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# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: Schleuser müssen mit Haft rechnen
> Fluchthelfer können sich nicht auf Rechte der Flüchtlinge berufen, so der
> BGH. Asylberechtigten von Griechenland nach Deutschland zu helfen, ist
> strafbar.
Bild: Hier ist kein Schutz zu erwarten: Syrische Flüchtlinge vor der Asylbehö…
KARLSRUHE taz | Wer syrische Flüchtlinge von Griechenland nach Deutschland
bringt, macht sich strafbar. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof
(BGH). Gegen die Strafbarkeit spreche nicht, so der BGH, dass fast alle
syrischen Flüchtlinge in Deutschland asylberechtigt sind und es in
Griechenland kein funktionierendes Asylverfahren gibt.
Konkret ging es in dem Fall um zwei Syrer, die vom Landgericht Essen im
Dezember 2013 zu je drei Jahren Freiheitstrafe verurteilt worden waren. Sie
hätten gewerbsmäßig Ausländer nach Deutschland eingeschleust, entschied das
Landgericht Essen. Der BGH lehnte jetzt die Revision der Verurteilten ab,
die sich auf das Grundrecht auf Asyl berufen hatten.
Griechenland sei als EU-Staat per se ein „sicherer Drittstaat“, weshalb das
Grundrecht auf Asyl hier prinzipiell nicht gelte, so die Vorsitzende
Richterin Beate Sost-Scheible. Zwar schickt Deutschland seit 2011 keine
Flüchtlinge mehr nach Griechenland zurück, weil sie dort keinen Schutz
erwarten können. Dies komme aber nur den Flüchtlingen selbst zugute, nicht
ihren Fluchthelfern, so die BGH-Richterin. Die Schleuser müssten bestraft
werden, auch wenn die Flüchtlinge straflos bleiben.
Ausführlich begründete der BGH auch, warum im Fall der asylberechtigten
syrischen Flüchtlinge überhaupt eine „unerlaubte Einreise“ vorliege. Zwar
könne bei Flüchtlingen, die ohne Papiere direkt aus Syrien ankommen, am
Flughafen vor der Einreise ein Asylverfahren durchgeführt werden, das so
genannte Flughafen-Verfahren. Dies sei bei Flüchtlingen, die aus
europäischen Schengen-Staaten einreisen, jedoch nicht möglich. Hier liege
deshalb eine unerlaubte Einreise vor, sobald der Flüchtling einen Fuß auf
deutschen Boden gesetzt hat.
## Transport und falsche Papiere
Die komplizierte Begründung war offensichtlich vom Bemühen getragen, die
Bestrafung der Schleuser aufrechtzuerhalten. Während aber das Landgericht
Essen argumentierte, die Schleuser gefährdeten auf dem Weg von Griechenland
nach Deutschland das Leben der Flüchtlinge, verzichtete BGH-Richterin
Sost-Scheible auf derartige Angriffe.
Die Fluchthelfer hatten für die Flüchtlinge, die teilweise aus der gleichen
syrischen Heimatregion stammten, Flugtickets und andere
Transportmöglichkeiten sowie falsche Papiere besorgt. Die Reise erfolgte
entweder direkt von Griechenland per Flugzeug nach Deutschland oder auf dem
Landweg über Italien, Frankreich, Österreich oder die Schweiz. Die
insgesamt sechsköpfige Fluchthelfer-Gruppe soll rund 270 Syrer gegen Geld
nach Deutschland geschleust haben.
Einer der Verurteilten war Mohammad Darwish, der seit 2005 in Athen lebte
und dort als Dachdecker lebte. Die deutsche Bundespolizei hörte im Rahmen
der aufwändigen „Operation Cash“ monatelang sein Mobiltelefon ab. Der
NDR-Journalist Stefan Buchen hat über das Verfahren sogar ein empörtes Buch
geschrieben: „Die neuen Staatsfeinde“. Buchen findet, dass Fluchthelfer
eine humanitäre Aufgabe erfüllen, auch wenn sie persönlich kommerzielle
Interessen verfolgen.
26 Feb 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Asylrecht
BGH-Urteil
Schleuser
EU
Schwerpunkt Syrien
Transgender
Abstimmung
Flüchtlinge
Schwerpunkt Armut
sichere Herkunftsländer
Europa
Flüchtlinge
Flüchtlinge
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