| # taz.de -- Nationales Luftreinhalteprogramm: Kein Plan für saubere Luft | |
| > Die Bundesregierung muss ihr Programm für gesündere Luft nachschärfen. | |
| > Ein Erfolg für die Umwelthilfe, die geklagt hatte. Der Bund will sich | |
| > wehren. | |
| Bild: Die Luft in Deutschen Landen und Städten muss besser werden | |
| Berlin rtr | Die Bundesregierung muss ihr Luftreinhalteprogramm | |
| nachbessern. Dieses entspreche nicht den EU-Vorgaben, entschied das | |
| Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag. Geklagt hatten die | |
| [1][Deutsche Umwelthilfe (DUH)] und die Umweltorganisation [2][Client | |
| Earth]. | |
| Die Regierung habe das Programm mit veralteten Daten unterlegt, bemängelten | |
| die Richter. So müsse etwa der Stopp der Kaufprämien für E-Autos, die | |
| Änderungen an der EU-Abgasrichtlinie Euro 7 sowie die weitere | |
| [3][Genehmigung für Holzpellet-Heizungen] berücksichtigt werden – diese | |
| Änderungen erhöhen den Ausstoß von Schadstoffen. „Ausgehend von diesen | |
| Prognosefehlern ist die Bundesregierung zu einer entsprechenden Änderung | |
| des Luftreinhalteprogramms verpflichtet“, so das Gericht. | |
| Das Umweltministerium wollte daraus allerdings keine Pflicht zu | |
| verschärften Vorgaben zur Luftqualität herauslesen. „Eine Nichteinhaltung | |
| der europäischen Reduktionspflichten wurde nicht festgestellt und | |
| zusätzliche Maßnahmen wurden ebenfalls nicht verlangt“, erklärte eine | |
| Sprecherin. Das Gericht ließ eine Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht | |
| zu. | |
| DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch widersprach: Die Auflistung der Mängel und | |
| Unsicherheiten in den Prognosen, zu denen auch der für 2030 angepeilte | |
| Kohleausstieg gehört, zwinge die Regierung zu Nachschärfungen. „Das ist ein | |
| großer Tag für saubere Luft in Deutschland“, sagte Resch. Erstmals sei die | |
| Regierung für ihre zu schwachen Maßnahmen verurteilt worden. „Die | |
| Versprechungen sind Schall und Rauch“. Resch [4][forderte erneut ein | |
| Tempolimit], um die Emissionen zu begrenzen. | |
| ## Feinstaub aus Industrie, Pkw-Kraftstoff und Reifenabrieb | |
| Die EU-Richtlinie verlangt von den Staaten konkrete Vorgaben für einen | |
| geringeren Ausstoß an Schadstoffen. Dabei geht es um Ammoniak, Schwefel- | |
| und Stickoxide sowie Feinstaub. Die Richtlinie sieht für jeden Schadstoff | |
| prozentuale Reduzierungen bis 2030 im Vergleich zu 2005 vor. Allein durch | |
| Feinstaub starben laut Europäischer Umweltagentur (EEA) 2021 in Deutschland | |
| rund 68.000 Menschen vorzeitig. | |
| Feinstaub entsteht durch Industrieprozesse, aber [5][auch durch Diesel- und | |
| Benzin-Pkw sowie Reifenabrieb]. Die Richtlinie hatte Deutschland | |
| verpflichtet, alle vier Jahre Luftreinhalte-Pläne zu erarbeiten, um die | |
| Schadstoffe gemäß der EU-Vorgaben zu reduzieren. Bereits gegen den Plan von | |
| 2019 hatte die DUH geklagt, da er unzureichend sei. Ein zweiter Plan wurde | |
| erst im Mai von der Regierung vorgelegt. | |
| Zurückgewiesen hat das Gericht Forderungen der DUH, nach denen die | |
| Regierung einen Reduktionspfad von 2025 bis 2029 mit stetig verschärften | |
| Grenzwerten vorlegen müsse. | |
| 23 Jul 2024 | |
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