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# taz.de -- Steuerung der Photovoltaik: Worauf sich Betreiber von Solaranlagen …
> Solarkraft ist so erfolgreich, dass sie teils das Stromnetz überlastet.
> Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu, was jetzt hilft.
Bild: Kleine und kleinste Solaranlagen tragen zur Energiewende bei, aber überl…
Was ist das Problem?
Wenn die Sonne auf die Dächer scheint, speisen viele kleine
Photovoltaikanlagen ihren Strom ins Netz. Sie helfen dabei, [1][den
deutschen Strom klimafreundlicher zu machen] – nur kommt der Ausbau der
Stromnetze dem massiven Zubau von Solaranlagen in den vergangenen zwei
Jahren nicht hinterher. So gibt es oft Strom, für dessen Transport die
Kapazität fehlt.
Größere Kraftwerke kann der Netzbetreiber temporär abschalten lassen, um
einer solchen Überlastung der Netze entgegenzuwirken. „Abregeln“ nennt man
das. Auf kleine Solaranlagen haben die Netzbetreiber bislang oft technisch
keinen Zugriff.
In Deutschland wurde kürzlich die Marke von 100 Gigawatt an installierter
Photovoltaik überschritten. Allein im Jahr 2024 wurden 17 Gigawatt
zugebaut, mehr als je zuvor. Von der derzeit installierten Anlagenleistung
machen nach Zahlen des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) die
steuerbaren Großanlagen rund 63 Gigawatt aus. Es bleiben somit 37 Gigawatt
an nicht steuerbaren Kleinanlagen.
Diese Leistungsangaben sind allerdings nur ein theoretischer Höchstwert. In
der Praxis erreicht der gesamte Anlagenpark nur maximal 60 Prozent seiner
Nennleistung, weil beispielsweise manche Anlagen auf die Morgensonne
ausgerichtet sind, andere auf die Nachmittagssonne.
In der Praxis können die Kleinanlagen derzeit bis zu 22 GW unkontrolliert
ins Netz speisen. Zwar liegen sie damit bislang noch deutlich unterhalb des
mittäglichen Stromverbrauchs von mindestens 40 bis 42 GW. Trotzdem kommt es
längst zu regionalen Überlastungen im Verteilnetz. Aktuell lassen sich die
Engpässe zumeist noch beheben, indem große PV-Anlagen abgeregelt werden.
Doch wenn weiterhin in hohem Tempo nicht steuerbare Kleinanlagen
hinzukommen, können sie zum Problem für die Netzstabilität werden.
Wenn der Strom nicht abtransportiert werden kann, könnte man ihn doch vor
Ort [2][für später speichern]. Hilft es, wenn alle, die zu Hause eine
Solaranlage haben, sich Stromspeicher zulegen?
Kaum. Erstens sind solche Heimspeicher dafür meistens zu klein, zweitens
werden sie in der Regel so betrieben, dass sie den Eigenverbrauch
optimieren. Zur sommerlichen Mittagszeit, wenn die Solarstromerzeugung
ihren Spitzenwert erreicht, sind die privaten Batteriespeicher häufig
bereits voll – der Mittagsstrom geht dann wieder komplett ins Netz.
Was tut der Gesetzgeber?
Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen haben den Entwurf eines
„Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von
temporären Erzeugungsüberschüssen“ vorgelegt. Der Bundesverband der
Energie- und Wasserwirtschaft erklärte kürzlich im Bundestagsausschuss für
Klimaschutz und Energie, die Gesetzesnovelle müsse „dringend“ noch in
dieser Legislaturperiode umgesetzt werden, um die „PV-Spitzenproblematik
abzumildern“. Das aber wird knapp: Der letzte Sitzungstermin des Bundestags
vor der Wahl ist am 11. Februar.
Wie kann man solche temporären Strom-Überschüsse verhindern?
Vor allem geht es um die Fernsteuerbarkeit von PV-Anlagen. Damit die
Netzbetreiber Zugriff haben, müssen die Sonnenkraftwerke mit einem
intelligenten Messsystem und einer Steuerungseinrichtung ausgestattet sein.
