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# taz.de -- Mutter in U-Haft: Ohne ihr Baby
> In einem Hamburger Gefängnis wird einer Mutter das Recht verwehrt, ihr
> Neugeborenes bei sich zu haben. Nur weil es der JVA zu aufwendig ist?
Hamburg taz | Ihren einjährigen Sohn Juan sieht Gabriela Martinez (Namen
geändert) nur ein Mal pro Woche. Jeden Donnerstag wird der Säugling für ein
paar Stunden zu seiner Mutter in die Justizvollzugsanstalt
Hamburg-Billwerder gebracht. Seinen ersten Geburtstag musste das Baby im
Heim verbringen.
Martinez ist des Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass sie
den 69-jährigen Ignacio Lopez (Name geändert) mit bloßen Händen in seiner
Wohnung ermordet hat, während sie im neunten Monat schwanger war. Das Motiv
soll Habgier gewesen sein. Zwar hatte Lopez nicht viel Geld, aber in seiner
Wohnung hätten die Schränke offen gestanden, alles sei durchwühlt gewesen,
als sein Neffe ihn tot aufgefunden habe, sagte der Neffe vor Gericht aus.
Gabriela Martinez wird gefesselt in den Gerichtssaal geführt, erst drinnen
schließt ein Security-Mitarbeiter ihr die Handschellen auf. Ihre
Anwältinnen Fenna Busmann und Katrin Hawickhorst stellen sich mit ihren
weiten schwarzen Roben vor Martinez, als die Pressefotografen den Saal
betreten. Klick, klick, klick, dann sind die Fotografen wieder draußen.
„Dieses Verfahren hätte niemals eröffnet werden dürfen“, sagt Anwältin
Fenna Busmann an das Gericht gewandt. „Aber es kann, es muss schnell wieder
beendet werden.“
Über Kopfhörer bekommt Martinez das Gesprochene von einer Dolmetscherin
übersetzt, die 38-jährige Kolumbianerin spricht kein Deutsch. In
schwarz-blau-roter Trainingsjacke sitzt sie auf ihrer Bank, die Haare zu
Cornrows geflochten. Ihre Haut ist dunkel, ihr Gesichtsausdruck ernst.
Busmann sagt an den Richter gewandt: „Erlösen Sie diese Frau aus der
albtraumhaften Situation, in die sie und ihr Sohn aufgrund eines falsch
interpretierten DNA-Gutachtens geraten sind.“
Die Polizei hat am Tatort DNA-Spuren von Gabriela Martinez gefunden. Sie
konnten ihr zugeordnet werden, weil Martinez eine freiwillige Speichelprobe
abgegeben hatte. Die Ermittler*innen waren die Handykontakte des
Ermordeten durchgegangen und hatten die Personen als Zeug*innen vernommen
und um Speichelproben gebeten. Nicht alle willigten ein, aber Martinez
stimmte zu.
## Ein halbes Leben
Im Dezember, sieben Monate nach der Tat, wurde sie festgenommen und in
Untersuchungshaft gebracht. Juan war zu diesem Zeitpunkt sechs Monate alt,
er kam zu einer Pflegemutter. Das Amtsgericht entzog Martinez das
Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht, eine Mitarbeiterin des
Jugendamts ist seitdem seine Vormündin. Mittlerweile wurde Juan zwei Mal
weitergereicht – von der Pflegemutter in ein Heim und einige Wochen später
in ein anderes Heim. Fast die Hälfte seines bisherigen Lebens musste der
Säugling schon ohne feste Bezugsperson auskommen.
„Das Kind ist sehr unruhig, schlägt beim Schlafen gegen die Gitterstäbe des
Bettes“, gab die Sachbearbeiterin vom Jugendamt Ende Februar dem
Familiengericht zu Protokoll. „Manchmal wirkt der Junge wie weggetreten,
gar nicht richtig wach. Insgesamt wirkt er traumatisiert.“
Als Martinez im Dezember in Untersuchungshaft gekommen war, hatte sie
umgehend die Zusammenführung mit ihrem Baby beantragt. Die Leiterin der JVA
sprach sich dagegen aus, ebenso die Vormündin vom Jugendamt. Die
Haftrichterin entschied daraufhin, dass Mutter und Kind getrennt bleiben
sollten. „Frau Martinez befindet sich wegen des dringenden Tatverdachts des
Mordes in Untersuchungshaft“, schreibt die Richterin in ihrem Beschluss,
den die taz einsehen konnte. „Es könnte sein, dass die Angeklagte zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird.“ Die Mutter-Kind-Plätze
hingegen seien nur für vorübergehende Aufenthalte geeignet. „Von einer
sicheren nur kurz- oder mittelfristigen Unterbringung des Kindes in der JVA
kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Rede sein“, so die Richterin in dem
Beschluss.
