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# taz.de -- Fragwürdige Mieterhöhungen: Vonovia will nicht lernen
> Gerichte lehnen Mieterhöhungen wegen guter ÖPNV-Anbindung und
> Nahversorgung ab. Doch der Konzern versucht es weiter.
Bild: Mehr Miete, weil die S-Bahn vorbeifährt?
Berlin taz | Mitte Februar schien der Spuk für Jasmina Rühl vorbei. Ihre
Vermieterin, die [1][Deutsche Wohnen, die inzwischen zu Vonovia gehört],
ließ eine Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung fallen. Rühl hatte
sich zuvor geweigert, eine Mietsteigerung von 24 Euro für ihre Schöneberger
Wohnung zu akzeptieren. Der Konzern hatte seine Erhöhung auch damit
begründet, dass die Wohnung eine gute Anbindung an den ÖPNV und
Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe habe – [2][zwei Merkmale, die laut
Mietspiegel nicht vorgesehen sind].
Doch nach nur einem Monat flatterte Rühl die nächste Mieterhöhung ins Haus.
Wieder soll sie 24 Euro mehr zahlen, wieder mit derselben Begründung. Für
Rühl, die sich in der Nachbarschaftsinitiative PrinzEbers und im Berliner
Bündnis gegen Vonovia & Co. engagiert, steht fest: „Vonovia will diese
beiden Merkmale unbedingt durchsetzen.“
Dabei haben Gerichte dem Versuch schon mehrfach eine Absage erteilt. Der
Berliner Mieterverein zählt zehn entsprechenden Urteile von sechs
Amtsgerichten. Vonovia habe „sich für die Berechnung der Vergleichsmiete
kurzerhand wohnwerterhöhende Merkmale ausgedacht“ und greife somit den
Mietspiegel an. „Unrechtmäßige Mieterhöhungen“ müssten zurückgenommen
werden, so die Forderung. Vonovia teilt dagegen auf Anfrage mit, die
bisherigen Entscheidungen besitzen „keine allgemeingültige Bedeutung“. Ein
Urteil eines höheren Gerichts steht aus.
Wie groß der Mieterhöhungsspielraum durch die neuen Merkmale ist, zeigt ein
Blick auf Rühls Fall. Laut Mietspiegel liegt die ortsübliche
Vergleichsmiete für ihre Wohnung, über die hinaus Erhöhungen unzulässig
sind, zwischen 5,29 und 10,39 Euro pro Quadratmeter, abhängig von der
Ausstattung der Wohnung und des Wohnumfelds. Weil Vonovia sowohl das
Wohnumfeld, also den Penny und die S-Bahn um die Ecke als auch den
Gebäudezustand als wohnwerterhöhend wertet, argumentiert der Konzern mit
einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 8,33 Euro.
## Ein Einzelfall, viele Betroffene
Rühl und ihr Anwalt halten dagegen: Die vorgetragenen Merkmale zum
Wohnumfeld seien „ohne Bedeutung“, tatsächlich wirke sich die
„lärmbelasteten Lage“ negativ aus. Zudem sei die Einstufung der
Merkmalgruppe Gebäude unzulässigerweise positiv, da das Haus weder einen
geringen Energieverbrauch noch sicherer Fahrradabstellmöglichkeiten habe.
Ergo: Die Vergleichsmiete sinke auf 6,29 Euro – Mieterhöhungen seien
demnach nicht zulässig.
In Rühls Fall knickt Vonovia wohl ein: Aktuell laufe „eine Korrektur des
letzten Ankündigungsschreibens“, heißt es am Montag gegenüber der taz. Doch
das Problem bleibt: „Ich fürchte, viele zahlen einfach aufgrund dieser
Merkmale“, sagt Rühl, die viele weitere Betroffene kennt. Auch der
Mieterverein sieht ein [3][strukturelles Problem] und fordert, die
Mietpreisprüfstelle des Senats mit der Zurücknahme unzulässiger
Mieterhöhungen zu beauftragen.
31 Mar 2025
## LINKS
[1] /Vonovia-uebernimmt-Deutsche-Wohnen/!6064752
[2] /Mieterhoehungen-von-Vonovia/!6071727
[3] /Ex-Senator-zu-Mieterhoehungen-bei-Vonovia/!6029091
## AUTOREN
Erik Peter
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