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# taz.de -- Verfahren gegen Wikileaks-Gründer: Doch keine Berufung für Assange
> Der Wikileaks-Gründer darf doch nicht vor höchstem britischen Gericht
> gegen Auslieferung in die USA klagen. Ein weiterer Einspruch ist jedoch
> möglich.
Bild: Assanges Verlobte und baldige Ehefrau Stella Morris auf einer Demo im Jan…
London dpa | Der inhaftierte Wikileaks-Gründer Julian Assange darf im
Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA doch nicht vor das höchste
britische Gericht ziehen. Der Supreme Court in London teilte am Montag der
britischen Nachrichtenagentur PA zufolge mit, den Antrag von Assanges
Anwälten abgelehnt zu haben – mit der Begründung, es gebe keine
ausreichenden Rechtsgründe dafür. Eine mögliche Auslieferung in die USA ist
damit wahrscheinlicher geworden.
Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem
gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre
Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der [1][Whistleblowerin Chelsea
Manning] geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in
Afghanistan gestohlen und veröffentlicht und damit das Leben von
US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.
[2][Seine Unterstützer] sehen in ihm dagegen einen investigativen
Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht habe und an dem nun
ein Exempel statuiert werden solle. Der 50-Jährige sitzt seit rund drei
Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft.
Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung mit Blick auf die psychische
Gesundheit Assanges Anfang 2021 in erster Instanz untersagt. Die zu
erwartenden Haftbedingungen würden den psychisch labilen Assange sonst in
den Suizid treiben, argumentierte die Richterin damals. Ansonsten befand
sie das Auslieferungsersuchen als gerechtfertigt.
## Supreme Court revidiert Entscheidung von High Court
Im Berufungsverfahren legte Washington dann Zusicherungen über eine humane
Behandlung Assanges in US-Gefängnissen vor – und war damit Ende des
vergangenen Jahres erfolgreich: Der High Court gab grünes Licht für die
Auslieferung. Diese Entscheidung wollte Assange vom Supreme Court
überprüfen lassen, [3][was zumindest der High Court auch zuließ], das
höchste Gericht nun aber ablehnte.
Das juristische Tauziehen durch die britischen Instanzen zieht sich bereits
seit Langem hin. Im Fall einer endgültigen Niederlage Assanges vor Gericht
müsste das britische Innenministerium über eine Auslieferung in die USA
entscheiden.
Dieser Schritt dürfte mit der jüngsten Entscheidung ein Stück näher gerückt
sein. Die Enthüllungsplattform Wikileaks veröffentlichte eine Stellungnahme
von Assanges Anwälten, in der diese darlegen, welchen Verlauf sie nun
erwarten. Der Fall wird demnach zurück an den Westminster Magistrates'
Court verwiesen, der als erstes in dem Fall geurteilt hatte. Dieser werde
die Entscheidung über die Auslieferung voraussichtlich an das
Innenministerium verweisen, hieß es. Dort könnten die Verteidiger nach
eigenen Aussagen noch ihre Sicht der Dinge einbringen. Auch weiterer
Einspruch sei möglich.
Die Organisation Reporter Ohne Grenzen bedauerte die Entscheidung des
Supreme Courts und die Tatsache, dass der Fall Assange nach dem
juristischen Tauziehen nun eine „politische Entscheidung“ werde.
## Nächste Woche Heirat im Gefängnis geplant
„Wir fordern das Innenministerium auf, im Sinne von Journalismus und
Pressefreiheit zu handeln und die Auslieferung von Assange abzulehnen und
ihn ohne weitere Verzögerung aus dem Gefängnis freizulassen“, sagte die
Londoner Sprecherin der Organisation, Rebecca Vincent.
Am 23. März will Assange seine Verlobte Stella Moris im
Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh heiraten. Die beiden gemeinsamen Söhne
sollen bei der Zeremonie dabei sein.
15 Mar 2022
## LINKS
[1] /Whistleblowerin-aus-der-Haft-entlassen/!5671591
[2] /WikiLeaks-Gruender-Julian-Assange/!5781359
[3] /Auslieferung-des-Wikileaks-Gruenders/!5830049
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