# taz.de -- PKK-Flagge gepostet: Linken-Fraktionschefin verwarnt | |
> Eine Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft muss 1.000 Euro spenden, | |
> weil sie die Flagge der verbotenen Kurdenorganisation PKK getwittert hat. | |
Bild: Darf nicht öffentlich gezeigt werden: Flagge der PKK | |
Eine verständnisvolle Richterin hat die Co-Vorsitzende der Linksfraktion in | |
der Bürgerschaft, Cansu Özdemir, mit ihrem Engagement für die [1][kurdische | |
Sache] gefunden. „Ich kann vieles von dem, was Sie gesagt haben, politisch | |
nachvollziehen“, sagte Richterin Katharina Leroye. Sie habe aber das | |
geltende Recht anzuwenden. Leroye verwarnte Özdemir dafür, dass sie auf | |
Twitter die Flagge der in Deutschland verbotenen kurdischen Arbeiterpartei | |
PKK gepostet hatte. | |
Die Verwarnung ist allerdings mit einer Geldspende an die „Hilfe für das | |
behinderte Kind“ und einem Vorbehalt verbunden: Sollte Özdemir die Flagge | |
mit dem roten Stern auf gelbem Grund innerhalb der nächsten zwei Jahre noch | |
einmal zeigen, würde eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, in der Summe 4.500 | |
Euro fällig. „Ich glaube, dass Sie intelligent genug sind, andere Wege zu | |
ihrem Ziel zu suchen“, sagte die Richterin. | |
Özdemir war 2017 angezeigt worden, weil sie einen [2][Tweet] abgesetzt | |
hatte: „Weg mit dem Verbot der #PKK! #ForbiddenInGermany“. Diese Botschaft | |
allein, machte die Richterin deutlich, wäre nicht strafbar gewesen. Özdemir | |
hatte es aber dabei nicht belassen und auch die Fahne gezeigt. Da die PKK | |
verboten ist, dürfen laut [3][Vereinsgesetz] auch ihre Kennzeichen nicht | |
verbreitet werden. | |
Zu Beginn der Verhandlung, zu der viele Unterstützer erschienen waren, | |
verlas Özdemir eine Erklärung, in der sie das PKK-Verbot „heuchlerisch und | |
ein Instrument der Repression gegenüber den politisch aktiven Kurd*innen | |
und ihren Genoss*innen in Deutschland“ nannte. Die Bundesregierung habe | |
sich im Kampf gegen den „Islamischen Staat“ in Syrien und im Irak auf die | |
kurdischen Einheiten verlassen. Gleichzeitig beliefere sie die Türkei mit | |
Rüstungsgütern. | |
## Verfassungsschutz sieht Gefahr | |
Dabei würden die Kurd*innen seit der Gründung der türkischen Republik | |
„systematisch verfolgt – immer mit dem Ziel der Assimilierung und | |
Vernichtung“. Den Kurden sei nur der Weg des Widerstands geblieben, um | |
weiter existieren zu können. | |
Diesen Kampf hat militärisch die PKK geführt. „Zu den zentralen Forderungen | |
der PKK gehören die Anerkennung der kurdischen Identität sowie eine | |
politische und kulturelle Autonomie der Kurden unter Aufrechterhaltung | |
nationaler Grenzen“, konzediert das [4][Bundesamt für Verfassungsschutz] | |
auf seiner Website. | |
Das Amt sieht in der PKK aber eine Gefahr: Als schlagkräftigste | |
ausländerextremistische Organisation sei sie in der Lage, Personen weit | |
über den Kreis der Anhängerschaft hinaus zu mobilisieren, urteilen die | |
Verfassungsschützer, „auch hin zu einer möglichen Neubelebung militanter | |
Aktionsformen“. Seit 1993 darf sie sich in Deutschland nicht betätigen. | |
Im Prozess vor dem Amtsgericht Altona ging es vor allem darum, ob sich | |
