# taz.de -- Mutter in U-Haft: Ohne ihr Baby | |
> In einem Hamburger Gefängnis wird einer Mutter das Recht verwehrt, ihr | |
> Neugeborenes bei sich zu haben. Nur weil es der JVA zu aufwendig ist? | |
Hamburg taz | Ihren einjährigen Sohn Juan sieht Gabriela Martinez (Namen | |
geändert) nur ein Mal pro Woche. Jeden Donnerstag wird der Säugling für ein | |
paar Stunden zu seiner Mutter in die Justizvollzugsanstalt | |
Hamburg-Billwerder gebracht. Seinen ersten Geburtstag musste das Baby im | |
Heim verbringen. | |
Martinez ist des Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass sie | |
den 69-jährigen Ignacio Lopez (Name geändert) mit bloßen Händen in seiner | |
Wohnung ermordet hat, während sie im neunten Monat schwanger war. Das Motiv | |
soll Habgier gewesen sein. Zwar hatte Lopez nicht viel Geld, aber in seiner | |
Wohnung hätten die Schränke offen gestanden, alles sei durchwühlt gewesen, | |
als sein Neffe ihn tot aufgefunden habe, sagte der Neffe vor Gericht aus. | |
Gabriela Martinez wird gefesselt in den Gerichtssaal geführt, erst drinnen | |
schließt ein Security-Mitarbeiter ihr die Handschellen auf. Ihre | |
Anwältinnen Fenna Busmann und Katrin Hawickhorst stellen sich mit ihren | |
weiten schwarzen Roben vor Martinez, als die Pressefotografen den Saal | |
betreten. Klick, klick, klick, dann sind die Fotografen wieder draußen. | |
„Dieses Verfahren hätte niemals eröffnet werden dürfen“, sagt Anwältin | |
Fenna Busmann an das Gericht gewandt. „Aber es kann, es muss schnell wieder | |
beendet werden.“ | |
Über Kopfhörer bekommt Martinez das Gesprochene von einer Dolmetscherin | |
übersetzt, die 38-jährige Kolumbianerin spricht kein Deutsch. In | |
schwarz-blau-roter Trainingsjacke sitzt sie auf ihrer Bank, die Haare zu | |
Cornrows geflochten. Ihre Haut ist dunkel, ihr Gesichtsausdruck ernst. | |
Busmann sagt an den Richter gewandt: „Erlösen Sie diese Frau aus der | |
albtraumhaften Situation, in die sie und ihr Sohn aufgrund eines falsch | |
interpretierten DNA-Gutachtens geraten sind.“ | |
Die Polizei hat am Tatort DNA-Spuren von Gabriela Martinez gefunden. Sie | |
konnten ihr zugeordnet werden, weil Martinez eine freiwillige Speichelprobe | |
abgegeben hatte. Die Ermittler*innen waren die Handykontakte des | |
Ermordeten durchgegangen und hatten die Personen als Zeug*innen vernommen | |
und um Speichelproben gebeten. Nicht alle willigten ein, aber Martinez | |
stimmte zu. | |
## Ein halbes Leben | |
Im Dezember, sieben Monate nach der Tat, wurde sie festgenommen und in | |
Untersuchungshaft gebracht. Juan war zu diesem Zeitpunkt sechs Monate alt, | |
er kam zu einer Pflegemutter. Das Amtsgericht entzog Martinez das | |
Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht, eine Mitarbeiterin des | |
Jugendamts ist seitdem seine Vormündin. Mittlerweile wurde Juan zwei Mal | |
weitergereicht – von der Pflegemutter in ein Heim und einige Wochen später | |
in ein anderes Heim. Fast die Hälfte seines bisherigen Lebens musste der | |
Säugling schon ohne feste Bezugsperson auskommen. | |
„Das Kind ist sehr unruhig, schlägt beim Schlafen gegen die Gitterstäbe des | |
Bettes“, gab die Sachbearbeiterin vom Jugendamt Ende Februar dem | |
Familiengericht zu Protokoll. „Manchmal wirkt der Junge wie weggetreten, | |
gar nicht richtig wach. Insgesamt wirkt er traumatisiert.“ | |
Als Martinez im Dezember in Untersuchungshaft gekommen war, hatte sie | |
umgehend die Zusammenführung mit ihrem Baby beantragt. Die Leiterin der JVA | |
sprach sich dagegen aus, ebenso die Vormündin vom Jugendamt. Die | |
Haftrichterin entschied daraufhin, dass Mutter und Kind getrennt bleiben | |
