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# taz.de -- Rechtsextreme in der Justiz: Niederlage für Neonazi
> Ein NPD-Funktionär will sich in Cottbus zum Volljuristen ausbilden
> lassen. Das muss der Staat nicht aushalten, hat nun ein Gericht
> entschieden.
Bild: Neonazi Ronny Zasowk muss draußen bleiben: Das Amtsgericht in Cottbus (S…
Senftenberg taz | Ein offen rechtsextremer Jurist darf nun vorerst doch
nicht sein Referendariat in der brandenburgischen Justiz beginnen. Das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat einen Eilantrag eines
hochrangigen Mitglieds der [1][Neonazi-Partei Die Heimat (früher NPD)]
zurückgewiesen, wie am Mittwoch bekannt wurde. Ende April noch hatte das
Verwaltungsgericht Cottbus in dem Eilverfahren entschieden, dass der
Funktionär in den sogenannten juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen
werden muss, obwohl das Land Brandenburg das verhindern wollte.
Bei dem Anwärter handelt es sich nach taz-Informationen um den aus Cottbus
stammenden Neonazi Ronny Zasowk. Der 38-Jährige kandidiert bei der
[2][Europawahl am 9. Juni] auf Listenplatz 2 der Heimat. Zasowk hat eine
lange Vergangenheit in der rechten Szene Brandenburgs. Ab 2008 war er der
Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Lausitz. Er stieg auf zum
stellvertretenden Landesvorsitzenden und war jahrelang Mitglied des
NPD-Bundesvorstands. Inzwischen sitzt Zasowk im Parteipräsidium.
Nachdem der Neonazi im vergangenen Jahr sein Erstes Juristisches
Staatsexamen bestanden hatte, wollte er zum 1. Mai das Referendariat
beginnen – und die erste Station am Amtsgericht in seiner Heimatstadt
Cottbus absolvieren. Das dienstrechtlich zuständige Oberlandesgericht (OLG)
Brandenburg war alarmiert: Wer den juristischen Vorbereitungsdienst
erfolgreich abschließt, darf danach Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt
werden. Das OLG versagte Zasowk die Aufnahme und begründete das mit dessen
rechtsextremen Anschauungen und Aktivitäten.
Als Folge hatte Zasowk Hausverbot am Amtsgericht Cottbus. Jedoch ging er in
einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen seinen
Ausschluss vor – mit Erfolg. Ein Bewerber könne nur abgelehnt werden, wenn
er „persönlich ungeeignet“ sei, erklärte das Gericht. Das sei bei Zasowk
nicht der Fall, da er nicht vorbestraft sei. Aufgrund seiner politischen
Ansichten könnten ihm höchstens Auflagen erteilt werden, etwa dass er nicht
bei ausländerrechtlichen Verfahren eingesetzt wird.
## „Manche hatten Angst vor Gewalt“
Die anderen Referendar*innen waren entsetzt: „Jeden Morgen war ich
nervös: Ob der da jetzt einfach sitzt, weil er das Eilverfahren gewonnen
hat?“, sagt eine Referendarin der taz. Sie und ihre Kolleg*innen wollten
nicht, dass ein landesweit aktiver Neonazi ihre Namen und Gesichter kennt.
„Manche hatten Angst vor Gewalt“, sagt sie. Ihr Lehrer habe vorgeschlagen,
keine Gruppenarbeiten mehr durchzuführen. Letztlich sei Zasowk nie
erschienen.
Zur Erleichterung der Referendar*innen hat das OVG Berlin-Brandenburg
nun entschieden, dass die Justiz Zasowk doch nicht einstellen muss. Der
Beschluss in dem Eilverfahren ist unanfechtbar, eine Entscheidung im
Hauptsacheverfahren steht aber noch aus. Doch das OVG hat bereits jetzt
seinen Beschluss inhaltlich begründet: Das Land dürfe sich gegen Bewerber
entscheiden, „die die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpfen“.
Dass das auf Zasowk zutrifft – daran hat das OVG keine Zweifel. Es verweist
auf zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur NPD: Sowohl im
[3][Verbotsverfahren 2017] als auch beim [4][Ausschluss von der
Parteienfinanzierung Anfang 2024] hat es die NPD als verfassungsfeindlich
erklärt – und das unter anderem mit Aussagen des NPD-Manns Ronny Zasowk
begründet.
6 Jun 2024
## LINKS
[1] /NPD/!t5007730
[2] /Europawahl/!t5039609
[3] /Bundesverfassungsgericht-zur-NPD/!5372064
[4] /Urteil-zur-NPD-Parteienfinanzierung/!5984461
## AUTOREN
Hanno Fleckenstein
## TAGS
Schwerpunkt Neonazis
NPD
Rechtsextremismus
Cottbus
Brandenburg
Justiz
Social-Auswahl
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Kolumne Der rechte Rand
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