# taz.de -- Gewalt an Frauen: Ein Femizid ist ein Femizid und bleibt ein Femizid | |
> In Frankreich läuft der Pelicot-Prozess, weltweit steigt die Zahl der | |
> Femizide. Der Mord an einer Frau sollte ein eigener Straftatbestand sein. | |
Bild: Trauermarsch: Eine Protestaktion zum Gedenken an die in Deutschland gewal… | |
Die Höchststrafe von 20 Jahren Haft. Das fordert die Staatsanwaltschaft für | |
den Hauptangeklagten im sogenannten [1][Missbrauchsprozess von Avignon.] | |
Gisèle Pelicot, wurde zehn Jahre lang von ihrem Ex-Mann medikamentös | |
betäubt und Hunderte Male vergewaltigt. Von ihm und von unzähligen anderen | |
Männern. Vor Gericht stehen 50 Angeklagte, die Behörden gehen von weiteren | |
Tätern aus, sie konnten bislang nur noch nicht identifiziert werden. | |
20 Jahre Haft. Das ist viel und das ist zu wenig für Taten wie diese. Die | |
Folgen des jahrelangen Missbrauchs werden Gisèle Pelicot für den Rest ihres | |
Lebens begleiten. Das einzig Positive: Sie lebt. Andere Frauen bezahlen die | |
Gewalt ihres (Ex)Partners mit dem Leben. Im vergangenen Jahr wurden | |
weltweit [2][laut der Organisation UN Women 51.000 Frauen] von ihrem | |
aktuellen oder früheren Intimpartner getötet. In Deutschland haben 2023 dem | |
[3][Bundeskriminalamt (BKA) zufolge 360 Frauen ihr Leben durch Gewalt | |
verloren]. 248 davon waren laut BKA Femizide, also [4][männliche Gewalt | |
gegen eine Frau, weil sie eine Frau ist.] | |
Dass im deutschsprachigen Raum von Femiziden gesprochen wird, gibt es noch | |
nicht allzu lange. Erst nach und nach setzte sich die Erkenntnis durch, | |
dass die gezielten Verbrechen an einer Frau Femizide sind – und dass dies | |
auch genau so benannt werden sollte. Seit die Istanbul-Konvention mit der | |
Maßgabe, Gewalt gegen Frauen einzudämmen, im Jahr 2011 verabschiedet und | |
2018 in Deutschland ratifiziert wurde, wird tatsächlich öfter von Femiziden | |
gesprochen. | |
Diese werden durch das Strafgesetz geahndet. Doch die Frage, ob es sich bei | |
der Absicht, die Frau zu töten, um Mord oder „nur“ um Totschlag handelt, | |
ist [5][juristisch noch nicht endgültig beantwortet.] Der Unterschied dabei | |
liegt im Strafmaß: Das Gesetz schreibt bei Mord eine lebenslange Haftstrafe | |
vor, bei Totschlag sind es fünf bis fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe. In | |
Italien, Spanien und Belgien ist man da weiter. Dort ist Femizid ein | |
eigener Straftatbestand. Mit entsprechendem Strafmaß – und klarer | |
politischer Botschaft. | |
25 Nov 2024 | |
## LINKS | |
[1] /Vergewaltigungen-in-Frankreich/!6048350 | |
[2] https://www.unwomen.org/en/digital-library/publications/2024/11/femicides-i… | |
[3] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/11/lagebild-gewalt… | |
[4] /Maennliche-Partnerschaftsgewalt/!6036863 | |
[5] /!5881229/ | |
## AUTOREN | |
Simone Schmollack | |
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