Wie lange ein Kind bei seiner inhaftierten Mutter leben darf, ist je nach
Bundesland unterschiedlich. Auch das Höchstalter für das Kind, um gemeinsam
mit der Mutter in Haft unterzukommen, variiert. Außerdem gibt es nicht in
jedem Bundesland Plätze für Mütter mit Kindern, deutschlandweit sind es nur
knapp 100 Zellen in elf Gefängnissen. Nach Schätzungen des „Netzwerk Kinder
von Inhaftierten“ sind bundesweit rund 100.000 Kinder von der Inhaftierung
eines Elternteils betroffen. Offizielle Zahlen gibt es dazu nicht.
## „Keine Jugendhilfe“
In der Hamburger Justizvollzugsanstalt, in der Gabriela Martinez inhaftiert
ist, gibt es vier Plätze für Mütter mit Kindern, derzeit ist keiner davon
belegt. An die vier Haftzellen schließt jeweils ein Kinderzimmer an, in dem
ein Kinderbett und Wickeltisch, ein Tisch, Stuhl und ein separates
Badezimmer mit Babybadewanne bereitstehen. Hygieneartikel und alle anderen
benötigten Dinge können von der Mutter für den Zeitraum der Unterbringung
ausgeliehen werden, so schreibt es die Richterin, die über Martinez’
Antrag, ihr Baby zu sich zu holen, entscheidet. „Die Mutter-Kind-Station
ist keine Einrichtung der Jugendhilfe“, stellt die Richterin klar. Es gebe
kein pädagogisches Fachpersonal, keine Kinderärzte, die den Säugling
betreuen und bei der Erziehung helfen könnten. Und wer solle babysitten,
wenn Martinez vor Gericht müsse? Wer solle das Baby zu Impfungen und zum
Arzt bringen? Und wie solle der Junge abends einschlafen, wenn die Mutter
ihn nicht umherschieben oder -tragen könne, weil die Zellen ab 18 Uhr
geschlossen sind?
„Natürlich lässt sich das organisieren“, sagt Martinez’ Anwältin Busma…
„Man muss es nur wollen.“ Seit Monaten bombardiert sie das Gericht mit
Anträgen, immer wieder fordert sie, das Baby zur Mutter zu holen, und
solange das nicht passiert, wenigstens die Besuchszeiten zu erhöhen.
Busmann hat dem Gericht Kontakte und Telefonnummern gegeben: Ein Neffe der
Angeklagten könnte das Baby kurzfristig betreuen oder zum Arzt bringen. Die
Richterin hielt dagegen, Martinez spreche nur Spanisch – im Falle eines
Notfalls könnte sie den JVA-Mitarbeiter*innen nicht mitteilen, was dem Kind
fehle. Busmann verwies auf digitale Übersetzungsprogramme sowie die
Handynummer der Familienrechtsanwältin Ilka Quirling, die Martinez vor dem
Familiengericht vertritt und dolmetschen kann. So geht es seit Monaten hin
und her. „Für die Angeklagte ist die Situation kaum auszuhalten“, schreibt
Busmann dem Gericht.
Ist es der JVA zu umständlich, den Säugling einer Frau aufzunehmen, die
kein Deutsch spricht? Säuglinge haben oft Bauchschmerzen oder Fieber,
müssen zu Vorsorgeuntersuchungen, können sich nicht mitteilen. Kann es
sein, dass man in Hamburg-Billwerder nicht genug Motivation oder nicht
genug Personal hat, auf die besondere Lage von Mutter und Kind einzugehen?
Wenn das so wäre, wäre es laut Busmann rechtswidrig.
„Vollzugsorganisatorische Belange“ dürften nicht dazu führen, dass eine
Entfremdung von Mutter und Kind in Kauf genommen werde, argumentiert sie.
