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# taz.de -- Volkswagen in der Krise: Kursänderung aus Rentabilitätsgründen
> VW trennt sich aus wirtschaftlichen Gründen von seinem Werk in Xinjiang.
> Menschenrechtsverletzungen sind für den Autokonzern kein Thema.
Bild: VW verkauft sein umstrittenes Werk in Xinjiang
Was genau den Autokonzern Volkswagen letztlich dazu bewegt hat, sich
schließlich von seinem umstrittenen Werk in Xinjiang zu trennen, ist
unklar. Klar ist hingegen, dass dieser Schritt lange überfällig war. VW
hatte das Werk in der Provinzhauptstadt Urumqi 2013 zusammen mit dem
chinesischen Staatskonzern Saic eröffnet. Nun werde das Werk mit der
dazugehörigen Teststrecke in Turpan an das chinesische Staatsunternehmen
SMVIC verkauft, gab der Konzern bekannt.
Viel zu lang hat VW die gravierenden Menschenrechtsverletzungen an der
Minderheit der Uiguren in der Region in Kauf genommen. Die willkürliche
Masseninternierung von mehr als einer Million Uiguren in
Umerziehungslagern, Zwangsarbeit und Folter war seit Jahren bekannt. Im
Februar legte der für seine Forschung zur Menschenrechtslage der Uiguren
bekannte Wissenschaftler Adrian Zenz schließlich Material vor, das den
Einsatz von Uigurischen Zwangsarbeitern beim Bau der Teststrecke in Turpan
zeigt.
Auch der Versuch von VW [1][sich durch ein Gutachten reinzuwaschen]
scheiterte kläglich. Nicht nur Menschenrechtler*innen betonten, dass
eine unabhängige Untersuchung in der Region nicht möglich sei, auch eine
Reihe von Mitarbeiter*innen der Rechtsanwaltskanzlei, die das
Gutachten ausstellte, [2][distanzierten sich kurz danach davon]. VW räumte
ein, dass die Überprüfung vor Ort mit dem Partner Saic abgestimmt und von
chinesischen Behörden genehmigt werden musste.
Und immer noch sind es nicht die unhaltbaren Zustände in Xinjiang, die
vielen Indizien zu Zwangsarbeit, die Unmöglichkeit, das Werk zu überprüfen,
die VW in seiner Erklärung zum Verkauf anführt. Nein, VW trennt sich „aus
wirtschaftlichen Gründen“.
## Schweigen zur Menschenrechtslage
Dabei dürfte der Standort nie profitabel gewesen sein. Etwa 200 Menschen
arbeiten dort. Wichtig war es vor allem für VWs Stand in China, das in der
Region Xinjiang Industrie ansiedeln wollte. Und einen guten Stand braucht
der kriselnde deutsche Autokonzern in China, denn das Geschäft läuft nicht
gut: die Verbrenner verkaufen sich nicht, VW hat die Elektromobilität
verschlafen.
Vielleicht hat [3][die Krise bei VW von massiven Absatzeinbußen], dem
Konzern ein Argument mehr gegenüber China verschafft, das Werk abzustoßen.
Zumal sich der Konzern ja in Schweigen zur Menschenrechtslage hüllt.
Vielleicht war auch langsam der öffentliche Druck zu groß. Selbst eher
konservative Anteilseigner wie Union Investment äußerten sich zunehmend
kritisch zu dem Geschäft in Uruqmi. Vielleicht wird es aber auch rechtlich
immer enger für den Konzern.
Seit 2023 gilt das Lieferkettengesetz in Deutschland, das Unternehmen zur
Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen zu verpflichtet. Ist das nicht
möglich, muss es sich von dem Geschäft trennen. Die
Menschenrechtsorganisation ECCHR gab bereits im Juni 2023 bekannt, [4][bei
der Kontrollbehörde des Lieferkettengesetzes, dem Bafa, Beschwerde gegen VW
eingereicht] zu haben.
Ab 2027 gilt außerdem das [5][Importverbot von Produkten aus Zwangsarbeit],
das die EU speziell für die Xinjiang Region auf den Weg gebracht hat.
Vielleicht zählt das alles auch zu „wirtschaftlichen Gründen“ für VW, auf
eine Kursänderung in Richtung Menschenrechte lässt das aber nicht hoffen.
28 Nov 2024
## LINKS
[1] /Bericht-zu-VW-Werken-in-China/!5974225
[2] /Zwangsarbeitsvorwuerfe-gegen-Volkswagen/!5976436
[3] /VW-in-der-Krise/!6044510
[4] https://www.ecchr.eu/pressemitteilung/deutscher-wirtschaftsmotor-brummt-dan…
[5] /EU-verbannt-Zwangsarbeit/!5993632
## AUTOREN
Leila van Rinsum
## TAGS
Menschenrechte
Volkswagen
Uiguren
Volksgesetzgebung
Lieferketten
Wirtschaftskrise
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