# taz.de -- Gerichtsentscheidung zu Kinderheimen: Die Haasenburg bleibt zu | |
> Die Betreiber der umstrittenen Heime wollen eine Schließung nicht | |
> akzeptieren. Das Oberverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde zurück. | |
Bild: Bleibt vorerst unbewohnt: das ehemalige Haasenburg-Gebäude „Haus Baben… | |
HAMBURG taz | Die Betreiber der umstrittenen Haasenburg-Heime sind nun auch | |
in zweiter Instanz mit ihrer Beschwerde gegen die im Dezember verfügte | |
Schließung gescheitert. „Die Haasenburg-Heime bleiben vorerst zu“, teilte | |
das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Freitag mit. Der | |
Widerruf der Betriebserlaubnis werde vorläufig gebilligt. | |
Noch offen ist das so genannte Hauptsache-Verfahren um die Schließung. Doch | |
das wird vermutlich Jahre dauern. Die Betreiber hatten darauf geklagt, | |
wieder öffnen zu können. Im April hatte das Gericht einen Vergleich | |
vorgeschlagen, der die Wiederöffnung mit neuem Konzept vorsah. | |
Die ehemalige Heimbewohnerin Christina Witt [1][startete dagegen eine | |
Online-Petition], die in vier Tagen von über 40.000 Menschen unterstützt | |
wurde. Brandenburgs SPD-Jugendministerin Martina Münch [2][lehnte den | |
Vergleich ab]. Doch die Entscheidung lag bei Gericht. | |
Das OVG stellte nun fest, dass auf der Grundlage der bisherigen | |
Erkenntnisse „Überwiegendes dafür spricht, dass das Wohl der dort | |
untergebrachten Kinder und Jugendlichen durch das pädagogische Konzept des | |
Betreibers und die praktische Umsetzung des Konzepts gefährdet ist“. In den | |
Heimen habe sich ein Klima entwickelt, dass den Einsatz von Zwangsmaßnahmen | |
gegen die dort untergebrachten Schützlinge begünstige. | |
## Keine Parteilichkeit | |
Die Richter stützen sich auf die Erkenntnisse der Untersuchungskommission, | |
welche das Ministerium im Juni 2013 nach den in der taz veröffentlichten | |
Vorwürfen eingesetzt hatte. Den Vorwurf von der Haasenburg GmbH | |
vorgebrachten „Parteilichkeit“ lasse man nicht gelten, schreibt das OVG. | |
Ein von der Heimbetreiberin vorgelegtes Gutachten über die | |
wissenschaftliche Güte ihres pädagogischen Konzepts habe das Gericht „nicht | |
überzeugt“, zumal es hier in erster Linie um den tatsächlichen Zustand in | |
den Heimen gehe. In Abwägung müsse nun das wirtschaftliche Interesse der | |
Heimbetreiberin hinter dem öffentlichen Interesse am Schutz der betreuten | |
Kinder und Jugendlichen zurücktreten. | |
Im brandenburgischen Bildungsministerium wurde dies mit Erleichterung zur | |
Kenntnis genommen. „Die Entscheidung der Richter, dass die Heime der | |
Haasenburg vorerst geschlossen bleiben, ist ein wichtiges Signal. Sie macht | |
deutlich, dass Kindeswohlgefährdungen in Jugendhilfeeinrichtungen | |
Konsequenzen haben“, sagte Ministerin Martina Münch. „Ich möchte | |
ausdrücklich all jenen Jugendlichen danken, die sich an uns und die | |
Untersuchungskommission gewandt und so maßgeblich zur Aufklärung | |
beigetragen haben“. | |
16 May 2014 | |
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## AUTOREN | |
Kaija Kutter | |
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