| # taz.de -- EuGH-Urteil betrifft auch Deutschland: Grenzkontrollen wohl rechtsw… | |
| > Kontrollen an Österreichs Grenzen sind europarechtswidrig. Gleiches | |
| > dürfte für Deutschland gelten. Verlängert wurden die Kontrollen hier | |
| > trotzdem. | |
| Bild: Slowenisch-österreichischer Grenzübergang | |
| Luxemburg/Berlin dpa | Die während der großen Flüchtlingsbewegung 2015 | |
| zwischen Österreich und Slowenien eingeführten Grenzkontrollen dürften | |
| europarechtswidrig sein. Der Europäische Gerichtshof wies in einem Urteil | |
| vom Dienstag darauf hin, dass Staaten solche Kontrollen nur im Fall „einer | |
| neuen ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren | |
| Sicherheit“ verlängern dürfen. | |
| „Im vorliegenden Fall scheint Österreich (…) nicht nachgewiesen zu haben, | |
| dass eine neue Bedrohung vorliegt.“ Eine abschließende Entscheidung liegt | |
| jedoch beim zuständigen Gericht in Österreich (Rechtssachen C-368/20 und | |
| C-369/20). | |
| Die deutsche Bundesregierung habe das Urteil zur Kenntnis genommen, teilte | |
| ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mit. „Die Auswertung | |
| und Prüfung etwaiger Auswirkungen auf die von Deutschland angeordneten | |
| vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen | |
| Landgrenze dauert an.“ | |
| Eigentlich gibt es im Schengen-Raum, dem 26 europäische Länder angehören, | |
| keine stationären Personenkontrollen an den Grenzen. In den vergangenen | |
| Jahren hatten aber mehrere Staaten eine Ausnahmeregelung genutzt und wieder | |
| teilweise Grenzkontrollen eingeführt. Deutschland kontrolliert seit Herbst | |
| 2015 an der Grenze zu Österreich, nachdem sich Zehntausende Flüchtlinge und | |
| andere Migranten von Griechenland über die Balkan-Route [1][auf den Weg | |
| nach Westeuropa gemacht hatten.] | |
| ## Bundesregierung verlängerte Kontrollen | |
| „Seit letztem Jahr steigt der Migrationsdruck auf Deutschland deutlich an, | |
| daher wäre es fahrlässig, die Kontrollen auslaufen zu lassen“, sagte die | |
| stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU). | |
| Zudem finde in Bayern dieses Jahr der G7-Gipfel in Elmau statt. | |
| Der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich sprach sich hingegen dafür aus, | |
| die Kontrollen, die ohne eine Verlängerung auslaufen würden, zu beenden. | |
| Der Bundestagsabgeordnete sagte: „Reflexhaft immer wieder neue | |
| Grenzkontrollen einzufordern und bestehende willkürlich zu verlängern, löst | |
| nicht nur keine Probleme, sondern verstößt auch gegen europäisches Recht.“ | |
| Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte mit, Bundesinnenministerin | |
| Nancy Faeser (SPD) habe bereits am 14. April „die vorübergehende | |
| Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen | |
| Landgrenze zum 12. Mai 2022 für einen sechsmonatigen Zeitraum notifiziert“. | |
| Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Verlängerung der | |
| Grenzkontrollen am Mittwoch ausdrücklich. Diese seien aus migrations- und | |
| sicherheitspolitischen Gründen „zwingend notwendig“, sagte Herrmann, und | |
| bezeichnete den Schutz der EU-Außengrenzen als „noch nicht ausreichend“. | |
| Nach Ansicht des Juristen und Abgeordneten der Grünen im bayerischen | |
| Landtag, Toni Schuberl, bricht die Bundesregierung mit der Verlängerung | |
| dagegen europäisches Recht. Schuberl klagt derzeit am Bayerischen | |
| Verwaltungsgerichtshof im wohl einzigen deutschen Prozess gegen die seit | |
| 2015 gängigen Kontrollen an der Grenze zu Österreich. „Die Kontrollen | |
| bestehen nun seit 2.416 Tagen, sie sind also seit 2.235 Tagen rechtswidrig | |
| und dürfen keinen Tag länger bestehen bleiben“, sagte Schuberl der | |
| Deutschen Presse-Agentur in München. | |
| Das Verfahren von Schuberl ist seit Längerem an dem Verwaltungsgerichtshof | |
| anhängig. Wann hier mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist unklar. | |
| Schuberls Mandantin hatte gegen die Grenzkontrollen geklagt, nachdem sie | |
| seit 2018 bereits mindestens acht Mal bei Fahrten zwischen Deutschland und | |
| Österreich kontrolliert wurde. Ihrer Meinung nach sind die Kontrollen | |
| „rechtswidrige Akte der Polizei“, weil die Rechtsgrundlage gegen EU-Recht | |
| verstößt. | |
| Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein | |
| Verfahren, bei dem sich ein Slowene nach Einführung der Kontrollen an der | |
| Grenze zu Österreich zweimal geweigert hatte, seinen Pass zu zeigen. Er | |
| erhielt dafür eine Geldstrafe von 36 Euro. Der Kläger war jedoch der | |
| Meinung, dass die Kontrollen gegen EU-Recht verstießen und klagte vor einem | |
| Gericht in Österreich. | |
| In seinem Urteil weist der Gerichtshof nun darauf hin, dass der | |
| Schengenraum [2][eine der größten Errungenschaften der EU] sei. „Die | |
| Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen muss daher eine | |
| Ausnahme bleiben und sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden.“ | |
| 27 Apr 2022 | |
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