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# taz.de -- Erneuerbare-Energien-Gesetz: Keine Kohle für Sonne und Wind
> Preisschwankungen und Anlagenausbau erzeugen ein Milliardenloch bei der
> EEG-Förderung. Die Ampelregierung will nun die Einspeisevergütung
> streichen.
Bild: Ohne die Zuschüsse könnte längst niemand mehr mit seinem Solarstrom Ge…
Der Zuschussbedarf im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird
im kommenden Jahr rund 17 Milliarden Euro betragen. Diese Prognose haben
jetzt die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht, die für
die Abwicklung der EEG-Zahlungen zuständig sind. Mit dem EEG wird der
Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und anderen erneuerbaren Energien
gefördert.
Der Zuschussbedarf ergibt sich aus der Differenz der gesetzlich
garantierten Einspeisevergütungen, die Anlagenbetreiber erhalten, und dem
Markterlös, den der EEG-Strom erzielt. Die Auszahlungen werden im Jahr 2025
auf rund 18 Milliarden Euro geschätzt, die Einnahmen unterdessen auf nur
rund drei Milliarden Euro. Zu dieser Deckungslücke in Höhe von 15
Milliarden Euro kommen noch die Kosten für die EEG-Abwicklung und für eine
Liquiditätsreserve hinzu, womit sich in der Summe der Finanzierungsbedarf
von 17 Milliarden Euro ergibt.
Allerdings bergen diese Berechnungen, die alljährlich im Oktober für das
Folgejahr publiziert werden, große Unsicherheiten – die Kosten reagieren
nämlich sehr sensibel auf Veränderungen der Strompreise im Großhandel.
Sinken die Marktwerte des Stroms an der Börse, ist folglich auch der Wind-
und Solarstrom weniger wert. Da die Vergütungen für die Betreiber aber fix
sind, erhöht sich der Zuschussbedarf.
Aus genau diesem Grund lagen die Prognosen für 2024, die vor einem Jahr
erstellt wurden, ziemlich daneben. Damals hatte die Stromwirtschaft noch
mit 10,6 Milliarden Euro an Steuermitteln für 2024 gerechnet, doch weil die
Strompreise an der Börse fielen, war der angesetzte Steuerzuschuss schon
zur Jahresmitte aufgebraucht. Bis Ende September wurden bereits fast 15
Milliarden Euro an Steuergeld fällig, bis zum Jahresende werden es – je
nachdem, wie sonnig und windig die kommenden beiden Monate noch werden –
rund 20 Milliarden Euro sein.
## Entwurf für Gesetzesnovelle liegt bereits vor
Allein etwa 60 Prozent der EEG-Kosten entfallen inzwischen auf die
Photovoltaik. Das liegt einerseits am enormen Anlagenzubau in den
vergangenen beiden Jahren, zugleich aber auch daran, dass der Solarstrom
immer öfter in Zeiten anfällt, in denen Strom nichts mehr wert ist. Denn
die Photovoltaikanlagen kannibalisieren sich: Weil die Anlagen quasi im
Gleichschritt ihren Strom erzeugen, trifft jede neue Anlage auf einen
ohnehin schon übersättigten Markt. Es könnte also niemand mehr mit seinem
Solarstrom auskömmliche Einnahmen erzielen, würde nicht das EEG die immer
größer werdende Lücke stopfen.
Da die Ampelregierung fürchten muss, dass ihr die gesamte EEG-Förderung
ausgerechnet im Wahljahr wegen weiter steigender Kosten politisch um die
Ohren fliegt, plant das Bundeswirtschaftsministerium nun, für neue
Photovoltaikanlagen in Zeiten negativer Börsenpreise die Einspeisevergütung
zu streichen. Ein entsprechender Referentenentwurf zur Novellierung des
Energiewirtschaftsgesetzes liegt bereits vor.
Kleinanlagen auf Hausdächern sollen von der Regelung noch befreit bleiben,
weil der Mess-, Steuer- und Abrechnungsaufwand zu groß wäre. Doch
Großanlagen ohne Speicher oder einen unmittelbaren Stromabnehmer würden
damit schlagartig unwirtschaftlich. Die Solarbranche ist alarmiert; sie
nannte die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums am Freitag „in Teilen
unverhältnismäßig“.
27 Oct 2024
## AUTOREN
Bernward Janzing
## TAGS
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
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