| # taz.de -- Gewalt an Frauen: Ein Femizid ist ein Femizid und bleibt ein Femizid | |
| > In Frankreich läuft der Pelicot-Prozess, weltweit steigt die Zahl der | |
| > Femizide. Der Mord an einer Frau sollte ein eigener Straftatbestand sein. | |
| Bild: Trauermarsch: Eine Protestaktion zum Gedenken an die in Deutschland gewal… | |
| Die Höchststrafe von 20 Jahren Haft. Das fordert die Staatsanwaltschaft für | |
| den Hauptangeklagten im sogenannten [1][Missbrauchsprozess von Avignon.] | |
| Gisèle Pelicot, wurde zehn Jahre lang von ihrem Ex-Mann medikamentös | |
| betäubt und Hunderte Male vergewaltigt. Von ihm und von unzähligen anderen | |
| Männern. Vor Gericht stehen 50 Angeklagte, die Behörden gehen von weiteren | |
| Tätern aus, sie konnten bislang nur noch nicht identifiziert werden. | |
| 20 Jahre Haft. Das ist viel und das ist zu wenig für Taten wie diese. Die | |
| Folgen des jahrelangen Missbrauchs werden Gisèle Pelicot für den Rest ihres | |
| Lebens begleiten. Das einzig Positive: Sie lebt. Andere Frauen bezahlen die | |
| Gewalt ihres (Ex)Partners mit dem Leben. Im vergangenen Jahr wurden | |
| weltweit [2][laut der Organisation UN Women 51.000 Frauen] von ihrem | |
| aktuellen oder früheren Intimpartner getötet. In Deutschland haben 2023 dem | |
| [3][Bundeskriminalamt (BKA) zufolge 360 Frauen ihr Leben durch Gewalt | |
| verloren]. 248 davon waren laut BKA Femizide, also [4][männliche Gewalt | |
| gegen eine Frau, weil sie eine Frau ist.] | |
| Dass im deutschsprachigen Raum von Femiziden gesprochen wird, gibt es noch | |
| nicht allzu lange. Erst nach und nach setzte sich die Erkenntnis durch, | |
| dass die gezielten Verbrechen an einer Frau Femizide sind – und dass dies | |
| auch genau so benannt werden sollte. Seit die Istanbul-Konvention mit der | |
| Maßgabe, Gewalt gegen Frauen einzudämmen, im Jahr 2011 verabschiedet und | |
| 2018 in Deutschland ratifiziert wurde, wird tatsächlich öfter von Femiziden | |
| gesprochen. | |
| Diese werden durch das Strafgesetz geahndet. Doch die Frage, ob es sich bei | |
| der Absicht, die Frau zu töten, um Mord oder „nur“ um Totschlag handelt, | |
| ist [5][juristisch noch nicht endgültig beantwortet.] Der Unterschied dabei | |
| liegt im Strafmaß: Das Gesetz schreibt bei Mord eine lebenslange Haftstrafe | |
| vor, bei Totschlag sind es fünf bis fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe. In | |
| Italien, Spanien und Belgien ist man da weiter. Dort ist Femizid ein | |
| eigener Straftatbestand. Mit entsprechendem Strafmaß – und klarer | |
| politischer Botschaft. | |
| 25 Nov 2024 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Vergewaltigungen-in-Frankreich/!6048350 | |
| [2] https://www.unwomen.org/en/digital-library/publications/2024/11/femicides-i… | |
| [3] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/11/lagebild-gewalt… | |
| [4] /Maennliche-Partnerschaftsgewalt/!6036863 | |
| [5] /!5881229/ | |
| ## AUTOREN | |
| Simone Schmollack | |
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