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# taz.de -- Gerichtsentscheidung zu Kinderheimen: Die Haasenburg bleibt zu
> Die Betreiber der umstrittenen Heime wollen eine Schließung nicht
> akzeptieren. Das Oberverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde zurück.
Bild: Bleibt vorerst unbewohnt: das ehemalige Haasenburg-Gebäude „Haus Baben…
HAMBURG taz | Die Betreiber der umstrittenen Haasenburg-Heime sind nun auch
in zweiter Instanz mit ihrer Beschwerde gegen die im Dezember verfügte
Schließung gescheitert. „Die Haasenburg-Heime bleiben vorerst zu“, teilte
das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Freitag mit. Der
Widerruf der Betriebserlaubnis werde vorläufig gebilligt.
Noch offen ist das so genannte Hauptsache-Verfahren um die Schließung. Doch
das wird vermutlich Jahre dauern. Die Betreiber hatten darauf geklagt,
wieder öffnen zu können. Im April hatte das Gericht einen Vergleich
vorgeschlagen, der die Wiederöffnung mit neuem Konzept vorsah.
Die ehemalige Heimbewohnerin Christina Witt [1][startete dagegen eine
Online-Petition], die in vier Tagen von über 40.000 Menschen unterstützt
wurde. Brandenburgs SPD-Jugendministerin Martina Münch [2][lehnte den
Vergleich ab]. Doch die Entscheidung lag bei Gericht.
Das OVG stellte nun fest, dass auf der Grundlage der bisherigen
Erkenntnisse „Überwiegendes dafür spricht, dass das Wohl der dort
untergebrachten Kinder und Jugendlichen durch das pädagogische Konzept des
Betreibers und die praktische Umsetzung des Konzepts gefährdet ist“. In den
Heimen habe sich ein Klima entwickelt, dass den Einsatz von Zwangsmaßnahmen
gegen die dort untergebrachten Schützlinge begünstige.
## Keine Parteilichkeit
Die Richter stützen sich auf die Erkenntnisse der Untersuchungskommission,
welche das Ministerium im Juni 2013 nach den in der taz veröffentlichten
Vorwürfen eingesetzt hatte. Den Vorwurf von der Haasenburg GmbH
vorgebrachten „Parteilichkeit“ lasse man nicht gelten, schreibt das OVG.
Ein von der Heimbetreiberin vorgelegtes Gutachten über die
wissenschaftliche Güte ihres pädagogischen Konzepts habe das Gericht „nicht
überzeugt“, zumal es hier in erster Linie um den tatsächlichen Zustand in
den Heimen gehe. In Abwägung müsse nun das wirtschaftliche Interesse der
Heimbetreiberin hinter dem öffentlichen Interesse am Schutz der betreuten
Kinder und Jugendlichen zurücktreten.
Im brandenburgischen Bildungsministerium wurde dies mit Erleichterung zur
Kenntnis genommen. „Die Entscheidung der Richter, dass die Heime der
Haasenburg vorerst geschlossen bleiben, ist ein wichtiges Signal. Sie macht
deutlich, dass Kindeswohlgefährdungen in Jugendhilfeeinrichtungen
Konsequenzen haben“, sagte Ministerin Martina Münch. „Ich möchte
ausdrücklich all jenen Jugendlichen danken, die sich an uns und die
Untersuchungskommission gewandt und so maßgeblich zur Aufklärung
beigetragen haben“.
16 May 2014
## LINKS
[1] /Moegliche-Wiederoeffnung-der-Haasenburg/!136316/
[2] /Umstrittene-Haasenburg-Heime/!136409/
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
Schwerpunkt Haasenburg Heime
Oberverwaltungsgericht
Schließung
Beschwerde
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Geschlossene Kinderheime
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