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# taz.de -- Vergewaltigungsprozess in Berlin: Fast 6 Jahre Haft für Vergewalti…
> Ein Mann teilt Fotos und Videos von seinen Straftaten auf Telegram. Jetzt
> wurde er dafür verurteilt. Die Richterin erkennt Frauenhass als Motiv an.
Bild: Kriminalgericht in Berlin: Fortschritt in der Strafverfolgung von Sexuald…
BERLIN taz | Stellen Sie sich eine Telegram-Gruppe vor, in der Männer sich
Ratschläge darüber geben, wie sie Frauen am besten sedieren und
vergewaltigen können. Wo sie die Medikamente besorgen, wie sie mit den
Frauen in Kontakt treten können. In der Gruppe werden Bilder und Videos von
Frauen geteilt, die nicht wissen, dass sie beim Duschen und Umziehen
gefilmt werden. Oder beim Sex. Oder beim Vergewaltigt werden. [1][Würden
Sie Mitglieder einer solchen Gruppe für Frauenhass verurteilen]?
Genau das hat ein Berliner Kriminalgericht am Freitag getan. Denn eine
dieser Gruppen gibt es wirklich. Sie heißt „Fahrzeuge in Berlin“.
Fahrzeuge, das steht für Frauen. Privatfahrzeug für eine feste Partnerin.
Luxusfahrzeug für eine besonders attraktive Frau. Und volltanken für
sedieren.
Das Urteil, deutet einen Fortschritt in der Strafverfolgung von
Sexualdelikten an. Aber von vorne.
## Aufgespürt durch Telegram
Seit einiger Zeit laufen in Frankfurt am Main Ermittlungen gegen einen
43-Jährigen. [2][Er soll Frauen in mehreren Fällen sediert und vergewaltigt
haben.] Weil er die Schlafmittel in sieben Fällen bewusst so hoch dosierte,
dass die Frauen dadurch in Lebensgefahr kamen, klagt ihn die
Staatsanwaltschaft auch wegen versuchten Mordes an.
Bei den Ermittlungen gegen diesen Mann stießen Behörden auf die
Telegram-Gruppe „Fahrzeuge in Berlin“ und dadurch auf einen weiteren Täter:
einen 25-jährigen Studenten aus Berlin. Dieser wurde am Freitag zu 5 Jahren
und neun Monaten Haft verurteilt.
## „Gott bei Tag, Teufel bei Nacht“
Der Student Z. filmte über Jahre hinweg Frauen, die er vorher oft über
Dating-Apps kennenlernte, heimlich beim Duschen, Umziehen oder beim
Toilettengang. In einem Fall nutzte er den Notfallschlüssel seiner
Nachbarin, um in ihre Wohnung zu gelangen und eine Kamera in ihrem Bad zu
installieren. Heimlich filmte er Frauen beim einvernehmlichen Sex.
Neben diesen Verletzungen der Intimsphäre, begang er drei Sexualdelikte,
die er ebenfalls auf Fotos und Videos festhielt. Wie er eine schlafende
Frau im Intimbereich berührt und seinen Penis gegen ihre Füße reibt. Wie er
eine Frau vergewaltigt, die versucht, sich gegen seine Übergriffe zu
wehren. Wie er eine Frau mit mehreren Tabletten betäubt und auch sie
vergewaltigt, in wehrlosem Zustand. Viele der Bilder und Videos teilte er
in der Telegram-Gruppe, über die er ausfindig gemacht wurde.
In einem der Videos, so beschreibt es die Richterin bei der
Urteilsverkündung, filmt er eine nackte, schlafende Frau. Vor ihre
Geschlechtsteile legte er ein Stück Papier. Darauf zu lesen: „Gott bei Tag,
Teufel bei Nacht“. Sein Nickname auf Telegram.
Die Frauen selbst erfuhren von den Bildaufnahmen erst, als sie von den
Ermittlern kontaktiert wurden. Sie beschrieben den Täter als freundlich,
harmlos, den „netten Typen von nebenan“, so die Richterin am Freitag. Er
habe „hoch manipulatives Verhalten an den Tag gelegt“, um seine Taten zu
begehen, konstatiert sie. Während des Gerichtstermins am Freitag blieb er
vollkommen ausdruckslos.
## Betroffene mussten nicht vor Gericht erscheinen
Von den ursprünglich 15 Anklagepunkten gestand der Täter 13. „Etwas anderes
blieb ihm bei der erdrückenden Beweislast auch nicht übrig“, so Magdalena
Gebhard. Sie vertritt die Frau, die von Z. sediert und vergewaltigt wurde,
als Nebenklägerin.
Auch wegen des Geständnisses wurden die Frauen nicht als Zeuginnen
vorgeladen. Das erspart ihnen zwar, vor Gericht aussagen zu müssen, was
Betroffene von sexualisierter Gewalt meist als sehr belastend empfinden.
Gleichzeitig komme es dem Täter aber zugute, so Gebhard, weil sich das
Gericht kein Bild davon machen könne, wie es den betroffenen Frauen heute
geht. Gesundheitliche Schäden durch die Tat würden sich sonst auf das
Strafmaß auswirken.
## Frauenhass als Leitmotiv anerkannt
Trotzdem ist Gebhard insgesamt zufrieden mit dem Urteil. Es sei perfide,
dass sich der Täter lediglich mit den Betroffenen getroffen habe, um sie zu
vergewaltigen und Videoaufnahmen von ihnen zu erstellen. Sie sieht in
seinem Handeln Frauenhass als Leitmotiv.
[3][Und das erkennt das deutsche Recht seit 2022 als strafverschärfend an,
ähnlich wie ein rassistisches oder antisemitisches Tatmotiv.] Nur werde
Frauenhass von den Gerichten oft nicht anerkannt und angewandt, so Gebhard.
Doch in diesem Fall hatte sie mit ihrem Plädoyer Erfolg. Auch die Richterin
erkannte Misogynie als Motiv an und gelangte so zu einem härteren Urteil.
Während der Urteilsverkündung sagte sie, der Student Z. und die anderen
Gruppenmitglieder hätten Frauen mit „abgrundtiefer Verachtung“ behandelt
und über sie gesprochen. Die Taten, für die er verurteilt wurde, seien
„hämisch, herabwürdigend und eindeutig misogyn“.
1 Aug 2025
## LINKS
[1] /Sexuelle-Gewalt-gegen-Frauen/!6052147
[2] https://www.spiegel.de/panorama/justiz/frankfurt-am-main-43-jaehriger-wegen…
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html
## AUTOREN
Alice von Lenthe
## TAGS
Gewalt gegen Frauen
Sexualisierte Gewalt
Telegram
Misogynie
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Reden wir darüber
Norwegen
Vergewaltigung
Prozess
Schwerpunkt 1. Mai in Berlin
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