Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Gewalt an Frauen: Ein Femizid ist ein Femizid und bleibt ein Femizid
> In Frankreich läuft der Pelicot-Prozess, weltweit steigt die Zahl der
> Femizide. Der Mord an einer Frau sollte ein eigener Straftatbestand sein.
Bild: Trauermarsch: Eine Protestaktion zum Gedenken an die in Deutschland gewal…
Die Höchststrafe von 20 Jahren Haft. Das fordert die Staatsanwaltschaft für
den Hauptangeklagten im sogenannten [1][Missbrauchsprozess von Avignon.]
Gisèle Pelicot, wurde zehn Jahre lang von ihrem Ex-Mann medikamentös
betäubt und Hunderte Male vergewaltigt. Von ihm und von unzähligen anderen
Männern. Vor Gericht stehen 50 Angeklagte, die Behörden gehen von weiteren
Tätern aus, sie konnten bislang nur noch nicht identifiziert werden.
20 Jahre Haft. Das ist viel und das ist zu wenig für Taten wie diese. Die
Folgen des jahrelangen Missbrauchs werden Gisèle Pelicot für den Rest ihres
Lebens begleiten. Das einzig Positive: Sie lebt. Andere Frauen bezahlen die
Gewalt ihres (Ex)Partners mit dem Leben. Im vergangenen Jahr wurden
weltweit [2][laut der Organisation UN Women 51.000 Frauen] von ihrem
aktuellen oder früheren Intimpartner getötet. In Deutschland haben 2023 dem
[3][Bundeskriminalamt (BKA) zufolge 360 Frauen ihr Leben durch Gewalt
verloren]. 248 davon waren laut BKA Femizide, also [4][männliche Gewalt
gegen eine Frau, weil sie eine Frau ist.]
Dass im deutschsprachigen Raum von Femiziden gesprochen wird, gibt es noch
nicht allzu lange. Erst nach und nach setzte sich die Erkenntnis durch,
dass die gezielten Verbrechen an einer Frau Femizide sind – und dass dies
auch genau so benannt werden sollte. Seit die Istanbul-Konvention mit der
Maßgabe, Gewalt gegen Frauen einzudämmen, im Jahr 2011 verabschiedet und
2018 in Deutschland ratifiziert wurde, wird tatsächlich öfter von Femiziden
gesprochen.
Diese werden durch das Strafgesetz geahndet. Doch die Frage, ob es sich bei
der Absicht, die Frau zu töten, um Mord oder „nur“ um Totschlag handelt,
ist [5][juristisch noch nicht endgültig beantwortet.] Der Unterschied dabei
liegt im Strafmaß: Das Gesetz schreibt bei Mord eine lebenslange Haftstrafe
vor, bei Totschlag sind es fünf bis fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe. In
Italien, Spanien und Belgien ist man da weiter. Dort ist Femizid ein
eigener Straftatbestand. Mit entsprechendem Strafmaß – und klarer
politischer Botschaft.
25 Nov 2024
## LINKS
[1] /Vergewaltigungen-in-Frankreich/!6048350
[2] https://www.unwomen.org/en/digital-library/publications/2024/11/femicides-i…
[3] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/11/lagebild-gewalt…
[4] /Maennliche-Partnerschaftsgewalt/!6036863
[5] /!5881229/
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Schwerpunkt Femizide
Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
Gewalt gegen Frauen
Schwerpunkt #metoo
Frauen
Social-Auswahl
Pelicot-Prozess
Schwerpunkt Femizide
Schwerpunkt Femizide
Kolumne law and order
Gewalt gegen Frauen
Schwerpunkt Femizide
Schwerpunkt Femizide
Partnerschaftsgewalt
Schwerpunkt Femizide
Feminismus
## ARTIKEL ZUM THEMA
Femizide als Straftat: Neue italienische Härte
Italien will Femizide mit einem neuen Gesetz zum eigenen Straftatbestand
machen. Ist das Symbolpolitik oder Zeichen des kulturellen Wandels im Land?
Nach Abschiebung aus Frauenhaus: „Die Kinder hatten riesige Angst“
Wenn gewalttätige Expartner ihre Kinder sehen, ist das oft ein
Sicherheitsrisiko für ein Frauenhaus. Auch Abschiebungen erschweren den
Gewaltschutz.
Prozess von Gisèle Pelicot: Wie umgehen mit Opfern sexualisierter Gewalt?
Gisèle Pelicot hat ihre mutmaßlichen Peiniger vor Gericht gebracht. Für
Betroffene wie sie muss sich aber nicht nur in Frankreich noch viel
verbessern.
Vergewaltigungsprozess um Gisèle Pelicot: Das Trauma der Heldin
Für die jahrelang vergewaltigte Gisèle Pelicot bleibt nach dem Prozess die
Bewältigung ihres Traumas. Sie sollte damit nicht allein bleiben.
Tödliche Gewalt gegen Frauen: „Weiter Forschungs- und Klärungsbedarf“
Erstmals hat das BKA ein Lagebild zu geschlechtsspezifischer Gewalt
vorgestellt. Viktoria Piekarska vom Juristinnenbund über rechtliche
Unschärfen.
Gewalthilfegesetz im Kabinett: Frauen müssen bangen
Die Regierung will kurz vor knapp ein Gesetz zum besseren Schutz vor Gewalt
beschließen. Doch die Chancen auf die Mehrheit im Parlament sind gering.
Männliche Partnerschaftsgewalt: Misogynes Besitzdenken
In Essen legt ein Mann Feuer und demoliert Geschäfte – aus Rache, weil
seine Frau ihn verlassen hat. Es ist ein besonders krasser Fall von
männlicher Gewalt.
Geplante Studie: Ein Frauenmord ist ein Femizid
Eine groß angelegte Studie zu Femiziden ist überfällig. Es ist nötig, die
Hintergründe von männlicher Macht und Lebensumständen zu erforschen.
Anwältin über häusliche Gewalt: „Vorhandene Gesetze reichen aus“
Die Berliner Strafrechtsanwältin Christina Clemm vertritt vor Gericht
Frauen, die häusliche Gewalt erleben. Jetzt hat sie dazu ein Buch
geschrieben.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.