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# taz.de -- Mieter klagt mit Umweltorganisation: Freie Fahrt für Solarenergie
> Welche Auflagen darf der Immobilienkonzern Vonovia Mietern machen, die
> Balkonkraftwerke installieren wollen? Ein Gericht soll das klären.
Bild: Geht doch. Solarmodule an den Balkonen eines Hauses der Wohnungsbau-Genos…
Freiburg taz | Ein Mieter aus Aachen verklagt den Immobilienkonzern
Vonovia, weil dieser mit übertriebenen Auflagen die Installation eines
Balkonkraftwerks torpediere. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die schon 2023
und 2024 [1][ausgewählten Mietern im Kampf für Balkonmodule zur Seite
stand], unterstützt auch diese Klage wieder. Sie spricht von „einer Reihe
überzogener und sachlich ungerechtfertigter Anforderungen“ seitens des
Gebäudeeigentümers.
Vonovia verlange von dem Mieter eine Windlastberechnung und einen
Statiknachweis, zudem bestehe das Unternehmen auf der Installation der
Module durch eine Fachfirma – „überzogen und unnötig“ nennt das die
Umweltorganisation DUH. Rechtsanwalt Dirk Legler aus Hamburg, der den
Kläger vertritt, sprach vom „Versuch, ein einfaches Vorhaben durch
überzogene Anforderungen unnötig zu verkomplizieren“. Der Mieter hatte sich
zuvor bereits verpflichtet, im Falle seines Auszugs aus der Wohnung auf
eigene Kosten die „völlige Wiederherstellung des früheren Zustands“
sicherzustellen.
Die DUH, die Umweltinteressen bevorzugt auf dem Klageweg vertritt, sieht
ihr Vorgehen auch [2][als Kampf für Balkonkraftwerke] schlechthin. „Die
absurde Blockadetaktik von Vonovia ist kein Einzelfall“, sagte Barbara
Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. Man wolle grundsätzlich klären,
welche Anforderungen Vermieter stellen dürfen und „wo die Grenze zur
Schikane überschritten“ ist.
Eine Sprecherin des beklagten Unternehmens sagte am Donnerstag auf Anfrage,
grundsätzlich unterstütze Vonovia die Einrichtung von Balkonkraftwerken,
man wolle diese „so vielen Mietern wie möglich zugänglich machen“.
Allerdings könne Vonovia „aufgrund der Kürze der Zeit keine detaillierte
Antwort“ zu dem konkreten Fall in Aachen geben. Man rate aber Mietern, sich
frühzeitig zu melden und sich zu erkundigen, was zu beachten sei: „Dann
finden wir eine Lösung, die auch die Gebäudesicherheit und die Sicherheit
der Mieter berücksichtigt.“
## Zwei von acht halten Sturm aus
In jedem Fall macht die neuerliche Klage der DUH deutlich, wie sehr das
Thema die Menschen im Land bewegt. Das zeigen auch die Installationszahlen:
Im Jahr 2024 hat sich die Anzahl der Balkonkraftwerke in Deutschland
verdoppelt, fast 900.000 sind inzwischen montiert.
Angesichts dieses Booms hat auch die Stiftung Warentest wieder marktgängige
Balkonmodule untersucht; die Ergebnisse stellt sie in der Juni-Ausgabe
ihrer Zeitschrift vor. Nur zwei von acht analysierten Produkten hätten
überzeugt, fünf Anlagen seien im Prüfpunkt Stabilität durchgefallen, so die
Warentester.
Schwachpunkt der mangelhaften Modelle seien die mitgelieferten Halterungen
gewesen, die sich als „nicht besonders robust“ erwiesen hätten: „Im
Belastungstest, der einen Sturm simulierte, knickten etliche Halterungen
ein.“ In einem Fall hätten sie sogar das Paneel durchbohrt. Die
Wechselrichter seien – anders als im vorangegangenen Test – kein größeres
Problem mehr gewesen. Strom lieferten jedoch alle getesteten
Balkonkraftwerke zuverlässig bei heiterem bis wolkigem Wetter, so die
Tester.
22 May 2025
## LINKS
[1] /Klage-fuer-Solarmodule/!5992925
[2] /Energiewende-kommt-voran/!6023907
## AUTOREN
Bernward Janzing
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Energiewende
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