sollten. „Frau Martinez befindet sich wegen des dringenden Tatverdachts des | |
Mordes in Untersuchungshaft“, schreibt die Richterin in ihrem Beschluss, | |
den die taz einsehen konnte. „Es könnte sein, dass die Angeklagte zu einer | |
lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird.“ Die Mutter-Kind-Plätze | |
hingegen seien nur für vorübergehende Aufenthalte geeignet. „Von einer | |
sicheren nur kurz- oder mittelfristigen Unterbringung des Kindes in der JVA | |
kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Rede sein“, so die Richterin in dem | |
Beschluss. | |
Wie lange ein Kind bei seiner inhaftierten Mutter leben darf, ist je nach | |
Bundesland unterschiedlich. Auch das Höchstalter für das Kind, um gemeinsam | |
mit der Mutter in Haft unterzukommen, variiert. Außerdem gibt es nicht in | |
jedem Bundesland Plätze für Mütter mit Kindern, deutschlandweit sind es nur | |
knapp 100 Zellen in elf Gefängnissen. Nach Schätzungen des „Netzwerk Kinder | |
von Inhaftierten“ sind bundesweit rund 100.000 Kinder von der Inhaftierung | |
eines Elternteils betroffen. Offizielle Zahlen gibt es dazu nicht. | |
## „Keine Jugendhilfe“ | |
In der Hamburger Justizvollzugsanstalt, in der Gabriela Martinez inhaftiert | |
ist, gibt es vier Plätze für Mütter mit Kindern, derzeit ist keiner davon | |
belegt. An die vier Haftzellen schließt jeweils ein Kinderzimmer an, in dem | |
ein Kinderbett und Wickeltisch, ein Tisch, Stuhl und ein separates | |
Badezimmer mit Babybadewanne bereitstehen. Hygieneartikel und alle anderen | |
benötigten Dinge können von der Mutter für den Zeitraum der Unterbringung | |
ausgeliehen werden, so schreibt es die Richterin, die über Martinez’ | |
Antrag, ihr Baby zu sich zu holen, entscheidet. „Die Mutter-Kind-Station | |
ist keine Einrichtung der Jugendhilfe“, stellt die Richterin klar. Es gebe | |
kein pädagogisches Fachpersonal, keine Kinderärzte, die den Säugling | |
betreuen und bei der Erziehung helfen könnten. Und wer solle babysitten, | |
wenn Martinez vor Gericht müsse? Wer solle das Baby zu Impfungen und zum | |
Arzt bringen? Und wie solle der Junge abends einschlafen, wenn die Mutter | |
ihn nicht umherschieben oder -tragen könne, weil die Zellen ab 18 Uhr | |
geschlossen sind? | |
„Natürlich lässt sich das organisieren“, sagt Martinez’ Anwältin Busma… | |
„Man muss es nur wollen.“ Seit Monaten bombardiert sie das Gericht mit | |
Anträgen, immer wieder fordert sie, das Baby zur Mutter zu holen, und | |
solange das nicht passiert, wenigstens die Besuchszeiten zu erhöhen. | |
Busmann hat dem Gericht Kontakte und Telefonnummern gegeben: Ein Neffe der | |
Angeklagten könnte das Baby kurzfristig betreuen oder zum Arzt bringen. Die | |
Richterin hielt dagegen, Martinez spreche nur Spanisch – im Falle eines | |
Notfalls könnte sie den JVA-Mitarbeiter*innen nicht mitteilen, was dem Kind | |
fehle. Busmann verwies auf digitale Übersetzungsprogramme sowie die | |
Handynummer der Familienrechtsanwältin Ilka Quirling, die Martinez vor dem | |
Familiengericht vertritt und dolmetschen kann. So geht es seit Monaten hin | |
und her. „Für die Angeklagte ist die Situation kaum auszuhalten“, schreibt | |
Busmann dem Gericht. | |
Ist es der JVA zu umständlich, den Säugling einer Frau aufzunehmen, die | |
kein Deutsch spricht? Säuglinge haben oft Bauchschmerzen oder Fieber, | |
müssen zu Vorsorgeuntersuchungen, können sich nicht mitteilen. Kann es | |
sein, dass man in Hamburg-Billwerder nicht genug Motivation oder nicht | |
genug Personal hat, auf die besondere Lage von Mutter und Kind einzugehen? | |
Wenn das so wäre, wäre es laut Busmann rechtswidrig. | |
