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# taz.de -- Abgasnormen für Dieselfahrzeuge: Klatsche für Wissing
> Der Bundesverkehrsminister hatte gegen EU-Pläne für weniger Schadstoffe
> im Autoverkehr gewettert. Die Antwort aus Brüssel ist scharf – und
> abschlägig.
Bild: Bekommt Gegenwind aus Brüssel: Bundesverkehrsminister Wissing von der FDP
Brüssel dpa | „Irreführend“ seien die Annahmen, die Bundesverkehrsminister
Volker Wissing (FDP) in einem Brandbrief zum Umgang mit Auto-Abgasnormen an
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geschildert habe. Das wirft
EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton dem deutschen Politiker in einem
Antwortbrief vor. Das Schreiben liegt der Deutschen Presseagentur vor.
Wissing hatte die EU-Kommission vor einer Stilllegung von Millionen
[1][Dieselfahrzeugen] gewarnt. Hintergrund der Debatte ist ein Verfahren
vor dem [2][Europäischen Gerichtshof] (EuGH) zur [3][Einhaltung von
Abgasnormen bei Dieselfahrzeugen].
In dem Gerichtsverfahren vertrat die EU-Kommission laut Wissing die
Auffassung, dass die Schadstoffgrenzwerte für jede Fahrsituation gelten
würden – also etwa auch, wenn ein Auto voll geladen bergauf fährt.
„Millionen von Fahrzeugen droht damit die Außerbetriebsetzung“, so Wissing
in seinem Brief. Die EU-Kommission hingegen betont, sie habe lediglich
festgestellt, „dass die Pkw-Emissionsgrenzwerte unter normalen
Einsatzbedingungen eingehalten werden müssen“, wie ein Sprecher ergänzte.
Breton schreibt in seiner Antwort an Wissing, die EU-Kommission wolle
Vorschriften zur Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Autos nicht
nachträglich ändern und damit möglicherweise eine Stilllegung von Millionen
Dieselfahrzeugen bewirken. Auch wolle die Kommission keine Maßnahmen
ergreifen, „die Bürger, die Autos in gutem Glauben gekauft haben, in
irgendeiner Weise benachteiligen würden“. Betont wurde zudem, den
Automobilherstellern solle kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand aufgebürdet
werden.
Aus dem Bundesverkehrsministerium hieß es, Wissing sehe sich durch das
Schreiben des EU-Kommissars in seiner Sorge bestätigt. Die Kommission
betone zwar, dass sie gegenüber den Autoherstellern und Bürgern keine
rückwirkenden Maßnahmen plane. Darum gehe es aber nicht. Es wäre nämlich
nicht die Kommission, sondern der EuGH, der diese Entscheidung treffen
würde, betonte eine Sprecherin. „Aus diesem Grund ist es jetzt wichtig, wie
von Bundesminister Wissing vorgeschlagen, eine Klarstellung im europäischen
Regelwerk vorzunehmen.“
5 Aug 2024
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