Im Klartext heißt das: Es kann nicht sein, dass der Säugling nicht bei
seiner Mutter sein darf, weil es für die JVA zu nervig zu organisieren ist.
Auch den letzten Antrag von Busmann auf Zusammenführung von Mutter und Kind
lehnte das Gericht ab. Das Jugendamt hat sich dagegen ausgesprochen, ebenso
die JVA: Der Umgang mit den anderen Inhaftierten sei eventuell nicht gut
für das Kind. Es könne Neid und Missgunst unter den Frauen auslösen, wenn
Martinez ihren Sohn bei sich habe, andere jedoch nicht.
## Ein Menschenrecht
Die Hamburger Justizsenatorin [1][Anna Gallina] war früher, in ihrer Zeit
als Abgeordnete und familienpolitische Sprecherin der Hamburger Grünen, für
ihr Engagement für die „Frühen Hilfen“ bekannt. Als Frühe Hilfen gelten
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens, die schon
in der Schwangerschaft und den ersten Lebensjahren Eltern und Kinder
unterstützen. Müsste Gallina sich als Justizsenatorin nicht dafür
einsetzen, dass die JVAs ausgestattet und qualifiziert sind, Eltern und
Kinder in solchen Fällen bestmöglich zu unterstützen? Auf wiederholte
Anfragen der taz weicht die Justizbehörde aus, antwortet mit
Allgemeinplätzen, möchte zu dem Fall nichts sagen und schon gar nicht
zitiert werden.
„Die UN-Kinderrechtskonvention gibt jedem Kind das Recht auf direkten
Kontakt zu beiden Eltern“, sagt Judith Feige vom Deutschen Institut für
Menschenrechte. „Daran ändert auch eine Haftstrafe nichts.“ Natürlich mü…
man in jedem Einzelfall prüfen, ob es besser für das Kind sei, bei der
Mutter in Haft oder ohne die Mutter in Freiheit zu leben. In jedem Fall
dürfe aber bei der Abwägung nicht die Strafe im Vordergrund stehen und
schon gar nicht der organisatorische Aufwand für die Justizvollzugsanstalt.
„Im Fokus steht das Kind mit seinen Bedürfnissen“, sagt Feige.
Auch der Europarat setzt sich für die Rechte von Kindern inhaftierter
Eltern ein. 2018 empfahl er den Staaten: „Die Behörden haben sich zu
bemühen, den staatlichen Einrichtungen genügend Ressourcen zur Verfügung zu
stellen, um Kinder inhaftierter Eltern zu unterstützen.“ Mitarbeiter*innen,
die Kontakt zu den betroffenen Kindern und Eltern hätten, seien angemessen
zu schulen. Zur Frage, ob Haft überhaupt sein muss, steht in den
Empfehlungen: Wenn eine Haftstrafe im Raum steht, aber es sich um die
Hauptbetreuungsperson eines Kindes handelt, seien die Interessen des Kindes
zu berücksichtigen und Alternativen zur Haft anzuwenden.
Gabriela Martinez verbüßt keine Haftstrafe, sondern befindet sich lediglich
in Untersuchungshaft. Bis ein Gericht sie rechtskräftig verurteilt, gilt
sie als unschuldig. Doch dass Martinez verurteilt wird, ist nicht besonders
wahrscheinlich. Sie kann erklären, wie ihre DNA in die Wohnung gelangt ist,
und vor allem: Sie hat für den Tatzeitpunkt ein Alibi.
Gegenüber der Polizei gab Martinez an, fünf Tage vor Lopez’ Tod in dessen
Wohnung gewesen zu sein. Sie habe sich auf ein Stellengesuch gemeldet, das
er in sozialen Netzwerken gepostet hatte. Martinez habe sich als
Haushaltshilfe beworben, sei zum Probearbeiten gekommen und habe seine
Kleidung gebügelt. Der Neffe des Verstorbenen sagte vor Gericht aus, er
habe seinen Onkel niemals in ungebügelter Kleidung gesehen.
