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# taz.de -- Mieterhöhungen von Vonovia: Erfundene Wertsteigerung
> Schlappe für Vonovia: Eine gute Nahversorgung und Verkehrsanbindung ist
> in Berlin Standard – und laut Gericht kein Grund für Mieterhöhungen.
Bild: Der Immobilienriese Vonovia versucht selbst aus Tramhaltestellen Profit z…
Berlin taz | Dürfen Vermieter*innen mehr Geld verlangen, weil es in der
Nähe der Wohnung einen Supermarkt oder eine Bushaltestelle gibt? Nein, hat
das Amtsgericht Lichtenberg entschieden und damit den jüngsten
Mieterhöhungen von Berlins größtem Vermieter Vonovia einen Riegel
vorgeschoben.
Das Unternehmen, das seit der Übernahme der Deutschen Wohnen mehr als
130.000 Wohnungen in der Hauptstadt besitzt, hatte im vergangenen Jahr die
Mieten [1][massenweise um 15 Prozent angehoben]. Begründet wurde dies teils
mit „wohnwertsteigernden Merkmalen“, die im Mietspiegel gar nicht
vorgesehen sind – etwa einer guten ÖPNV-Anbindung. Das Berliner Bündnis
gegen Vonovia und Co kritisierte das als Verstoß gegen den Mietspiegel.
Seit vergangenem Jahr [2][hat Berlin einen neuen Mietspiegel,] der die
maximal zulässige, ortsübliche Vergleichsmiete regelt. Vonovia-Chef Rolf
Buch bezeichnete diesen als „getürkt“ und griff zu kreativen Methoden, um
ihn zu umgehen beziehungsweise zu erweitern.
Das ist laut Amtsgericht Lichtenberg aber nicht zulässig. Denn die
ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung seien in der Einordnung der Wohnlage in
einfach, mittel und gut bereits berücksichtigt. Im konkreten Fall
argumentierte Vonovia, dass die nächsten Supermärkte weniger als 100 Meter
und die nächste Bushaltestelle nur 400 Meter entfernt seien und dies den
Wert der Wohnung zusätzlich steigere.
## Vonovia sieht keine allgemeingültige Bedeutung
Mitnichten, sagt das Gericht, denn Berlin verfüge insgesamt über eine gute
Nahversorgung. Laut Vonovia beträgt die durchschnittliche Entfernung zum
nächsten Supermarkt rund 1,1 Kilometer. Die Differenz von nur einem
Kilometer „dürfte bei der Wohnungswahl kaum eine entscheidende Rolle
spielen“, heißt es im Urteil.
Auch die Nähe einer Bus- und Tramhaltestelle sei „angesichts des gut
ausgebauten Netzes in Berlin keine Besonderheit“. Im konkreten Fall dürfte
durch das Fehlen von S- und U-Bahn-Haltestellen die Verkehrsanbindung
„sogar schlechter sein als die der überwiegenden Zahl der Berliner
Wohnungen“, so das Gericht, das die Klage von Vonovia als Angriff auf den
Mietspiegel wertet.
Der [3][Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund] begrüßt das Urteil
und fordert Vonovia auf, „die erfundenen Merkmale ‚Gute ÖPNV-Anbindung‘ …
‚Gute Nahversorgung‘ bei künftigen Mieterhöhungsverlangen nicht mehr zu
verwenden“, so der Vorsitzende Marcel Eupen.
Danach sieht es jedoch nicht aus: „Das Urteil besitzt nur Aussagekraft für
diesen konkreten Fall. Es hat keine allgemeingültige Bedeutung. Jede
Mietanpassung ist ein Fall für sich“, so Vonovia-Sprecher Christoph Metzner
zur taz. Er sieht in dem Urteil auch kein grundsätzliches Hindernis im
Umgang des Immobilienkonzerns mit dem Berliner Mietspiegel, im Gegenteil:
„Es können weitere Merkmale hinzugezogen werden“, so Metzner.
Der mietenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Niklas Schenker, sieht in
der Entscheidung hingegen einen „Schlag gegen Vonovia und ihren
Erfindungsreichtum, noch mehr Profite aus Mieter*innen
herauszuschlagen“. Er fordert den schwarz-roten Senat auf, im [4][Berliner
Wohnungsbündnis] klarzustellen, dass diese Merkmale gegen den Mietspiegel
verstoßen.
12 Mar 2025
## LINKS
[1] /Vonovia-uebernimmt-Deutsche-Wohnen/!6064752
[2] /Mietspiegel-fuer-Berlin/!5937664
[3] http://mieter-verbraucherschutz.berlin/
[4] /Berliner-Wohnungsbuendnis/!5954419
## AUTOREN
Marie Frank
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