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# taz.de -- Rechtsextremismus in Bayern: AfD-Richter mit CSU-Segen
> Bayerns Landtag probt den Schulterschluss gegen die AfD. Doch die
> Regierungsparteien schicken deren Kandidaten ins Verfassungsgericht.
Bild: Abba Naor, Überlebender des KZ in Dachau spricht beim Gedenkakt des Baye…
München taz | Es war ein symbolträchtiger Tag in Bayerns Landtag. Am
Mittwochvormittag fand im Maximilianeum ein Gedenkakt für die Opfer des
Nationalsozialismus statt, ausgerichtet vom Landtag und der Stiftung
Bayerische Gedenkstätten. Die Holocaust-Überlebenden Abba Naor, [1][Ernst
Grube] und Franz Herzog von Bayern waren da. Schülerinnen und Schüler des
Münchner Gisela-Gymnasiums führten eine Performance zum Thema
Antiziganismus auf, und Landtagspräsidentin Ilse Aigner sagte: „Wir wissen,
wohin Faschismus führt – Hass, Rassismus, Antisemitismus, wahnhafte
Ideologie. Aber wir wissen auch, wie es anfängt. Und wir sehen sie doch,
die Anfänge.“ Es war eine würdige Veranstaltung.
Auch in einem Dringlichkeitsantrag, den die Fraktionen von CSU, Freie
Wähler, Grüne und SPD gemeinsam in die anschließende Plenarsitzung
einbrachten, traten die demokratischen Parteien demonstrativ „den gezielten
Angriffen der AfD auf die demokratische Ordnung des Freistaats Bayern und
seiner Verfassungsorgane“ entgegen.
Konkret geht es in dem Antrag um ein Schreiben des stellvertretenden
AfD-Fraktionschefs Martin Böhm, in dem er einräumte, eine Verhaftung des
Fraktionskollegen Daniel Halemba im Landtag angestrebt zu haben, um durch
diese Inszenierung Parlamentspräsidentin Aigner zu beschädigen.
CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek bezeichnete den Plan als „schäbig und
unwürdig“ und sagte: „So handeln Feinde des Parlaments, Feinde der
Verfassung, Feinde der Demokratie.“
Und doch: Just diese Demokratiefeinde wurden in derselben Sitzung ins
bayerische Verfassungsgericht entsandt. Denn auf der Tagesordnung stand die
Berufung von 15 nicht-berufsmäßigen Richtern und deren Stellvertretern.
Alle Fraktionen hatten Vorschläge eingereicht, über die nur im Block
abgestimmt werden konnte. So wurden auch die Vertreter der AfD mit den
Stimmen der Regierungsparteien gewählt.
Diese rechtfertigten ihr Verhalten mit der nötigen Handlungsfähigkeit des
Gerichts. Sollte ein Richter fehlen, könne das dazu führen, dass die
Rechtssprechung zum Erliegen komme, argumentierte Holetschek im Bayerischen
Rundfunk. „Deshalb haben wir uns für eine Sammelabstimmung entschlossen.“
Anders sehen das die Oppositionsparteien Grüne und SPD. Die Grünen hatten
schon im Vorfeld angekündigt, nicht für die Liste – und damit auch gegen
ihre eigenen Kandidaten – zu stimmen. Die SPD-Fraktion stellte es ihren
Mitgliedern frei, wie sie abstimmen wollten.
24 Jan 2024
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## AUTOREN
Dominik Baur
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