Am Tag des Todes von Ignacio Lopez, so gab es eine Kollegin von Martinez
gegenüber der Polizei an, habe Martinez in einem Hotel geputzt. Der 12. Mai
2022 sei Martinez’ zweiter Arbeitstag für eine Reinigungsfirma gewesen. Die
Kollegin hat den Ermittler*innen ein Stundenprotokoll vorgelegt, in dem
die Angeklagte an dem betreffenden Tag mit fünf Stunden gelistet ist. Den
Ermittler*innen liegen außerdem Chats zwischen den beiden Frauen vor.
Ab neun Uhr morgens geht es etwa so hin und her: Martinez: „Ich bin schon
im Hotel“, Kollegin: „Ich bin noch auf dem Weg“, Martinez: „Okay, ich w…
hier.“ Kollegin: „Komm in den 4. Stock“, Martinez: „Zimmer 402 ist fert…
Wenn das Stundenprotokoll stimmt, hat Gabriela Martinez am 12. Mai 2022 bis
etwa 14 Uhr gearbeitet. Könnte sie Lopez auch nach ihrer Schicht umgebracht
haben? Sein Neffe fand ihn erst am Abend. Trotzdem ist das Szenario
unwahrscheinlich. Um 11.18 Uhr ging ein Notruf vom Handy des Ermordeten bei
der Polizei ein. Er sagt „Hilfe, Hilfe“. Dann endet das Gespräch.
Warum hält das Gericht Gabriela Martinez trotz allem für dringend
tatverdächtig? Sieben Monate nach ihrer Festnahme sitzt Martinez noch immer
in U-Haft. Hielte das Gericht eine Verurteilung für unwahrscheinlich,
müsste es die U-Haft aufheben. Mit der drohenden lebenslangen Haft
argumentiert das Gericht auch gegen die Zusammenführung von Mutter und
Sohn: Im Falle einer Verurteilung müsste das Kind der Mutter wieder
weggenommen werden – ein weiterer Beziehungsabbruch jedoch sei unbedingt zu
vermeiden. Bis auf Weiteres bleibt Juan im Heim.
So lange plätschert die Gerichtsverhandlung vor sich hin: Bislang haben
Nachbarn und Angehörige des Toten als Zeugen ausgesagt, außerdem ein
Rechtsmediziner, Polizist*innen und Rettungssanitäter*innen. Es ist der
normale Vorgang eines Strafgerichts. Die Kammer versucht zu klären „Was ist
passiert? Wann passierte es? Wer hat was gesehen und gehört?“ Die Kollegin,
die Martinez’ Alibi bestätigen kann, soll erst Mitte/Ende Juli als Zeugin
erscheinen. Ein von der Verteidigung eingereichtes Gutachten, das
bestätigen soll, dass die von Martinez aufgefundenen DNA-Spuren bereits
fünf Tage vor dem Mord in Lopez’ Wohnung gelangt sein könnten, kam in der
Verhandlung noch nicht zur Sprache – der Richter hat es noch nicht als
Thema vorgesehen.
Vielleicht wird man niemals herausfinden können, wer Ignacio Lopez getötet
hat. Die Ermittler*innen fanden in der Wohnung neben Martinez’ DNA noch
die seiner vorherigen Haushälterin und die von Unbekannten.
Am Ende des sechsten Termins tut sich etwas. Der Richter hat angekündigt,
als Nächstes den DNA-Gutachter zu hören. Danach soll auch die Kollegin von
Martinez aussagen, die das Alibi bestätigen kann. Außerdem stellt das
Gericht in Aussicht, die Besuchszeiten für den Sohn von Martinez im
Gefängnis zu erhöhen. Ein Kinderpsychologe empfiehlt, dass das Baby drei
Mal pro Woche zu seiner Mutter gebracht werde, damit es sich nicht von ihr
entfremde. Das Jugendamt hält dagegen, drei Mal sei zu aufwendig. Dann
lenkt es ein. Das Gericht ordnet drei Besuche pro Woche an.
Hinweis: In einer früheren Version hieß es: „Es werde wohl auf zwei Besuche
pro Woche hinauslaufen, sagten die Richter. Drei Mal sei zu aufwendig.“
Korrekt ist, dass es dem Jugendamt zu aufwendig vorkam, nicht dem Gericht.
5 Jul 2023
## LINKS
[1] /Urteil-gegen-ehemaligen-Gruenen-Politiker/!5932041
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
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