicht damit | |
verknüpft und wurde deshalb auch nach dem Fukushima-Unglück 2011 und dem | |
danach folgendem Beschluss zum Atomausstieg beibehalten. | |
Die AKW-Betreiber haben die Steuer von Beginn an juristisch bekämpft. | |
Erfolg hatten sie bisher vor allem beim Finanzgericht Hamburg, das den Fall | |
sowohl dem Bundesverfassungsgericht als auch dem Europäischen Gerichtshof | |
vorlegte. Generalanwalt Szpunar erklärte nun, es sei zulässig, auf beiden | |
Wegen parallel eine rechtliche Klärung zu suchen, da es in Karlsruhe und | |
Luxemburg um unterschiedliche Fragen gehe. | |
## Keine unzulässige Beihilfe | |
Ansonsten machte Szpunar den Konzernen aber wenig Hoffnung. Die deutsche | |
Steuer verstoße nicht gegen die EU-Richtlinie zur Besteuerung von | |
Energieerzeugnissen, da diese für Kernbrennstoffe gar nicht gelte. Das | |
Finanzgericht Hamburg hatte zwar eine analoge Anwendung der Richtlinie | |
vorgeschlagen, doch der Generalanwalt fand das abwegig: „Ich muss gestehen, | |
dass ich mir schwer vorstellen kann, durch welches Vorgehen dies machbar | |
wäre.“ | |
Die Kernbrennstoffsteuer sei auch keine „indirekte“ Steuer auf elektrischen | |
Strom, so der Generalanwalt. Es sei daher auch keine „unzulässige | |
Beihilfe“, wenn die Erzeuger von Öko- und Kohlestrom keine | |
Kernbrennstoffsteuer zahlen müssen. | |
Die endgültige Entscheidung des EuGH wird in einigen Monaten erfolgen. Wann | |
das Bundesverfassungsgericht sich mit der Sache befasst, ist noch unklar. | |
Im Dezember 2014 entschied der Bundesfinanzhof bereits, dass die Konzerne | |
die Steuer trotz der anhängigen Prozesse zunächst bezahlen müssen. | |
Der Aktienkurs von RWE brach nach dem Schlussantrag des Generalanwalts um 5 | |
Prozent ein. RWE ist zu 87,5 Prozent Eigentümer des AKW Emsland, dessen | |
Steuerlast der Aufhänger für das Luxemburger Verfahren ist. (Az.: C-5/14) | |
3 Feb 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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