| # taz.de -- Rechtsextremer AfD-Richter Jens Maier: „Kleiner Höcke“ ist noc… | |
| > Das sächsische Justizministerium sieht sich verpflichtet, den | |
| > AfD-Politiker Maier wieder als Richter einzustellen. Ein Staatsrechtler | |
| > widerspricht. | |
| Bild: Jens Maiers Mundschutz ist ähnlich löchrig wie sein Verständnis von Me… | |
| Berlin taz | Jens Maiers klar rechtsextreme Gesinnung lässt sich schnell | |
| zusammenfassen: Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD Sachsen sprach | |
| mit Blick auf Migration von der „Herstellung von Mischvölkern“, in Bezug | |
| auf NS-Aufarbeitung von „Schuldkult“ und nannte die NPD die einzige Partei, | |
| „die immer geschlossen zu Deutschland gestanden“ habe. Maier gehört zur | |
| völkischen Strömung der Partei, bezeichnete sich selbst als „kleiner Höcke… | |
| und äußerte Verständnis für den Rechtsterroristen Anders Breivik. Auch der | |
| sächsische Verfassungsschutz stuft ihn als Rechtsextremisten ein. | |
| Das sächsische Justizministerium unter der Leitung der Grünen-Politikerin | |
| Katja Meier scheint das eher wenig zu stören. Trotz alledem erkennt es an, | |
| dass Maier nach seiner verpassten Wiederwahl für den Bundestag [1][wieder | |
| Richter werden kann]. Den Antrag auf Wiedereinstellung habe Maier im | |
| Dezember fristgerecht gestellt. | |
| Da könne man nichts machen, so das Ministerium sinngemäß auf taz-Anfrage | |
| mit [2][Verweis auf das Abgeordnetengesetz]: „Danach ist ein Richter | |
| […]spätestens drei Monate nach Antragstellung wieder in das frühere | |
| Dienstverhältnis zurückzuführen.“ Amt und Gehalt müssten mindestens | |
| „gleichwertig“ sein. Spätestens Ende März könnte Maier also wieder Richt… | |
| sein. Zwar gab es bereits einen disziplinarischen Verweis, aber der ist | |
| offenbar bereits verjährt. | |
| Die defensive Haltung des Ministeriums zog vergangene Woche große Empörung | |
| nach sich. Aber Schadensbegrenzung schien das Einzige zu sein, wozu sich | |
| die grün geführte Behörde imstande sah: Maier habe keinen Anspruch auf | |
| dieselbe Dienststelle. Das Justizministerium entscheide, wo Maier | |
| eingesetzt werde. Ebenso betont das Ministerium mittlerweile, dass Maier | |
| nach seiner Rückkehr ein weiteres Disziplinarverfahren drohen könnte – | |
| insofern der dann zuständige Vorgesetzte dies für erforderlich hält. | |
| ## „Rechtsextremer Marsch durch die Institutionen“ | |
| Justizministerin Meier, die sich sonst gern den Kampf gegen rechts auf die | |
| Fahnen schreibt, möchte sich nicht zur Sache äußern. „Da es sich um eine | |
| nicht abgeschlossene Einzelpersonalmaßnahme handelt, können hierzu keine | |
| Kommentare durch Frau Staatsministerin abgegeben werden“, teilt Sprecherin | |
| Anna Gürtler mit. Auch Fragen zu Disziplinarverfahren gegen Maier seien | |
| „mangels verwertbarer Informationen hierzu“ nicht zu beantworten. Wie man | |
| wenigstens künftig verhindern könne, dass Rechtsextremisten zurück in den | |
| Justizdienst dürfen? Auch hierzu könne keine Antwort erteilt werden, so das | |
| Ministerium auf taz-Anfrage. Fürs Abgeordnetengesetz sei der Bund | |
| zuständig. | |
| Der Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano kritisiert derweil die | |
| „skandalöse Nonchalance“ des sächsischen Justizministeriums. In einem | |
| [3][Beitrag im Verfassungsblog] schreibt er, dass Maier auf keinen Fall | |
| wieder Richter werden dürfe: „Am sächsischen Beispiel zeigt sich wie in | |
| einem Brennglas, wie wenig wehrhaft die deutsche Justiz gegen die | |
| grassierende Gefahr des Rechtsextremismus aufgestellt ist und wie | |
| ungehindert der rechtsextreme Marsch durch die Institutionen vonstatten | |
| geht.“ | |
| Laut Fischer-Lescano hat das Ministerium angesichts der Radikalität von | |
| Maiers Ausfällen durchaus die Möglichkeit, tätig zu werden. Nach seiner | |
| Einschätzung könnte das Ministerium parallel zum Rückkehrverfahren ein | |
| weiteres Disziplinarverfahren gegen Maier einleiten, Disziplinarklage | |
| erheben und Maier vorläufig des Dienstes entheben. | |
| Anlässe gebe es dafür genug: Schließlich habe sich Maier während seine | |
| ruhenden Dienstzeit im Bundestag weiter radikalisiert. Auch Richter außer | |
| Dienst seien der demokratischen Grundordnung verpflichtet, so | |
| Fischer-Lescano. Erst im März 2021 sei im Fall des rechtsextremen | |
| Staatsanwalts und [4][AfD-Abgeordneten Thomas Seitz] höchstrichterlich | |
| geklärt worden, dass dessen Entlassung rechtmäßig war. Demnach können | |
| rechtsextreme Ausfälle schwere Dienstvergehen darstellen. Seitz hatte | |
| ähnlich wie Maier rassistisches Gedankengut in den sozialen Medien geteilt. | |
| Auf erneute Nachfrage der taz, inwiefern das sächsische Justizministerium | |
| vor diesem Hintergrund möglicherweise ein weiteres Disziplinarverfahren | |
| anstreben will, äußerte sich die Behörde bislang nicht. Auch Maier selbst | |
| wollte auf taz-Anfrage keine Stellung beziehen. | |
| Maier ist dabei nicht die einzige Baustelle der sächsischen Justiz: Erst | |
| kürzlich hatte der sächsische Verfassungsgerichtshof die | |
| [5][Nicht-Zulassung eines III.-Weg-Kaders zum Rechtsreferendar kassiert] – | |
| obwohl dessen Beschwerden vom Bundesverfassungsgericht 2021 noch abgewiesen | |
| wurde. Dabei hatte das Justizministerium die Ausbildungsbedingungen sogar | |
| noch verschärft, weil in Sachsen bereits im Mai 2020 ein nach | |
| Neonazi-Krawallen wegen Landfriedensbruchs verurteilter Mann Volljurist | |
| werden durfte. | |
| 11 Jan 2022 | |
| ## LINKS | |
| [1] /AfD-Politiker-geht-zurueck-in-die-Justiz/!5826772 | |
| [2] https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__6.html | |
| [3] https://verfassungsblog.de/warum-der-rechtsextremist-jens-maier-nicht-wiede… | |
| [4] /Urteil-gegen-AfD-Politiker-Thomas-Seitz/!5783765 | |
| [5] https://verfassungsblog.de/nazis-im-staatsdienst/ | |
| ## AUTOREN | |
| Gareth Joswig | |
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