# taz.de -- AfD-Prozess in Münster: Faschos bleiben Faschos | |
> Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Die | |
> AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden. | |
Bild: Das Oberverwaltungsgerichts in Münster findet auch, dass die AfD ein rec… | |
MÜNSTER dpa/taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach | |
einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht | |
als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht bestätigte | |
am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz. Damit darf der | |
Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur | |
Beobachtung der Partei einsetzen. | |
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision | |
zu. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig | |
einlegen. Sie hat auch bereits angekündigt, diesen Weg gehen zu wollen. | |
„Wir werden selbstverständlich die nächste Instanz anrufen“, sagte | |
AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch laut einer Mitteilung der Partei. | |
Wie auch immer: In Münster hat die Partei nun erst einmal kapitalen | |
Schiffbruch erlitten. Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien | |
„keineswegs grenzenlos weit“, aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch | |
kein „zahnloser Tiger“ sein, betonte Gerald Buck, vorsitzender Richter des | |
5. Senats, in der Begründung der Entscheidung. | |
Vor allem bei der Beobachtung einer besonders geschützten politischen | |
Partei müsse der Verfassungsschutz „hinreichend verdichtete Umstände“ | |
vorlegen können, die darauf hinweisen, dass eine Gruppierung möglicherweise | |
Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung verfolge. Das sah der | |
Senat im Fall der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer | |
Verdachtsfall gegeben. | |
## „Unzulässige Diskriminierung“ | |
Es gebe nach Überzeugung des Senats den begründeten Verdacht, „dass es den | |
politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD | |
entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen | |
rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“, hieß es in der Begründung. Das | |
sei laut Grundgesetz eine „unzulässige Diskriminierung“. | |
So liege dem Senat „eine große Anzahl“ von gegen Migranten gerichtete | |
Äußerungen vor, „mit denen diese auch unabhängig vom Ausmaß ihrer | |
Integration in die deutsche Gesellschaft systematisch ausgegrenzt werden | |
und trotz ihrer deutschen Staatsangehörigkeit ihre vollwertige | |
Zugehörigkeit zum deutschen Volk in Frage gestellt wird“. | |
Daneben bestünden hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die AfD | |
„Bestrebungen verfolgt, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von | |
Ausländern und Muslimen verbunden sind“, so das Gericht. Außerdem liegen | |
nach Auffassung des Senats bei der AfD darüber hinaus „Anhaltspunkte für | |
demokratiefeindliche Bestrebungen vor, wenn auch nicht in der Häufigkeit | |
und Dichte wie vom Bundesamt angenommen“. | |
## AfD-Flügel „erwiesen extremistische Bestrebung“ | |
Die AfD hatte sich [1][in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt], dass der | |
Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten | |
AfD-„Flügel“ und die Jugendorganisation Junge Alternative als | |
extremistischen Verdachtsfall führt. Beim Flügel geht es zusätzlich um die | |
Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. Was das Gericht | |
ebenfalls für rechtmäßig erklärte. | |
Auch in erster Instanz hatte bereits [2][das Verwaltungsgericht Köln] den | |
Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend | |
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der sich | |
[3][seit zehn Jahren kontinuierlich radikalisierenden Partei]. Dem schloss | |
sich das OVG jetzt an. Damit darf der Verfassungsschutz die Partei | |
weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Bewertungsmaßstab | |
ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. | |
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen zur | |
Verdachtsfall-Beobachtung der AfD hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser | |
(SPD) die Eigenständigkeit des Bundesamts für Verfassungsschutz betont. | |
„Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind“, sagte | |
Faeser am Montag. Der deutsche Rechtsstaat habe Instrumente, um die | |
Demokratie vor Bedrohungen von innen zu schützen. „Genau diese Instrumente | |
werden auch eingesetzt und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht | |
bestätigt worden“, fügte die Ministerin hinzu, zu deren | |
Verantwortungsbereich das Bundesamt gehört. | |
Faeser sagte, der Verfassungsschutz habe einen klaren gesetzlichen Auftrag, | |
gegen Extremismus vorzugehen. Dabei arbeite er eigenständig. Die Bewertung | |
der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall sei von der | |
Sicherheitsbehörde sorgfältig begründet und nun bereits in zweiter Instanz | |
für rechtmäßig befunden worden. „Im Rechtsstaat entscheiden unabhängige | |
Gerichte“, sagte Faeser. Sie betonte: „Wir werden die rechtliche Bewertung | |
weiter von der politischen Auseinandersetzung, die wir in Parlamenten und | |
öffentlichen Debatten führen, klar trennen.“ | |
13 May 2024 | |
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