„Vollzugsorganisatorische Belange“ dürften nicht dazu führen, dass eine | |
Entfremdung von Mutter und Kind in Kauf genommen werde, argumentiert sie. | |
Im Klartext heißt das: Es kann nicht sein, dass der Säugling nicht bei | |
seiner Mutter sein darf, weil es für die JVA zu nervig zu organisieren ist. | |
Auch den letzten Antrag von Busmann auf Zusammenführung von Mutter und Kind | |
lehnte das Gericht ab. Das Jugendamt hat sich dagegen ausgesprochen, ebenso | |
die JVA: Der Umgang mit den anderen Inhaftierten sei eventuell nicht gut | |
für das Kind. Es könne Neid und Missgunst unter den Frauen auslösen, wenn | |
Martinez ihren Sohn bei sich habe, andere jedoch nicht. | |
## Ein Menschenrecht | |
Die Hamburger Justizsenatorin [1][Anna Gallina] war früher, in ihrer Zeit | |
als Abgeordnete und familienpolitische Sprecherin der Hamburger Grünen, für | |
ihr Engagement für die „Frühen Hilfen“ bekannt. Als Frühe Hilfen gelten | |
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens, die schon | |
in der Schwangerschaft und den ersten Lebensjahren Eltern und Kinder | |
unterstützen. Müsste Gallina sich als Justizsenatorin nicht dafür | |
einsetzen, dass die JVAs ausgestattet und qualifiziert sind, Eltern und | |
Kinder in solchen Fällen bestmöglich zu unterstützen? Auf wiederholte | |
Anfragen der taz weicht die Justizbehörde aus, antwortet mit | |
Allgemeinplätzen, möchte zu dem Fall nichts sagen und schon gar nicht | |
zitiert werden. | |
„Die UN-Kinderrechtskonvention gibt jedem Kind das Recht auf direkten | |
Kontakt zu beiden Eltern“, sagt Judith Feige vom Deutschen Institut für | |
Menschenrechte. „Daran ändert auch eine Haftstrafe nichts.“ Natürlich mü… | |
man in jedem Einzelfall prüfen, ob es besser für das Kind sei, bei der | |
Mutter in Haft oder ohne die Mutter in Freiheit zu leben. In jedem Fall | |
dürfe aber bei der Abwägung nicht die Strafe im Vordergrund stehen und | |
schon gar nicht der organisatorische Aufwand für die Justizvollzugsanstalt. | |
„Im Fokus steht das Kind mit seinen Bedürfnissen“, sagt Feige. | |
Auch der Europarat setzt sich für die Rechte von Kindern inhaftierter | |
Eltern ein. 2018 empfahl er den Staaten: „Die Behörden haben sich zu | |
bemühen, den staatlichen Einrichtungen genügend Ressourcen zur Verfügung zu | |
stellen, um Kinder inhaftierter Eltern zu unterstützen.“ Mitarbeiter*innen, | |
die Kontakt zu den betroffenen Kindern und Eltern hätten, seien angemessen | |
zu schulen. Zur Frage, ob Haft überhaupt sein muss, steht in den | |
Empfehlungen: Wenn eine Haftstrafe im Raum steht, aber es sich um die | |
Hauptbetreuungsperson eines Kindes handelt, seien die Interessen des Kindes | |
zu berücksichtigen und Alternativen zur Haft anzuwenden. | |
Gabriela Martinez verbüßt keine Haftstrafe, sondern befindet sich lediglich | |
in Untersuchungshaft. Bis ein Gericht sie rechtskräftig verurteilt, gilt | |
sie als unschuldig. Doch dass Martinez verurteilt wird, ist nicht besonders | |
wahrscheinlich. Sie kann erklären, wie ihre DNA in die Wohnung gelangt ist, | |
und vor allem: Sie hat für den Tatzeitpunkt ein Alibi. | |
Gegenüber der Polizei gab Martinez an, fünf Tage vor Lopez’ Tod in dessen | |
Wohnung gewesen zu sein. Sie habe sich auf ein Stellengesuch gemeldet, das | |
er in sozialen Netzwerken gepostet hatte. Martinez habe sich als | |
Haushaltshilfe beworben, sei zum Probearbeiten gekommen und habe seine | |
Kleidung gebügelt. Der Neffe des Verstorbenen sagte vor Gericht aus, er | |
habe seinen Onkel niemals in ungebügelter Kleidung gesehen. | |
Am Tag des Todes von Ignacio Lopez, so gab es eine Kollegin von Martinez | |
