# taz.de -- Urteil im Folterprozess in Frankfurt: Lebenslange Haft für syrisch… | |
> Ein Orthopäde, der auch in deutschen Krankenhäusern tätig war, hat in | |
> Syrien Assad-Gegner*innen getötet und brutal gefoltert. Deshalb wurde er | |
> in Frankfurt nun zur Höchststrafe verurteilt. | |
Bild: Der syrische Arzt Alaa M. vor der Urteilsverkündung am Montag im Frankfu… | |
Frankfurt/Main dpa/afp/taz | Wegen Folter und Kriegsverbrechen in seiner | |
syrischen Heimat ist ein [1][Arzt in Frankfurt] zu lebenslanger Haft | |
verurteilt worden. Zugleich stellte das Frankfurter Oberlandesgericht die | |
besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach | |
15 Jahren in der Praxis so gut wie ausschließt. Für den syrischen | |
Angeklagten Alaa M. wurde die Unterbringung in Sicherungsverwahrung | |
verhängt. [2][In dem Verfahren] wurden dem Arzt zwei Todesfälle und acht | |
Fälle schwerer Folter zur Last gelegt, begangen in den Jahren 2011 und 2012 | |
in Syrien. | |
Durch die verurteilten Taten seien „neun Menschen schwer an Leib und Seele | |
verletzt und zwei getötet“ worden, sagte der Vorsitzende Richter Christoph | |
Koller bei der Urteilsverkündung. Er sah es als erwiesen an, dass M. als | |
Assistenzarzt in einem Militärkrankenhaus Gegner des Assad-Regimes | |
gefoltert hat. | |
Ihm wurden während des Prozesses [3][diverse Misshandlungen vorgeworfen]. | |
So soll M. Knochenbrüche ohne ausreichende Narkose operiert, Häftlinge | |
geschlagen und getreten, Körperteile mit brennbarer Flüssigkeit übergossen | |
und angezündet haben. Einen Gefangenen soll er mit einer Giftspritze | |
getötet haben, weil dieser versucht habe, sich zu wehren. Ein Gutachter | |
hatte M. sadistische Neigungen attestiert. | |
Der heute 40-jährige Alaa M. lebt seit zehn Jahren in Deutschland und hatte | |
in mehreren Kliniken als Orthopäde gearbeitet, zuletzt im nordhessischen | |
Bad Wildungen. Im Sommer 2020 wurde der Familienvater festgenommen – Opfer | |
hatten ihn in einer TV-Dokumentation über die syrische Stadt Homs | |
wiedererkannt. | |
## Anklage in Deutschland möglich wegen Weltrechtsprinzip | |
Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen M. begann im Januar | |
2022. Dass sich der Mann wegen Verbrechen in seiner Heimat vor einem | |
deutschen Gericht verantworten muss, liegt auch am sogenannten | |
Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Es erlaubt, auch hierzulande | |
mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen. | |
Die Bundesanwaltschaft hatte für den Mann in ihrem Plädoyer lebenslange | |
Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Seine Anwälte | |
forderten unter anderem für den Anklagevorwurf der Tötungen einen | |
Freispruch. Ihr Mandant sei in dem fraglichen Zeitraum nicht in Homs tätig | |
gewesen. Alaa M. selbst bezeichnete sich in dem Prozess als nicht schuldig, | |
er sei Opfer eines Komplotts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. | |
16 Jun 2025 | |
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