Özdemir auf einen [5][Ausnahmeparagrafen] im Vereinsrecht berufen konnte, | |
der das Zeigen verbotener Symbole „im Rahmen staatsbürgerlicher Aufklärung�… | |
erlaubt. Als Parlamentarierin sei es ihre Aufgabe, die öffentliche Meinung | |
zu beeinflussen, sagte Özdemir. Zu diesem Zweck habe sie die wiederholt | |
erhobene Forderung, das PKK-Verbot aufzuheben, mit der Flagge visualisiert. | |
Staatsanwalt Michael Elsner gewichtete das anders: „Sie haben, um | |
Aufmerksamkeit zu erreichen, lediglich eine Flagge in den Vordergrund | |
gestellt – und das ist strafbar.“ Von einer Parlamentarierin dürfe man | |
erwarten, dass sie sich ans Gesetz halte und entsprechende Wege beschreite. | |
Die Anklage verkenne, dass das Foto veröffentlicht worden sei, um es zum | |
Gegenstand einer öffentlichen Diskussion zu machen, argumentierte Özdemirs | |
Anwalt Alexander Kienzle. Das müsse möglich sein. | |
„Dem folgen wir nicht“, sagte Richterin Leroye. Dem Tweet fehle der | |
abwägend aufklärende Inhalt; er vermittle in seiner Zuspitzung kaum Inhalt. | |
„Es geht um politischen Tageskampf“, fand Leroye. Trotzdem folgte sie nicht | |
der Forderung des Staatsanwalts nach einer Verurteilung: Diese sei | |
[6][angesichts] der Tat und Persönlichkeit entbehrlich und auch nicht zur | |
Verteidigung des Rechtsstaates nötig. Eine Wiederholung sei nicht zu | |
erwarten. | |
28 Oct 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Situation-der-Kurden/!5633044&s=PKK&SuchRahmen=Print/ | |
[2] https://twitter.com/search?q=CAnsu%20%C3%96zdemir%20PKK&src=typed_query | |
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/__20.html | |
[4] https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-auslaenderextremismus-… | |
[5] https://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/__9.html | |
[6] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__59.html | |
## AUTOREN | |
Gernot Knödler | |
## TAGS | |
Kurden | |
PKK | |
Verbot | |
Hamburgische Bürgerschaft | |
Justiz | |
Urteil | |
PKK | |
Die Linke Hamburg | |
Kurden | |
Schwerpunkt Syrienkrieg | |
Polizei Berlin | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Verbotene Kurdische Arbeiterpartei: Keine Gnade für die PKK | |
Seit 1993 ist die Kurdische Arbeiterpartei verboten. Jetzt beantragt die | |
Parteiführung ein Ende des Verbots. Doch SPD und Grüne winken ab. | |
Linken-Abgeordnete über ihre Festsetzung: „Es gab eine politische Anordnung�… | |
Cansu Özdemir, Fraktionschefin der Linken in Hamburg, erhebt Vorwürfe gegen | |
die Bundesregierung. Sie war am Düsseldorfer Flughafen festgesetzt worden. | |
Protest von deutschen Kurden und Türken: Krieg auf der Domplatte | |
Adnan organisiert Proteste gegen den türkischen Einmarsch. Bekir Yılmaz | |
versteht, dass Ankara PKK-Freunde nicht mag. | |
Türkische Angriffe in Syrien: Erdoğans Vernichtungskrieg | |
Antikurdischer Rassismus prägt die Türkei seit jeher. Mit „berechtigten | |
Sicherheitsinteressen“ haben die Angriffe auf Rojava nichts zu tun. | |
Kurdische Symbole in Deutschland: Rechtslage? Mal so, mal so | |
Ob das Zeigen von Symbolen der kurdischen Milizen YPG und YPJ gestattet | |
ist, entscheidet die Polizei nach Gutdünken. Verboten ist nur die PKK. |