Bislang müssen neue PV-Anlagen erst ab einer Spitzenleistung von mehr als
25 Kilowatt fernsteuerbar sein.
Anlagen unterhalb dieser Leistungsgrenze speisen heute in der Regel noch
ihren gesamten Strom ein, sofern er nicht unmittelbar im Gebäude genutzt
wird. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Neuanlagen bereits ab
sieben Kilowatt durch die Verteilnetzbetreiber gesteuert werden können.
Ändert sich auch etwas für die Solaranlagen, die es schon gibt?
Ja, bis Ende 2032 sollen auch Bestandsanlagen steuerbar sein. Im aktuellen
Entwurf des Messstellenbetriebsgesetzes liegt die Grenze für die
verpflichtende Steuerbarkeit bei ebenfalls sieben Kilowatt. Binnen der
nächsten acht Jahre sollen somit 90 Prozent der installierten PV-Leistung
auf Stand sein.
Auf diese Weise soll die Stromwirtschaft in einem zukünftigen Smart-Grid –
englisch für „intelligentes Netz“ – Zugriff auf alle sogenannten
Energiewendeanlagen erhalten, wozu neben Stromerzeugern auch Wärmepumpen
und Ladesäulen zählen. Abregeln heißt übrigens nicht, dass die Betreiber
der betroffenen Anlagen einfach leer ausgehen. Sie haben einen Anspruch auf
Entschädigung.
Immer häufiger [3][treten bei einem zu großen Stromangebot negative
Strompreise auf]. Das heißt: Im Großhandel fallen die Preise unter null,
Stromeinspeisen kostet, statt Geld einzubringen. Was bedeutet das für
Anlagenbetreiber?
Aktuell entfällt für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als
400 Kilowatt die Vergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), sobald
der Preis am Spotmarkt für die Dauer von mindestens drei aufeinander
folgende Stunden negativ ist. Künftig wird für diese Anlagen die
Einspeisevergütung in ausnahmslos allen Stunden mit negativen Preisen
entfallen. Zugleich soll die Leistungsgrenze, von der an diese Regel gilt,
auf 100 Kilowatt gesenkt werden.
Zudem sollen auch Betreiber von Anlagen, die auch bei negativen
Strompreisen Vergütung erhalten (aufgrund geringer Anlagengröße oder
aufgrund von alten EEG-Verträgen), in Zukunft freiwillig darauf verzichten
können. Im Gegenzug sollen sie in Zeiten positiver Strompreise höhere
Beträge bekommen.
Ein Detail wird sich außerdem ändern: Da an den europäischen Spotmärkten
künftig der Strom im vortägigen Handel („Day-ahead-Markt“) nicht mehr in
stündlichen Blöcken, sondern für jede Viertelstunde gehandelt wird,
entfällt auch die Einspeisevergütung in jeder Viertelstunde mit negativen
Preisen.
Lohnen sich neue PV-Anlagen noch angesichts dessen, dass negative
Börsenpreisen häufiger werden?
Die Streichung der EEG-Förderung zu Zeiten negativer Strompreise könne „ein
geeignetes Instrument sein, um zu starke Einspeisespitzen erneuerbarer
Energien zu glätten“, räumt auch der BSW-Solar ein. Zugleich warnt der
Branchenverband aber, dass dieser Schritt „die Wirtschaftlichkeit,
Kalkulierbarkeit und somit die Investitionsbereitschaft für PV-Anlagen“
gefährden könne.
Dem soll ein Kompensationsmechanismus im Gesetzentwurf abhelfen: Die
Vergütung zum Ende der 20-jährigen Laufzeit soll auf Basis der Anzahl der
angesammelten Stunden mit negativen Preisen verlängert werden.
27 Jan 2025
## LINKS
[1] /Zuwachs-von-Erneuerbaren-in-der-EU/!6059656
[2] /Grosse-Batteriespeicher/!6039667
[3] /Erneuerbare-Energien/!6024030
## AUTOREN
Bernward Janzing
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