gegenüber der Polizei an, habe Martinez in einem Hotel geputzt. Der 12. Mai | |
2022 sei Martinez’ zweiter Arbeitstag für eine Reinigungsfirma gewesen. Die | |
Kollegin hat den Ermittler*innen ein Stundenprotokoll vorgelegt, in dem | |
die Angeklagte an dem betreffenden Tag mit fünf Stunden gelistet ist. Den | |
Ermittler*innen liegen außerdem Chats zwischen den beiden Frauen vor. | |
Ab neun Uhr morgens geht es etwa so hin und her: Martinez: „Ich bin schon | |
im Hotel“, Kollegin: „Ich bin noch auf dem Weg“, Martinez: „Okay, ich w… | |
hier.“ Kollegin: „Komm in den 4. Stock“, Martinez: „Zimmer 402 ist fert… | |
Wenn das Stundenprotokoll stimmt, hat Gabriela Martinez am 12. Mai 2022 bis | |
etwa 14 Uhr gearbeitet. Könnte sie Lopez auch nach ihrer Schicht umgebracht | |
haben? Sein Neffe fand ihn erst am Abend. Trotzdem ist das Szenario | |
unwahrscheinlich. Um 11.18 Uhr ging ein Notruf vom Handy des Ermordeten bei | |
der Polizei ein. Er sagt „Hilfe, Hilfe“. Dann endet das Gespräch. | |
Warum hält das Gericht Gabriela Martinez trotz allem für dringend | |
tatverdächtig? Sieben Monate nach ihrer Festnahme sitzt Martinez noch immer | |
in U-Haft. Hielte das Gericht eine Verurteilung für unwahrscheinlich, | |
müsste es die U-Haft aufheben. Mit der drohenden lebenslangen Haft | |
argumentiert das Gericht auch gegen die Zusammenführung von Mutter und | |
Sohn: Im Falle einer Verurteilung müsste das Kind der Mutter wieder | |
weggenommen werden – ein weiterer Beziehungsabbruch jedoch sei unbedingt zu | |
vermeiden. Bis auf Weiteres bleibt Juan im Heim. | |
So lange plätschert die Gerichtsverhandlung vor sich hin: Bislang haben | |
Nachbarn und Angehörige des Toten als Zeugen ausgesagt, außerdem ein | |
Rechtsmediziner, Polizist*innen und Rettungssanitäter*innen. Es ist der | |
normale Vorgang eines Strafgerichts. Die Kammer versucht zu klären „Was ist | |
passiert? Wann passierte es? Wer hat was gesehen und gehört?“ Die Kollegin, | |
die Martinez’ Alibi bestätigen kann, soll erst Mitte/Ende Juli als Zeugin | |
erscheinen. Ein von der Verteidigung eingereichtes Gutachten, das | |
bestätigen soll, dass die von Martinez aufgefundenen DNA-Spuren bereits | |
fünf Tage vor dem Mord in Lopez’ Wohnung gelangt sein könnten, kam in der | |
Verhandlung noch nicht zur Sprache – der Richter hat es noch nicht als | |
Thema vorgesehen. | |
Vielleicht wird man niemals herausfinden können, wer Ignacio Lopez getötet | |
hat. Die Ermittler*innen fanden in der Wohnung neben Martinez’ DNA noch | |
die seiner vorherigen Haushälterin und die von Unbekannten. | |
Am Ende des sechsten Termins tut sich etwas. Der Richter hat angekündigt, | |
als Nächstes den DNA-Gutachter zu hören. Danach soll auch die Kollegin von | |
Martinez aussagen, die das Alibi bestätigen kann. Außerdem stellt das | |
Gericht in Aussicht, die Besuchszeiten für den Sohn von Martinez im | |
Gefängnis zu erhöhen. Ein Kinderpsychologe empfiehlt, dass das Baby drei | |
Mal pro Woche zu seiner Mutter gebracht werde, damit es sich nicht von ihr | |
entfremde. Das Jugendamt hält dagegen, drei Mal sei zu aufwendig. Dann | |
lenkt es ein. Das Gericht ordnet drei Besuche pro Woche an. | |
Hinweis: In einer früheren Version hieß es: „Es werde wohl auf zwei Besuche | |
pro Woche hinauslaufen, sagten die Richter. Drei Mal sei zu aufwendig.“ | |
Korrekt ist, dass es dem Jugendamt zu aufwendig vorkam, nicht dem Gericht. | |
5 Jul 2023 | |
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[1] /Urteil-gegen-ehemaligen-Gruenen-Politiker/!5932041 | |
## AUTOREN | |
Katharina Schipkowski | |
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