# taz.de -- Nationales Luftreinhalteprogramm: Kein Plan für saubere Luft | |
> Die Bundesregierung muss ihr Programm für gesündere Luft nachschärfen. | |
> Ein Erfolg für die Umwelthilfe, die geklagt hatte. Der Bund will sich | |
> wehren. | |
Bild: Die Luft in Deutschen Landen und Städten muss besser werden | |
Berlin rtr | Die Bundesregierung muss ihr Luftreinhalteprogramm | |
nachbessern. Dieses entspreche nicht den EU-Vorgaben, entschied das | |
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag. Geklagt hatten die | |
[1][Deutsche Umwelthilfe (DUH)] und die Umweltorganisation [2][Client | |
Earth]. | |
Die Regierung habe das Programm mit veralteten Daten unterlegt, bemängelten | |
die Richter. So müsse etwa der Stopp der Kaufprämien für E-Autos, die | |
Änderungen an der EU-Abgasrichtlinie Euro 7 sowie die weitere | |
[3][Genehmigung für Holzpellet-Heizungen] berücksichtigt werden – diese | |
Änderungen erhöhen den Ausstoß von Schadstoffen. „Ausgehend von diesen | |
Prognosefehlern ist die Bundesregierung zu einer entsprechenden Änderung | |
des Luftreinhalteprogramms verpflichtet“, so das Gericht. | |
Das Umweltministerium wollte daraus allerdings keine Pflicht zu | |
verschärften Vorgaben zur Luftqualität herauslesen. „Eine Nichteinhaltung | |
der europäischen Reduktionspflichten wurde nicht festgestellt und | |
zusätzliche Maßnahmen wurden ebenfalls nicht verlangt“, erklärte eine | |
Sprecherin. Das Gericht ließ eine Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht | |
zu. | |
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch widersprach: Die Auflistung der Mängel und | |
Unsicherheiten in den Prognosen, zu denen auch der für 2030 angepeilte | |
Kohleausstieg gehört, zwinge die Regierung zu Nachschärfungen. „Das ist ein | |
großer Tag für saubere Luft in Deutschland“, sagte Resch. Erstmals sei die | |
Regierung für ihre zu schwachen Maßnahmen verurteilt worden. „Die | |
Versprechungen sind Schall und Rauch“. Resch [4][forderte erneut ein | |
Tempolimit], um die Emissionen zu begrenzen. | |
## Feinstaub aus Industrie, Pkw-Kraftstoff und Reifenabrieb | |
Die EU-Richtlinie verlangt von den Staaten konkrete Vorgaben für einen | |
geringeren Ausstoß an Schadstoffen. Dabei geht es um Ammoniak, Schwefel- | |
und Stickoxide sowie Feinstaub. Die Richtlinie sieht für jeden Schadstoff | |
prozentuale Reduzierungen bis 2030 im Vergleich zu 2005 vor. Allein durch | |
Feinstaub starben laut Europäischer Umweltagentur (EEA) 2021 in Deutschland | |
rund 68.000 Menschen vorzeitig. | |
Feinstaub entsteht durch Industrieprozesse, aber [5][auch durch Diesel- und | |
Benzin-Pkw sowie Reifenabrieb]. Die Richtlinie hatte Deutschland | |
verpflichtet, alle vier Jahre Luftreinhalte-Pläne zu erarbeiten, um die | |
Schadstoffe gemäß der EU-Vorgaben zu reduzieren. Bereits gegen den Plan von | |
2019 hatte die DUH geklagt, da er unzureichend sei. Ein zweiter Plan wurde | |
erst im Mai von der Regierung vorgelegt. | |
Zurückgewiesen hat das Gericht Forderungen der DUH, nach denen die | |
Regierung einen Reduktionspfad von 2025 bis 2029 mit stetig verschärften | |
Grenzwerten vorlegen müsse. | |
23 Jul 2024 | |
## LINKS | |
[1] https://www.duh.de/ | |
[2] https://www.clientearth.de/ | |
[3] /Feinstaub-durch-Heizen-mit-Holz/!5647233 | |
[4] /Fuer-Klima-und-sichere-Strassen/!6021744 | |
[5] /Laute-Autos-in-Berlin/!6006041 | |
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