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# taz.de -- Jahrestag des Hamas-Massakers: Warnung vor Gewaltbereitschaft
> Am Montag jährt sich das Hamas-Massaker in Israel. Der Verfassungsschutz
> warnt vor einer Zunahme israelfeindlicher und antisemitischer Proteste.
Bild: Gespannte Stimmung: Pro-palästinensische Demonstration im September in B…
Berlin dpa/afp/epd | Vor dem Jahrestag des Hamas-Massakers in Israel warnt
das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor einer Zunahme
israelfeindlicher und antisemitischer Protesten. „Der Jahrestag könnte ein
Trigger-Ereignis für weite Teile des Protestspektrums sein“, sagte
BfV-Präsident Thomas Haldenwang. „Die aktuelle Lage birgt auch für bislang
gemäßigte Akteure große Potenziale für Emotionalisierung, Polarisierung und
Radikalisierung.“ Schwerpunkt der Proteste dürfte nach Einschätzung der
Behörde Berlin sein.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist alarmiert. „Wir blicken mit
großer Sorge auf die kommenden Tage. Man konnte bereits in den vergangenen
Tagen sehen, dass sich die Gewaltbereitschaft der propalästinensischen
Szene auf unseren Straßen wieder verstärkt in Hass, Antisemitismus und
Gewaltexzessen entlädt“, sagte Berlins GdP-Sprecher Benjamin Jendro. Die
jüngsten Entwicklungen zwischen Israel, dem Libanon und dem Iran werden
seiner Ansicht nach Auswirkungen auf das Versammlungsgeschehen in Berlin
haben.
Der Bundesvorsitzende der GdP, Jochen Kopelke, sagte dem Redaktionsnetzwerk
Deutschland (RND), dass an dem Tag alle Sicherheitsbehörden in Deutschland
einen „enormen Personalbedarf“ hätten. Man gehe robust und konsequent gegen
Gewalttäter und Krawallmacher vor.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) rief zur Solidarität mit Jüdinnen
und Juden auf. Seit dem 7. Oktober habe es in Deutschland einen deutlichen
Anstieg antisemitischer Straftaten gegeben, teilte ihr Ministerium mit. Im
Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt hat die Polizei demnach fast 8.500
Straftaten der politisch motivierten Kriminalität registriert.
Davon wurden 3.464 Straftaten als antisemitisch motiviert eingestuft.
Meistens habe es sich dabei um [1][Sachbeschädigungen] und
Volksverhetzungen gehandelt. Die allermeisten Taten entfielen auf den
Bereich ausländische Ideologie (2.123). Dahinter folgten religiöse
Ideologie (774), sowie rechts motivierte (322) und links motivierte Taten
(87). Einige Delikte aus diesem Bereich konnten die Ermittler nicht
zuordnen.
## Zahlreiche Demonstrationen zum Jahrestag
Vor einem Jahr, am 7. Oktober 2023, hatten Terroristen der Hamas und
anderer extremistischer Gruppen mehr als 1.200 Menschen in Israel getötet
und etwa 250 weitere als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Dies war
der Auslöser für den Gaza-Krieg. Zum Jahrestag, der am Montag ist, gehen
insbesondere in Berlin wieder zahlreiche Gruppen und Demonstranten zur
Unterstützung Israels oder der Palästinenser auf die Straße. Bereits am
Wochenende vor dem Jahrestag stehen in der Hauptstadt zahlreiche
Demonstrationen an.
