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# taz.de -- Tagung Haasenburg-Heime: Keine ausreichende Kontrolle
> Experten berieten bei einer Tagung, wie sich die Aufsicht über Heime
> verbessern lässt. Die bisherigen Maßnahmen reichen noch nicht.
Bild: Eines der Kinder- und Jugendheime der Haasenburg GmbH in Brandenburg.
BERLIN taz | Ein Jahr nachdem die taz über den brutalen Umgang mit Kindern
und Jugendlichen in den [1][Heimen der Haasenburg GmbH] berichtete, äußern
sich jetzt Bundespolitiker zu dem Skandal. Bei einer Tagung über
Alternativen zur geschlossenen Unterbringung in Berlin versprach der
Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Ralf Kleindiek (SPD), Ländern
und Kommunen erstmals Unterstützung. Kleindiek sagte: „Der Bund sieht sich
in der Verantwortung.“ Gegenüber der taz kündigte er eine gemeinsame
Initiative von Bund und Ländern in diesem Jahr an.
Das Ministerium in Brandenburg zeigte sich von dem Vorstoß überrascht.
Bislang fühlte sich der Bund in der Sache nicht zuständig. Beim
Bundesjustizministerium hatte es noch Anfang Juni geheißen, man sehe keinen
akuten Bedarf an Gesetzesänderungen. Dies hatten die Potsdamer Neuesten
Nachrichten berichtet.
Brandenburgs Familienministerin Martina Münch (SPD) mahnte bei der
Fachtagung mit rund 200 Experten der Jugendhilfe eine Änderung des
Sozialgesetzbuchs an. Zuständig ist hier der Bund. Das Ministerium arbeitet
weiter an einer Bundesratsinitiative. Das Problem besteht darin, einem
Betreiber die Betriebsgenehmigung zu entziehen. Geregelt ist das im
Sozialgesetzbuch VIII: Dem Betreiber muss nachgewiesen werden, dass die
Missstände strukturell bedingt sind und er nicht willens ist, die Probleme
abzustellen.
Bei Experten der Tagung gilt dies als nahezu unerfüllbar. Die Vertreter der
Haasenburg GmbH hatten jahrelang behauptet, künftig besser aufpassen zu
wollen. Bislang wurde in der juristischen Auseinandersetzung mit der
Haasenburg nur das Rechtsschutzersuchen der Firma abgelehnt, das einen
vorübergehenden Weiterbetrieb ermöglicht hätte. Der Ausgang im
Hauptsacheverfahren ist ungewiss.
Der ehemalige Vorsitzende der mittlerweile abgeschlossenen
Haasenburg-Kommission, Martin Hoffmann, forderte erneut eine unabhängige
Kontrollinstanz, eine Art TÜV. Das hatte er bereits nach Bekanntwerden der
Missstände gesagt. Zudem gebe es strukturelle Probleme mit dem
einschlägigen Paragrafen 1631b BGB. Es sei immer noch nicht geregelt, was
in geschlossenen Einrichtungen erlaubt sei. Das gelte insbesondere für
Fixierungen, aber auch für die Anwendung von Antiagressionsmaßnahmen, die
im Falle der Haasenburg GmbH zu Frakturen bei den Insassen geführt hatten.
Münch hält nun eine bundesweite Zusammenarbeit von Jugendhilfe und
-psychiatrie für erforderlich. Nötig sei „ein komplexes, übergreifendes
System“, sagte sie.
Nach Angaben von Sabrina Hoops, Wissenschaftlerin am Deutschen
Jugendinstitut, gibt es bundesweit 338 Plätze in 28 geschlossenen Heimen,
vor allem in Süddeutschland. Bayern führt mit 126 Plätzen für die
umstrittene Unterbringung. In fünf Ländern wird diese nicht praktiziert.
Trotz enormer Tagessätze für einen Platz von 300 bis 450 Euro seien die
Wartelisten für frei werdende Plätze lang, sagte Hoops. Vor allem weil der
Marktführer Haasenburg GmbH weggefallen ist.
9 Jul 2014
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## AUTOREN
Kai Schlieter
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