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# taz.de -- Haasenburg-Untersuchungskommission: Fälschungsvorwurf abgewehrt
> Der Jugendheim-Betreiber wirft dem Ministerium vor, den Bericht der
> Untersuchungskommission verändert zu haben. „Unsinn“, kontert der
> Vorsitzende.
Bild: Das Jugendheim bleibt wegen der Diskrepanz zwischen „Konzeption und gel…
HAMBURG taz | Nachdem Brandenburgs Jugendministerin Martina Münch (SPD)
entschieden hat, im Rechtsstreit über die Schließung der Haasenburg nicht
auf einen Vergleich einzugehen, erhebt der Anwalt des Betreibers Vorwürfe
gegen die Ministerin. „Die Untersuchungskommission hat keinerlei Anzeichen
für eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt“, zitiert die
Nachrichtenagentur dpa den Rechtsanwalt Jens Hennersdorf. Dieses Fazit sei
jedoch aus der Veröffentlichung des Berichts entfernt worden. Das sei in
den Akten belegt.
Der taz liegt ein Schreiben des Anwalts vor, das dieser am Dienstag an
Journalisten versandte. Darin zitiert er ein „Resümee“ der
Untersuchungskommission, das in dem gedruckten Endbericht fehle: „Das
Vorliegen einer akuten Kindeswohlgefährdung in den Einrichtungen der
Haasenburg GmbH war zur Zeit unserer Untersuchung nicht zu belegen.“
Aus dem Umstand, dass ein Mitarbeiter des Ministeriums die Endversion des
Untersuchungsberichts an die Kommission schickte und nicht umgekehrt,
folgert der Fachanwalt für Verkehrsrecht, dass das Ministerium den Bericht
der unabhängigen Kommission verändert hat.
In der entsprechenden Mail aus dem Ministerium heißt es: „Liebe Mitglieder
der Untersuchungskommission, Kolleginnen und Kollegen, ich übersende den
Bericht der Untersuchungskommission als pdf-Datei in der Fassung, wie er
morgen in der Pressekonferenz um 11:00 Uhr (als Drucksache) vorgestellt
wird und ab dann veröffentlicht ist.“
## Lediglich technisch verändert
Münchs Sprecher Stephan Breiding wies den Manipulationsvorwurf zurück: „Wir
haben an dem Bericht nichts geändert.“
Auch der Kommissionsvorsitzende Martin Hoffmann sprach gegenüber der taz
von „völligem Unsinn“. Das Ministerium habe „zu keinem Zeitpunkt und an
keiner Stelle versucht, unseren Bericht in irgendeine Richtung zu
manipulieren.“ Das 124-Seiten-Dokument sei so veröffentlicht worden, wie
die sechsköpfige Kommission es verfasst habe, „einschließlich der
Rechtschreibfehler“.
Es handle sich lediglich technisch um eine andere Fassung: „Wir haben eine
Word-Datei eingereicht, die für den Druck in eine PDF-Datei umgewandelt
wurde“. Darauf beziehe sich die Mail aus dem Ministerium.
Das Zitat zur Kindeswohlgefährdung habe so nie in dem Bericht gestanden,
weil es nicht zu den zehn Fragestellungen gehörte, sagte Hoffmann. Es stand
in einer Zusammenfassung der Kernaussagen, die Hoffmann auf der
Pressekonferenz verteilte und die die Potsdamer Neuen Nachrichten (PNN)
auch [1][//:online] dokumentierten.
## Schließung vertretbar
Darin räumt er ein, dass eine „akute“ Kindeswohlgefährdung bei den Besuch…
nicht belegbar war. Allerdings schreibt er dann im Folgesatz: „Die
möglichen körperlichen Zwangsmaßnahmen stellen allerdings eine permanente
Gefahrenquelle und potentielle Gefährdung dar und sollten umgehend
unterbunden werden.“
Aus diesen und weiteren Feststellungen der Kommission leitet Martina Münch
her, dass eine „latente Kindeswohlgefährdung“ die Schließung erfordere.
„Jugendliche mussten in der Haasenburg immer damit rechnen, Opfer von
übergriffigen Erziehungsmaßnahmen zu werden“, sagte sie im taz-Interview.
Auch Hoffmann hält die Schließung für vertretbar. „Ein Betrieb ginge nur
mit neuer Leitung, einem neuen Träger und einem neuen Konzept“, sagte der
Psychologe. Zwar habe die Kommission bei der Untersuchung keine akute
Kindeswohlgefährdung durch Übergriffe festgestellt. „Aber in den Akten
waren unglaubwürdige Darstellungen etwa über Therapien während der
Fixierung von Bewohnern enthalten“, sagte Hoffmann. „Man kann den
Dokumenten dieser Einrichtung nicht trauen.“
Er hat seine Erläuterungen bereits im März bei dem nichtöffentlichen
Erörterungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgetragen. Dieses
wird nun binnen einem Monat eine Entscheidung treffen, nachdem aus dem
Vergleich nichts wird.
## Petition einer ehemaligen Insassin
Wie berichtet, hatte das Gericht vorgeschlagen, dass die Haasenburg mit
einem neuen Konzept, das auf Zwangsmaßnahmen verzichtet, wieder eröffnen
kann. Münch lehnte dies ab, weil es auch in der Vergangenheit eine
Diskrepanz zwischen „Konzeption und gelebter Realität“ in den Heimen
gegeben habe. Deshalb wäre das Kindeswohl dort in Zukunft nicht
„durchgängig verlässlich gesichert“.
Sie traf sich am Mittwoch mit der ehemaligen Insassin Christina Witt. Die
17-Jährige hatte vor einer Woche eine Onlinepetition gegen die
Wiedereröffnung gestartet, die über 39.000 Unterstützer fand.
10 Apr 2014
## LINKS
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## AUTOREN
Kaija Kutter
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