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# taz.de -- Prozess zu Folterungen in Syrien: „Ich wurde gekidnappt“
> Der syrische Anwalt Anwar al-Bunni sagt im Prozess gegen mutmaßliche
> Assad-Schergen aus – und erzählt, wie er einen Beschuldigten in Berlin
> wiedertraf.
Bild: Anwar al-Bunni: „Meine Familie hat insgesamt 73 Jahre im Gefängnis ges…
Koblenz taz | Am Mittag, bevor seine Zeugenaussage im Koblenzer
Oberlandesgericht beginnt, steht Anwar al-Bunni mit Tränen in den Augen vor
dem Gerichtsgebäude. „Es ist gut, dass es diesen Prozess gibt, aber das
reicht nicht“, sagt der Menschenrechtsanwalt und deutet auf die gerahmten
Fotoporträts hinter ihm.
Angehörige haben die Bilder von über 50 Männern, Frauen und Kindern, die in
Syrien verschwunden sind, vor dem Gericht aufgebaut und mit weißen Rosen
und Tulpen geschmückt. „Ich will auch ihre Stimme sein“, sagt al-Bunni.
„Zehntausende werden vermisst. Und die Verbrechen in Syrien gehen weiter.“
Im Gerichtssaal klagt der 61-Jährige, der 2014 als Flüchtling nach
Deutschland kam und in Berlin ein Zentrum für Menschenrechte gegründet hat,
das syrische Regime dann mit derlei Verve an, dass der Dolmetscher
Schwierigkeiten hat, mit seiner Übersetzung hinterher zu kommen.
Al-Bunni spricht davon, wie das Regime das eigene Volk terrorisiert,
Menschen foltert, mitunter bis zum Tod, oder einfach verschwinden lässt. So
ausführlich, dass die Vorsitzende Richterin irgendwann dazwischen geht:
„Weniger Statements, bitte.“
Entführt, als er zur Arbeit fahren wollte
Anderthalb Tage sind für al-Bunnis Zeugenaussage bis Freitag angesetzt. Er
ist als Sachverständiger geladen und hat doch eine sehr persönliche
Geschichte mit dem Hauptangeklagten, der in Koblenz vor Gericht steht.
Im Mai 2006 traf er zum ersten Mal auf Anwar R. Als al-Bunni zur Arbeit
fahren wollte, hielt ein Auto neben ihm, zwei Männer sprangen heraus,
zerrten ihn hinein, quetschten ihn in den Fußraum, setzten sich auf ihn und
verbanden ihm die Augen, so berichtet er es vor Gericht: „Ich wurde
gekidnappt.“
Vorn auf dem Beifahrersitz habe Anwar R. gesessen und ihn als „Verbrecher“
beschimpft. Er habe R. später an seiner Stimme wiedererkannt, so al-Bunni.
Er wurde in die Vernehmungsabteilung des Allgemeinen Geheimdienstes
gebracht und landete später für fünf Jahre im Gefängnis.
Anwar R. machte derweil im Geheimdienst Karriere. Er leitete die
Ermittlungsabteilung und auch das dazugehörende, berüchtigte
Al-Khatib-Foltergefängnis. Deshalb wirft ihm die Bundesanwaltschaft
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter in mindestens 4.000 Fällen,
58-fachen Mord, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vor.
„Meine Familie saß insgesamt 73 Jahre im Gefängnis“
Welche Gründe es für seine Verhaftung gab, will die Vorsitzende Richterin
von al-Bunni wissen. Er habe eine Woche zuvor einen Artikel über den Tod
eines Häftlings nach Folter verfasst, sagt der Anwalt.
Auch sei er Leiter eines Zentrums geworden, mit dem unter anderem die EU
Menschenrechtsaktivisten in Syrien unterstützen wollte. Man habe ihm
Verbreitung falscher Nachrichten und die Zusammenarbeit mit ausländischen
Kräften vorgeworfen. Nach seiner Verhaftung gab es internationale Proteste.
Die Entführung war bereits al-Bunnis vierte Verhaftung. Mitglieder seiner
Familie wurden, weil sie in der Opposition tätig waren, seit den 1970er
Jahren verfolgt. Drei Geschwister, die sich in einer kommunistischen Gruppe
engagierten, waren schon vor ihm verhaftet worden.
Das habe dazu geführt, dass er Anwalt geworden sei. „Meine Familie hat
insgesamt 73 Jahre im Gefängnis gesessen“, sagt al-Bunni. Sie seien
gefoltert worden. Und meist hätte keiner gewusst, wo die Familienmitglieder
waren.
Die Folter begann schon vor dem Bürgerkrieg 2011
Jeder, der im syrischen Sicherheitsapparat gearbeitet hat, habe von der
systematischen Folter gewusst, so al-Bunni. „Und er wusste nicht nur davon,
er hat sie auch angewandt.“ Anwar R. hat das [1][vor zwei Wochen in seiner
Einlassung im Prozess bestritten]. Auch alle übrigen Anklagepunkte wies er
vehement zurück.
Folter, sagt al-Bunni, habe es in Syrien schon vor dem 2011 ausgebrochenen
Bürgerkrieg gegeben. „Davor wollten sie Informationen über die Opposition
bekommen. Aber nach 2011 war der Zweck der Folterung einfach die Rache.“
Die Anzahl der Inhaftierten sei in „beängstigender Weise“ angestiegen. Was
geschehen sei, könne man „nicht einmal mehr als unmenschlich bezeichnen“.
Als al-Bunni 2011 aus dem Gefängnis kam, arbeitete er weiter als
Rechtsanwalt.
Einer, den er vertrat, war der Filmemacher [2][Feras Fayyad, der am
Mittwoch vor Gericht ausgesagt hatte]. Über die erlittene Folter in
Al-Khatib, zu der Zeit von Anwar R. geleitet – und auch darüber, dass es
Leute wie al-Bunni waren, die ihn schließlich aus dem Knast holten.
Wiedersehen in Berliner Flüchtlingsunterkunft
2014 verließ al-Bunni mit seiner Frau Syrien und traf im
Flüchtlingswohnheim in Berlin-Marienfelde einen Mann wieder, der ihm gleich
bekannt vorkam. Doch es dauerte etwas, bis ihm klar wurde: Es handelt sich
um Anwar R., den Mann, der ihn einst verhaftete. Und der wie er selbst als
Flüchtling nach Deutschland gekommen war.
Al-Bunni gründete das „Syrian Center for Legal Studies und Researches“ und
begann gemeinsam mit anderen Menschenrechtsaktivisten, Zeugenaussagen und
Belege über Folter und Verletzungen von Menschenrechten zu sammeln, um sie
Polizei und Justiz zu übergeben.
Das Ziel: Die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Mit Anwar R. muss sich nun
weltweit zum ersten Mal ein mutmaßlicher Folterer des syrischen Regimes vor
Gericht verantworten.
5 Jun 2020
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## AUTOREN
Sabine am Orde
## TAGS
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