Die Berliner Polizei bereitet sich auf die vielen Kundgebungen vor – nicht
auszuschließen ist dabei, dass es auch zu Tumulten und verbotenen
Solidaritätsbekundungen mit den Hamas-Terroristen kommt. Die GdP erwartet
eine „stadtweite, dynamische Lage“ erwartet. Allein am Jahrestag des
Terroranschlags auf Israel werden rund 2.000 Polizistinnen und Polizisten
in der Hauptstadt die geplanten Demonstrationen absichern. „Unterstützung
kommt dabei aus anderen Bundesländern und dem Bund“, wie ein Sprecher
sagte.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) erklärte: „Der
barbarische Terrorangriff auf Israel hat nicht nur das israelische Volk,
sondern auch uns in Berlin tief erschüttert. Heute werden noch immer
Geiseln in den Tunneln der Hamas-Terroristen festgehalten. Deshalb fordern
auch wir: Bring them home now!“
Den „weltweiten Anstieg von Antisemitismus“ bezeichnete Wegner als
beschämend. „Das werden wir in dieser Stadt nicht dulden. Berlin wird nie
wieder zusehen, wenn Juden bedroht oder angefeindet werden.“ Mehrfach
verurteilte der CDU-Politiker zuletzt Ausschreitungen und
[2][Aggressivität] sowie die Unterstützung von Terrorregimen. „Niemand hat
das Recht, in Berlin Straftaten zu verüben oder Steine und andere Dinge auf
Polizeikräfte zu schmeißen“, so Wegner.
## DPG-Präsident distanziert sich von Teilen propalästinensischer
Kundgebungen
Der Präsident der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft (DPG), Nazih
Musharbash, distanzierte sich von Teilen der propalästinensischen
Kundgebungen. Wenn bei Demonstrationen Gesetze übertreten würden, dann sei
das strafbar und werde nicht von der DPG unterstützt, sagte Musharbash im
RBB-Inforadio. „Deshalb rufen wir von der Deutsch-Palästinensischen
Gesellschaft zum Beispiel nicht zu Kundgebungen auf, weil wir diese Leute
nicht dabeihaben wollen.“
Das gelte sowohl für rechtsradikale Deutsche als auch für Islamisten. „Sie
stören uns, und sie schaden unserer Sache. Die sind nicht Repräsentanten
der großen Mehrheit, der friedlichen großen Mehrheit der Palästinenser in
Deutschland.“
Unterdessen ist der Veranstalter einer pro-palästinensischen Kundgebung vor
dem Verwaltungsgericht Münster mit einem Eilantrag gegen die Untersagung
der Parole „[3][From the river to the sea] (auf Deutsch: Vom Fluss bis zum
Meer)“ gescheitert. Die versammlungsrechtliche Beschränkung der für den 6.
Oktober in Münster angemeldeten Demonstration erweise sich nicht als
offensichtlich rechtswidrig, erklärte das Gericht am Freitag und wies den
Eilantrag ab (AZ: 1 L 873/24).
Das Polizeipräsidium Münster hatte im Vorfeld für die für Sonntag
angemeldete pro-palästinensische Versammlung ein Verbot des Rufes „From the
river to the sea – Palestine will be free“ ausgesprochen. Es sah in dem
Fall einen Anfangsverdacht für einen Verstoß gegen das Vereinsgesetz
gegeben. In seiner Begründung verwies die Polizei im Wesentlichen darauf,
dass die Parole von den inzwischen verbotenen Vereinigungen Hamas und
Samidoun im Zusammenhang mit dem Israel-Palästina-Konflikt verwendet wird.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte am 2. November 2023 ein
Betätigungsverbot für die radikal-islamistischen Organisationen verhängt.
Der Antragsteller aus Münster wandte dagegen ein, dass deutsche Gerichte
mehrfach bestätigt hätten, dass der Ausruf der Parole „Vom Fluss bis zum
Meer“ oder in anderer Sprache nicht strafbar sei. Ein pauschaler Verweis
auf die Verfügung des Bundesinnenministeriums sei deshalb nicht
ausreichend, um eine unmittelbare Gefahrenlage zu begründen, erklärte er.
Seit mehr als elf Monaten organisiere er in Münster regelmäßig
pro-palästinensische Veranstaltungen, ohne dass jemals ein antisemitischer
Vorfall oder ein Gewaltakt aufgetreten sei, argumentierte er.
Das sah das Verwaltungsgericht anders. Handele es sich bei der Parole um
ein Kennzeichen der Hamas, liege die Annahme einer ausnahmsweise zulässigen
Verwendung fern, heißt es in dem Beschluss. Es sei auch nicht ersichtlich,
dass der Antragsteller sein zentrales Anliegen – „namentlich ein
öffentlicher Diskurs über die Geschichte Palästinas“ – ohne die Verwendu…
des Slogans nicht hinreichend vorbringen könnte.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann innerhalb der
kommenden zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
4 Oct 2024
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