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# taz.de -- Ministerin über Haasenburg-Entscheidung: „Das darf sich nicht wi…
> Jugendministerin Münch (SPD) begründet ihre Ablehnung eines Vergleichs
> mit der Haasenburg. Das Kindeswohl wäre auch mit neuem Konzept nicht
> gesichtert.
Bild: Stellt sich gegen die Wiedereröffnung der Haasenburg-Heime: Brandenburgs…
taz: Frau Münch, Sie haben heute den Vergleichsvorschlag des
Oberverwaltungsgerichts zur Haasenburg abgelehnt. Was bedeutet das in der
Konsequenz?
Martina Münch: Wir haben den Vergleichsvorschlag des Gerichts intensiv
geprüft und lehnen ihn im Ergebnis ab. Wir können einer Wiedereröffnung der
Haasenburg-Heime nicht zustimmen, auch nicht mit einer veränderten
Konzeption. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung im
einstweiligen Rechtsschutz-Verfahren treffen. Danach sehen wir weiter.
taz: Die Richter haben nach unseren Informationen vorgeschlagen, dass das
Heim im Juni mit neuem Konzept wieder öffnet. Unter anderem mit der
Auflage, dass körperliche Zwangsmaßnahmen nicht erlaubt sind. Warum war das
für Sie keine Lösung?
Zentraler Bestandteil des Vergleichsvorschlags ist die Wiedereröffnung auf
der Grundlage einer neuen Konzeption. Das pädagogische Selbstverständnis
und der Alltag in den Heimen der Haasenburg waren aus unserer Sicht von
überzogenen, schematischen und drangsalierenden Erziehungsmaßnahmen auf
Kosten der dort untergebrachten Jugendlichen geprägt. Dass alles stand in
deutlichem Gegensatz zu der Konzeption. Diese Diskrepanz zwischen
Konzeption und gelebter Realität belegt auch der Bericht der unabhängigen
Expertenkommission. Eine neue Konzeption würde an diesem grundlegenden
Defizit nichts ändern. Vor diesem Hintergrund können wir auch nicht davon
ausgehen, dass mit einer neuen Konzeption das Kindeswohl dort
untergebrachter Jugendliche in Zukunft durchgängig verlässlich gesichert
wäre.
taz: Es sollte ja ein Vergleich sein. Der sähe ja aber für den Betreiber
sehr gut aus. Welche Zugeständnisse hätte die Haasenburg GmbH in Kauf
genommen?
Im Vergleichsvorschlag stand unter anderem, dass die Haasenburg künftig auf
körperliche Zwangsmaßnahmen – außer bei Selbst- oder Fremdgefährdung –
verzichten sollte. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wir
wissen aber aus den Berichten der Untersuchungskommission, dass genau das
in der Vergangenheit nicht passiert ist. Jugendliche mussten in der
Haasenburg immer damit rechnen, Opfer von übergriffigen Erziehungsmaßnahmen
zu werden.
taz: Rechnen Sie mit Schadensersatz-Forderungen der Haasenburg?
Die Frage stellt sich derzeit nicht. Zunächst muss eine Entscheidung in der
Hauptsache fallen – und dass kann sich über mehrere Jahre hinziehen.
taz: Steht das rot-rote Kabinett an Ihrer Seite?
Ja. Die Landesregierung ist sich einig: Die Geschichte der Haasenburg darf
sich in Brandenburg nicht wiederholen.
taz: Die Hürden für eine Schließung sind juristisch offenbar hoch. Muss das
Gesetzbuch geändert werden? Werden Sie eine Bundesratsinitiative starten?
Die Hürden für eine Schließung sind in der Tat sehr hoch. Hier sehen wir
deutlichen Änderungsbedarf. Ein Träger, der trotz vieler Auflagen die ihm
anvertrauten Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend schützen kann, darf
künftig nicht mehr damit rechnen, seinen Betrieb durch Änderungen der
Konzeption vor der Schließung retten zu können. Hier werde ich auf eine
Änderung der bundesrechtlichen Regelungen drängen.
taz: Zuletzt hat sich die ehemalige Heimkind Christina Witt mit einer
Online-Petition gegen die mögliche Wiedereröffnung gewehrt. Werden Sie mit
der Jugendlichen sprechen? Wird es den im November angekündigten
Aufarbeitungs-Workshop geben?
Ich werde mich am Mittwoch mit Christina Witt treffen und ihre Petition
entgegen nehmen. Ich werde mit ihr auch über ihre Erlebnisse sprechen – und
darüber, welche Unterstützung sie und andere Heimkinder sich wünschen.
8 Apr 2014
## AUTOREN
Kaija Kutter
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Brandenburg
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