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# taz.de -- Prozess gegen Rechtsrock-Label: Böse Menschen, böse Lieder
> Landgericht Lüneburg verhandelt gegen fünf Männer, die Rechtsrock
> veröffentlicht haben. Kann ihre Firma als kriminelle Vereinigung
> eingestuft werden?
Bild: Schon wegen der Symbole verboten: Neonazi-CDs
Lüneburg taz | Es war ein mühseliger, kleinteiliger Prozess, der demnächst
vor dem Landgericht Lüneburg zu Ende geht. Fünf Männer waren angeklagt,
sich für die Produktion und den Vertrieb von rechtsradikalen Tonträgern
zusammengeschlossen zu haben. Die Texte erfüllten oft den Tatbestand der
Volksverhetzung und Gewaltverherrlichung, die Cover verwendeten
„Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“, wie
es im Strafgesetzbuch heißt: Hakenkreuze, SS-Runen, Wolfsangeln.
Das Gericht hat sich in dem seit sieben Monaten laufenden Prozess wirklich
viele davon angehört und angeguckt. Die wirklich spannende Frage war aber:
Reicht es für den Vorwurf, einer kriminellen Vereinigung anzugehören? Das
würde dem Vorstrafenregister der meisten Angeklagten noch einmal etwas
Neues hinzufügen – Volksverhetzung und ähnliche Delikte stehen da bei den
meisten ja schon.
Doch bevor der Prozess mit den Plädoyers auf die Zielgerade einbiegen kann,
entspinnt sich ausgerechnet um diese Auszüge aus dem Bundeszentralregister
noch einmal ein kleiner, zeitraubender Schlagabtausch. Die Einträge seines
Mandaten seien ja eigentlich schon getilgt, beschwert sich einer der zehn
Verteidiger.
Was den Vorsitzenden Richter Michael Herrmann veranlasst, sich einmal über
das unglaublich schlecht formulierte Bundeszentralregistergesetz
auszulassen: „Wenn drei Juristen Probleme haben, das zu Gesetz zu
verstehen, ist bei der Formulierung wohl irgendetwas richtig schief
gelaufen.“ Darin stimmt ihm der Verteidiger energisch zu.
## „So viel zur Digitalisierung der Justiz“
Der Versuch, einen aktuelleren Auszug telefonisch anzufordern, scheitert.
Das geht nur per Fax, ein eigener Zugriff auf die Datenbank steht deutschen
Gerichten selbstverständlich nicht zur Verfügung. „So viel zur
Digitalisierung der Justiz“, motzt der Vorsitzende weiter.
Dann hat auch noch der Hauptangeklagte Lasse K. aus Bardowick das ein oder
andere Anliegen. Sein Verteidiger möchte seinen neuen Arbeitsvertrag
einbringen – der spielt ja für das Strafmaß und die Sozialprognose unter
Umständen auch eine Rolle. Öffentlich verlesen könne er den aber nicht,
erklärt er. Der letzte Arbeitgeber hatte anschließend Ärger mit
Antifa-Aktivisten.
Und da er schon einmal dabei ist, beklagt sich Lasse K. auch gleich noch
über Zeitschriften-Sendungen, die ihm in der JVA Oldenburg vorenthalten
wurden – über die Haftbedingungen hatte er sich auch bei früheren
Gelegenheiten schon beklagt.
Außerdem monierte er Schallplatten, die im Durchsuchungsprotokoll
auftauchen, obwohl er die garantiert nicht besessen habe. Der Richter
knurrt schon wieder. Die Relevanz dieser Postprobleme fürs Verfahren vermag
er nicht zu erkennen. Die Plattentitel lässt er vom Angeklagten dann aber
schnell vorlesen.
Damit verzögert sich das angekündigt längliche Plädoyer der
Staatsanwaltschaft ein weiteres Mal. Man zieht die Mittagspause vor, damit
es dann ohne Unterbrechung weitergehen kann. In der Pause zeigen sich die
Angeklagten erheblich entspannter als noch zu Beginn des Prozesses. Hatten
sie da das Zusammenstehen im Flur noch eher vermieden, schlendern sie nun
gemeinsam durch die Fußgängerzone. Schon morgens hatte einer von ihnen
angefangen, eintreffende Pressevertreter zu filmen.
