| # taz.de -- Deutsch-österreichische Grenze: Kontrollen waren illegal | |
| > Ein österreichischer Dozent wehrte sich gegen eine Kontrolle kurz hinter | |
| > Passau. Der Münchener Verwaltungsgerichtshof gab ihm nun recht. | |
| Bild: Auch die Deutsche Bahn leidet darunter: Grenzkontrolle zwischen Österrei… | |
| Berlin taz | Die Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze laufen | |
| seit 2015. Mitte März hat der Münchener Verwaltungsgerichtshof (VGH) | |
| entschieden, dass die Kontrollen zumindest 2022 illegal waren. Jetzt liegt | |
| die schriftliche Begründung vor. | |
| Kläger war [1][der österreichische Jurist Stefan Salomon], der an der Uni | |
| Amsterdam lehrt und deshalb immer wieder quer durch Deutschland reisen | |
| muss. Am 11. Juni 2022 saß er im ICE und wurde kurz hinter Passau wie alle | |
| Mitreisenden von der deutschen Bundespolizei kontrolliert. Salomon zeigte | |
| seinen Ausweis, klagte aber gegen die Kontrollen, die er nach sieben Jahren | |
| längst für illegal hielt. | |
| Vor dem Verwaltungsgericht München hatte er im Januar 2024 noch keinen | |
| Erfolg. Das Gericht deutete zwar an, dass die Grenzkontrollen rechtswidrig | |
| seien, es lehnte aber Salomons Klage als unzulässig ab, weil keine | |
| Wiederholungsgefahr drohe. Dies sah der VGH München nun anders. | |
| Da Salomon immer wieder kontrolliert wurde und ein Ende der Grenzkontrollen | |
| nicht abzusehen sei, bestehe durchaus eine Wiederholungsgefahr; die Klage | |
| sei also zulässig gewesen. Und auch in der Sache hatte Salomons Klage | |
| Erfolg. Die Anordnung von Grenzkontrollen durch die deutsche | |
| Bundesregierung sei jedenfalls vom 12. Mai bis zum 11. November 2022 nicht | |
| vom Schengener Grenzkodex gedeckt und damit rechtswidrig gewesen. | |
| ## Keine neuen Gründe | |
| Wie der VGH München nun feststellte, hat die Bundesregierung im Frühjahr | |
| 2022 die gleichen Gründe für die Grenzkontrollen vorgebracht wie ein halbes | |
| Jahr zuvor: Es kämen nach wie vor viele Migrant:innen an den südlichen | |
| und südwestlichen Außengrenzen Europas an. Damit habe die Bundesregierung | |
| keine „neue ernsthafte Bedrohung“ als Begründung für die Grenzkontrollen | |
| genannt. Es gebe auch keinen Grund, das EU-Recht einfach zu ignorieren, so | |
| das Münchener Gericht. | |
| Der Wegfall der Kontrollen an den EU-Binnengrenzen gilt als eine große | |
| Errungenschaft der Europäischen Union. Nur ausnahmsweise und nur für | |
| begrenzte Zeit sind sie zulässig. Diese Ausnahmen sind [2][im Schengener | |
| Grenzkodex], einer direkt geltenden EU-Verordnung, geregelt. Im Jahr 2022 | |
| galt für Grenzkontrollen, die mit einer Gefahr für die innere Sicherheit | |
| begründet werden, eine Höchstdauer von sechs Monaten. Die Halbjahresfrist | |
| durfte nach Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs nur überschritten | |
| werden, wenn es neue Gefahren für die innere Sicherheit und damit eine neue | |
| Begründung für die Grenzkontrollen gab. | |
| Die Münchener Richter:innen ließen keine Revision zu, weil der Fall | |
| keine grundsätzliche Bedeutung habe. Dies liegt wohl daran, dass die | |
| Entscheidung nur Kontrollen an den Grenzen zu Österreich im Zeitraum von | |
| Mai bis November 2022 betrifft. Unter dem Eindruck eines damals neuen | |
| EuGH-Urteils (das ebenfalls Stefan Salomon erstritten hatte) begründete die | |
| Bundesregierung schon die Grenzkontrollen ab November 2022 anders und wies | |
| auf die laxe Visavergabe durch Serbien als „neue Bedrohung“ hin. Die | |
| Kontrollen der Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz wurden ohnehin | |
| erst im Herbst 2023 eingeführt, die Kontrollen an den übrigen deutschen | |
| Grenzen, etwa zu Frankreich und Dänemark, sogar erst ein Jahr später im | |
| Herbst 2024. | |
| Außerdem erlaubt der Grenzkodex seit einer Novelle im Sommer 2024 auch | |
| Verlängerungen der Grenzkontrollen auf bis zu insgesamt zweieinhalb Jahre. | |
| Es ist im Moment also völlig unklar, welche Kontrollen an den deutschen | |
| Grenzen noch legal oder schon illegal sind. Erforderlich wäre eine Vielzahl | |
| weiterer Klagen und Gerichtsurteile. | |
| Doch außer dem [3][umtriebigen Stefan Salomon] scheint die Rechtmäßigkeit | |
| der Grenzkontrollen kaum jemand zu interessieren, vermutlich weil die | |
| Grenzkontrollen ohnehin eher Symbolpolitik sind. In der Regel kontrolliert | |
| die Bundespolizei nämlich nur stichprobenartig, um den Verkehr und den | |
| Warenzufluss nicht allzu sehr aufzuhalten. | |
| (Az.: 10 BV 24.700) | |
| 21 Apr 2025 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://verfassungsblog.de/author/stefan-salomon/ | |
| [2] https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)_2016/399_(Schengener_Grenzkod… | |
| [3] https://www.mmg.mpg.de/person/95945/2541 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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