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# taz.de -- Deutsch-österreichische Grenze: Kontrollen waren illegal
> Ein österreichischer Dozent wehrte sich gegen eine Kontrolle kurz hinter
> Passau. Der Münchener Verwaltungsgerichtshof gab ihm nun recht.
Bild: Auch die Deutsche Bahn leidet darunter: Grenzkontrolle zwischen Österrei…
Berlin taz | Die Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze laufen
seit 2015. Mitte März hat der Münchener Verwaltungsgerichtshof (VGH)
entschieden, dass die Kontrollen zumindest 2022 illegal waren. Jetzt liegt
die schriftliche Begründung vor.
Kläger war [1][der österreichische Jurist Stefan Salomon], der an der Uni
Amsterdam lehrt und deshalb immer wieder quer durch Deutschland reisen
muss. Am 11. Juni 2022 saß er im ICE und wurde kurz hinter Passau wie alle
Mitreisenden von der deutschen Bundespolizei kontrolliert. Salomon zeigte
seinen Ausweis, klagte aber gegen die Kontrollen, die er nach sieben Jahren
längst für illegal hielt.
Vor dem Verwaltungsgericht München hatte er im Januar 2024 noch keinen
Erfolg. Das Gericht deutete zwar an, dass die Grenzkontrollen rechtswidrig
seien, es lehnte aber Salomons Klage als unzulässig ab, weil keine
Wiederholungsgefahr drohe. Dies sah der VGH München nun anders.
Da Salomon immer wieder kontrolliert wurde und ein Ende der Grenzkontrollen
nicht abzusehen sei, bestehe durchaus eine Wiederholungsgefahr; die Klage
sei also zulässig gewesen. Und auch in der Sache hatte Salomons Klage
Erfolg. Die Anordnung von Grenzkontrollen durch die deutsche
Bundesregierung sei jedenfalls vom 12. Mai bis zum 11. November 2022 nicht
vom Schengener Grenzkodex gedeckt und damit rechtswidrig gewesen.
## Keine neuen Gründe
Wie der VGH München nun feststellte, hat die Bundesregierung im Frühjahr
2022 die gleichen Gründe für die Grenzkontrollen vorgebracht wie ein halbes
Jahr zuvor: Es kämen nach wie vor viele Migrant:innen an den südlichen
und südwestlichen Außengrenzen Europas an. Damit habe die Bundesregierung
keine „neue ernsthafte Bedrohung“ als Begründung für die Grenzkontrollen
genannt. Es gebe auch keinen Grund, das EU-Recht einfach zu ignorieren, so
das Münchener Gericht.
Der Wegfall der Kontrollen an den EU-Binnengrenzen gilt als eine große
Errungenschaft der Europäischen Union. Nur ausnahmsweise und nur für
begrenzte Zeit sind sie zulässig. Diese Ausnahmen sind [2][im Schengener
Grenzkodex], einer direkt geltenden EU-Verordnung, geregelt. Im Jahr 2022
galt für Grenzkontrollen, die mit einer Gefahr für die innere Sicherheit
begründet werden, eine Höchstdauer von sechs Monaten. Die Halbjahresfrist
durfte nach Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs nur überschritten
werden, wenn es neue Gefahren für die innere Sicherheit und damit eine neue
Begründung für die Grenzkontrollen gab.
Die Münchener Richter:innen ließen keine Revision zu, weil der Fall
keine grundsätzliche Bedeutung habe. Dies liegt wohl daran, dass die
Entscheidung nur Kontrollen an den Grenzen zu Österreich im Zeitraum von
Mai bis November 2022 betrifft. Unter dem Eindruck eines damals neuen
EuGH-Urteils (das ebenfalls Stefan Salomon erstritten hatte) begründete die
Bundesregierung schon die Grenzkontrollen ab November 2022 anders und wies
auf die laxe Visavergabe durch Serbien als „neue Bedrohung“ hin. Die
Kontrollen der Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz wurden ohnehin
erst im Herbst 2023 eingeführt, die Kontrollen an den übrigen deutschen
Grenzen, etwa zu Frankreich und Dänemark, sogar erst ein Jahr später im
Herbst 2024.
Außerdem erlaubt der Grenzkodex seit einer Novelle im Sommer 2024 auch
Verlängerungen der Grenzkontrollen auf bis zu insgesamt zweieinhalb Jahre.
Es ist im Moment also völlig unklar, welche Kontrollen an den deutschen
Grenzen noch legal oder schon illegal sind. Erforderlich wäre eine Vielzahl
weiterer Klagen und Gerichtsurteile.
Doch außer dem [3][umtriebigen Stefan Salomon] scheint die Rechtmäßigkeit
der Grenzkontrollen kaum jemand zu interessieren, vermutlich weil die
Grenzkontrollen ohnehin eher Symbolpolitik sind. In der Regel kontrolliert
die Bundespolizei nämlich nur stichprobenartig, um den Verkehr und den
Warenzufluss nicht allzu sehr aufzuhalten.
(Az.: 10 BV 24.700)
21 Apr 2025
## LINKS
[1] https://verfassungsblog.de/author/stefan-salomon/
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)_2016/399_(Schengener_Grenzkod…
[3] https://www.mmg.mpg.de/person/95945/2541
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Gerichtsurteil
Grenzkontrollen
Schengen-Abkommen
Migration
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Innenministerkonferenz
Schwerpunkt Flucht
Regierungsbildung
Asylpolitik
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