Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Springer und das Leistungsschutzrecht: Mit Google kuscheln, vorläu…
> Am 1. August tritt das LSR in Kraft. Ausgerechnet die Vorkämpfer vom
> Axel-Springer-Verlag wollen die Regelung fürs Erste nicht in Anspruch
> nehmen.
Bild: Hier geht's lang zum Opt-in.
BERLIN taz | Ausgerechnet der Axel-Springer-Verlag (Bild, Welt), dessen
Lobbyisten so sehr für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage gekämpft
haben, verzichtet darauf, sich das neue Gesetz gleich zum Start zunutze zu
machen. Wie ein Verlagssprecher am Montag auf Anfrage taz sagte, hat sich
der Konzern per „Opt-in“-Verfahren entschieden, mit seinen Inhalten
weiterhin in den Angeboten von Google gelistet zu werden – darunter auch
der bei Verlagen vielfach umstrittene Newsaggregator Google News.
Um nicht für Links samt kurzem Anreißer zu den Veröffentlichungen von
Verlagen bezahlen zu müssen, greift Google zu einem Trick: Der
Internetkonzern fragt Verlage, ob ihre Online-Publikationen weiterhin in
den Suchtreffern des Newsaggregators gelistet werden sollen –
unentgeltlich.
Das Leistungsschutzrecht, das die Regierung auch gegen den Protest ihrer
eigenen Netzpolitiker beschlossen hat, erlaubt Verlagen, für die Verwendung
ihrer Texte im Netz eine Lizenz zu verlangen, etwa wenn dahinter eindeutig
ein Geschäftsmodell steht. Einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte
bleiben allerdings weiterhin lizenzfrei – eine Grauzone entsteht.
## Seiteninhaber entscheiden selbst
Verlage, die Googles Bestätigungserklärung bewusst ablehnen oder auch nur
die Umfrage von Google ignorieren, sollen vom 1. August an nicht länger mit
ihren Inhalten auf Google News auftauchen. Die Verlagsinhalte werden
allerdings weiterhin in der allgemeinen Google-Suche angezeigt, solange die
Verlage dies nicht mit anderen technischen Maßnahmen unterbunden haben.
So können Inhaber von Websites über Anweisungen in der Datei robots.txt
oder in sogenannten Metatags festlegen, ob ein Softwareroboter von Google
oder einer anderen Suchmaschine die Inhalte erfassen darf oder nicht.
Das Medienhaus Axel Springer erklärte unterdessen auf taz-Anfrage weiter,
mit dem neuen Gesetz letztlich sehr wohl Geld verdienen zu wollen. „Axel
Springer wird das Recht wahrnehmen und strebt eine Verwertung an“, sagte
ein Sprecher. Dazu treffe das Unternehmen derzeit die nötigen
Vorbereitungen. Bis dahin entstehe allerdings „aus juristischen und
technischen Gründen zwangsläufig ein Intermezzo“.
In dieser „Übergangsphase“ erteile die Axel Springer AG der Google Germany
GmbH ein sogenanntes Opt-in zur Nutzung ihrer Inhalte in Form von
Textauszügen, „allerdings unter der Maßgabe und mit ausdrücklichem Hinweis,
dass dies nur vorläufig bis zur geregelten Rechteverwertung und ohne
Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen geschieht“.
29 Jul 2013
## AUTOREN
Daniel Bouhs
## TAGS
Schwerpunkt Urheberrecht
Leistungsschutzrecht
LSR
Axel Springer AG
Google
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.