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# taz.de -- EU-Lieferkettengesetz beschlossen: „Meilenstein für Menschenrech…
> Die EU-Lieferketten-Richtlinie ist abgesegnet. „Nicht praxistauglich“,
> sagen Lobbyisten, andere sehen eine „gute Nachricht für Mensch und
> Umwelt“.
Bild: Kinderarbeit in einer örtlichen Konfektionsfabrik in Dhaka, Bangladesch
Berlin taz | Elf Jahre nach dem Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in
Bangladesch mit über 1.000 Toten hat die Europäische Union endgültig ihre
[1][Lieferketten-Richtlinie] beschlossen. Nach dem EU-Parlament stimmte am
Freitag auch der Rat der Regierungen mit Mehrheit zu – bei [2][Enthaltung
der Bundesregierung], welche [3][die FDP gegen SPD und Grüne durchgesetzt]
hatte.
Unter anderem um katastrophale Unfälle wie Rana Plaza zu verhindern, müssen
[4][europäische Unternehmen] bald eine gewisse Verantwortung für die
Arbeitsbedingungen bei ihren weltweiten Lieferanten übernehmen. Damit
sollen sie die [5][sozialen und ökologischen Menschenrechte der
Beschäftigten] gewährleisten, die die Produkte herstellen. Es geht etwa um
das Recht auf ausreichenden Lohn, gewerkschaftliche Betätigung,
Mindesturlaub, Arbeitssicherheit, Land, Wasser und gesunde Umwelt. Die
EU-Mitgliedsländer müssen Behörden benennen, die die Einhaltung
kontrollieren. Strafen gegen Unternehmen sind möglich, falls diese den
Vorschriften nicht nachkommen.
In einigen Jahren sind zunächst große Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten
und mit einem Umsatz von 1,5 Milliarden Euro an die Richtlinie gebunden.
Danach sinkt die Grenze, bis auch Firmen mit 1.000 Leuten und 450 Millionen
Euro Umsatz erfasst werden. Die EU-Staaten haben nun gut zwei Jahre Zeit,
um die Richtlinie in Kraft zu setzen.
In der Übergangszeit ist das bereits existierende [6][deutsche
Lieferkettengesetz teilweise schärfer] als die EU-Regelung. Denn die
Untergrenze von 1.000 Beschäftigten gilt hierzulande bereits jetzt.
Andererseits enthält die europäische Richtlinie einige Vorschriften, die
über das hiesige Gesetz hinausgehen. Zum Beispiel: Wenn eine europäische
Firma mitverantwortlich ist für einen Schaden, den Beschäftigte eines
Zulieferers erleiden, haftet sie bald dafür. Sie kann dann später in ihrem
Heimatland, etwa Italien, Deutschland oder Dänemark, auf Schadensersatz
verklagt werden. Der Bundestag muss das deutsche Gesetz entsprechend
anpassen.
## „Zivilgesellschaftlichen Druck aufrechterhalten“
Der [7][Verband der Industrie- und Handelskammern (DIHK)] forderte, das
hiesige Gesetz in der Übergangszeit auszusetzen. Die EU-Richtlinie
kritisierte er als „weder praxistauglich noch verhältnismäßig“.
Andere Organisationen äußerten sich dagegen positiv. „Die Zustimmung der
EU-Mitgliedsstaaten zum EU-Lieferkettengesetz ist ein Meilenstein für den
Schutz der Menschenrechte weltweit“, erklärte die grüne EU-Abgeordnete Anna
Cavazzini.
Von einer „guten Nachricht für Mensch und Umwelt“, sprach die Umwelt- und
Entwicklungsorganisation Germanwatch. „Die deutsche Bundesregierung muss
das Gesetz nun zügig in deutsches Recht überführen und konsequent
umsetzen“, sagte Dagmar Pruin, Präsidentin des evangelischen Hilfswerks
Brot für die Welt. „Gemeinsam mit unseren weltweiten Partnern werden wir
den zivilgesellschaftlichen Druck aufrechterhalten und Betroffene von
Menschenrechtsverletzungen unterstützen.“
24 May 2024
## LINKS
[1] /Lieferkettengesetz-wirkt/!6003860
[2] /EU-Lieferkettengesetz-kommt/!5997467
[3] /Abgeschwaechtes-EU-Lieferkettengesetz/!5998555
[4] /Lieferkettengesetz-in-Europa/!6003059
[5] /Experte-zu-EU-Lieferkettengesetz/!5999454
[6] /EU-Staaten-fuer-Lieferkettengesetz/!5998529
[7] /EU-Lieferkettengesetz/!5985548
## AUTOREN
Hannes Koch
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