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# taz.de -- Neues Kontrollgremium für Geheimdienst: Extremismus-Verdacht reich…
> Des Extremismus verdächtige Abgeordnete von der Kontrolle des
> Verfassungsschutzes auszuschließen, wäre falsch. Gerade die Opposition
> muss dabei sein.
Bild: Seit 2023 im Neubau: niedersächsisches Landesamt für Verfassungsschutz
Ob Parteien, die mindestens mit einem Bein nicht mehr auf dem Boden des
Grundgesetzes stehen, den Verfassungsschutz kontrollieren sollen, ist eine
Frage, die zu manchen Paradoxien führt. Natürlich ist es skurril, dass
Verfassungsfeinde die Behörde beobachten sollen, die sie selbst beobachtet.
Ebenso bizarr ist aber, dass der Verfassungsschutz darüber bestimmen soll,
wer ihn beobachten darf.
Es stimmt: Wenn Abgeordnete verfassungsfeindlicher Parteien den
Inlandsgeheimdienst überwachen, droht die Gefahr, dass sie – allen
Verschwiegenheitspflichten zum Trotz – Informationen an ihre
Gesinnungsgenossen weitergeben. Das wiederum erschwert deren Beobachtung
und gefährdet schlimmstenfalls sogar die Leute, die für den
Verfassungsschutz arbeiten.
Bloß: Wer hat denn darüber zu bestimmen, wer oder was als
verfassungsfeindlich zu gelten hat? Der Verfassungsschutz – mit Gutachten,
die dann auch noch unter Verschluss gehalten werden?
Ein Geheimdienst, der nach dem Krieg mit einer Menge Nazi-Personal
gestartet ist, dessen V-Leute zeitweilig die Neonaziszene unterstützt haben
und der [1][Aufklärung häufig eher behindert] hat, als sie zu fördern. Man
braucht nur „rechtsextrem“ durch „linksradikal“ zu ersetzen, um zu
erkennen, wo das Problem liegt.
Ohnehin haftet den [2][Äußerungen des Verfassungsschutzes etwas
Denunziatorisches an]. Das Etikett „wird vom Verfassungsschutz beobachtet“
kann zwar als Warnsignal gelesen werden, sowohl an die Beobachteten als
auch an die Zivilgesellschaft, die mit ihnen zu tun hat. Zugleich ist damit
aber auch eine politische Stigmatisierung verbunden, gegen die man sich
kaum wehren kann.
Mehr noch gilt das für die Feststellung „gesichert soundso“. Ob das
zutrifft, sollte mindestens ein Gericht klären, bevor unliebsamer
Opposition die Kontrolle des Geheimdienstes verwehrt wird.
18 May 2025
## LINKS
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[2] /Ende-Gelaende-ueber-Verfassungsschutz/!6017628
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Verfassungsschutz
Geheimdienst
Landtag Niedersachsen
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Minderheitenrechte
Schwerpunkt AfD
Datenschutz
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