Der Prozess hat große Mühe, ein wirklich erhellendes Licht auf die
Strukturen der Szene zu werfen, von der viele glauben, dass sie die Musik
einerseits als Rekrutierungsinstrument, andererseits aber auch zur
Finanzierung anderer Aktivitäten benutzt. In Lüneburg widmet man sich sehr
kleinteilig einzelnen Alben und Covern mit strafbaren Inhalten. Manche sind
im Laufe der Beweisaufnahme aber auch schon herausgefallen.
Die Auswertung von Whatsapp-Chats, E-Mails und überwachten Telefonaten
versucht in einem mühseligen Puzzlespiel zusammenzusetzen, wer wann welche
Aufgaben bei der Produktion und im Vertrieb übernommen hat. Das ist auch
deshalb nicht so ganz einfach, weil natürlich auch viele Banalitäten eine
Rolle spielen – man unterhält sich über Verkaufspreise, Lieferfristen, die
Anschaffung von Software, Termine beim Steuerberater und die Gema –
Firmenalltag eben.
Nur dass es hier eben immer auch um Produkte geht, in denen mit Hingabe
gegen Juden, Homosexuelle, Punks, Kommunisten, Sinti und Roma und
Geflüchtete gehetzt wird oder Loblieder auf Mengele, Hess, Hitler, die SS
und die Wehrmacht gesungen werden.
Lasse K., der Hauptangeklagte und mutmaßliche Rädelsführer, hatte in seinem
Teilgeständnis an einem der letzten Prozesstage einen Teil der Vorwürfe
eingeräumt. Gleichzeitig versuchte er das Ganze herunterzuspielen,
behauptete, in erster Linie ein leidenschaftlicher Schallplattensammler zu
sein, der irgendwann versucht habe, aus seinem Hobby einen Beruf zu machen
– spätestens als er 2023 die DJ Schallplatten GmbH in Hamburg übernahm.
Der [1][Rechtsrock] soll aber nur einen geringen Teil seiner Tätigkeit
ausgemacht haben – was die Generalstaatsanwaltschaft entschieden anders
sieht.Sie glaubt, dass die Produktionsfirma nur als legale Fassade diente
und der Verkauf unter der Ladentheke den Löwenanteil ausmachte. Es sei auch
überhaupt nicht zu verkennen, wie groß K.s Sympathien für die Szene seien,
sagt die Anklagevertretung.
## Mit Hakenkreuz-Fahne posiert
Es ging eben nicht nur darum, dass sich damit gut Geld machen ließ –
immerhin gibt es auch Fotos von ihm, wie er vor einer Hakenkreuz-Fahne
posiert oder sich nicht daran stört, dass sein Angestellter Michael K. den
[2][Arm zum Hitlergruß hebt].
Michael K. soll seine rechte Hand gewesen sein, immer informiert, in jeden
Produktionsschritt eingebunden. Stefan K. soll hingegen der Mann mit dem
technischen Sachverstand gewesen sein. Er kümmerte sich um Cover und
polierte die Audiodateien, drängte auf die Anschaffung neuer Software.
Sie drei [3][sollen eine kriminelle Vereinigung gebildet haben], also eine
Struktur, die dauerhaft darauf ausgerichtet ist, arbeitsteilig zu
funktionieren, Gewinne zu erzielen und Straftaten zu begehen oder in Kauf
zu nehmen. Dazu kommen etliche Fälle von [4][Volksverhetzung,
Gewaltverherrlichung] und des Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen.
Dafür fordert die Anklagevertretung Freiheitsstrafen von drei Jahren und
acht Monaten, drei Jahren und zwei Monaten sowie zwei Jahren und sechs
Monaten. Die beiden weiteren Angeklagten David H. und Dominik W. sollen
eher untergeordnete Rollen gespielt haben, weshalb die Staatsanwaltschaft
für sie [5][Bewährungsstrafen] forderte.
Der Prozess wird am Montag mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt.
Ein Urteil gibt es wohl Mitte April.
17 Mar 2025
## LINKS
[1] /Boehse-Onkelz-in-Bremen/!6027976
[2] /Wehrbericht-zieht-miese-Bilanz/!6071662
[3] /Rechtsrock-Produzenten-vor-Gericht/!6025334
[4] /Beamte-verherrlichen-Nazis-in-Chats/!6070259
[5] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__56.html
## AUTOREN
Nadine Conti
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