| # taz.de -- Rechtsextreme in der Justiz: Niederlage für Neonazi | |
| > Ein NPD-Funktionär will sich in Cottbus zum Volljuristen ausbilden | |
| > lassen. Das muss der Staat nicht aushalten, hat nun ein Gericht | |
| > entschieden. | |
| Bild: Neonazi Ronny Zasowk muss draußen bleiben: Das Amtsgericht in Cottbus (S… | |
| Senftenberg taz | Ein offen rechtsextremer Jurist darf nun vorerst doch | |
| nicht sein Referendariat in der brandenburgischen Justiz beginnen. Das | |
| Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat einen Eilantrag eines | |
| hochrangigen Mitglieds der [1][Neonazi-Partei Die Heimat (früher NPD)] | |
| zurückgewiesen, wie am Mittwoch bekannt wurde. Ende April noch hatte das | |
| Verwaltungsgericht Cottbus in dem Eilverfahren entschieden, dass der | |
| Funktionär in den sogenannten juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen | |
| werden muss, obwohl das Land Brandenburg das verhindern wollte. | |
| Bei dem Anwärter handelt es sich nach taz-Informationen um den aus Cottbus | |
| stammenden Neonazi Ronny Zasowk. Der 38-Jährige kandidiert bei der | |
| [2][Europawahl am 9. Juni] auf Listenplatz 2 der Heimat. Zasowk hat eine | |
| lange Vergangenheit in der rechten Szene Brandenburgs. Ab 2008 war er der | |
| Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Lausitz. Er stieg auf zum | |
| stellvertretenden Landesvorsitzenden und war jahrelang Mitglied des | |
| NPD-Bundesvorstands. Inzwischen sitzt Zasowk im Parteipräsidium. | |
| Nachdem der Neonazi im vergangenen Jahr sein Erstes Juristisches | |
| Staatsexamen bestanden hatte, wollte er zum 1. Mai das Referendariat | |
| beginnen – und die erste Station am Amtsgericht in seiner Heimatstadt | |
| Cottbus absolvieren. Das dienstrechtlich zuständige Oberlandesgericht (OLG) | |
| Brandenburg war alarmiert: Wer den juristischen Vorbereitungsdienst | |
| erfolgreich abschließt, darf danach Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt | |
| werden. Das OLG versagte Zasowk die Aufnahme und begründete das mit dessen | |
| rechtsextremen Anschauungen und Aktivitäten. | |
| Als Folge hatte Zasowk Hausverbot am Amtsgericht Cottbus. Jedoch ging er in | |
| einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen seinen | |
| Ausschluss vor – mit Erfolg. Ein Bewerber könne nur abgelehnt werden, wenn | |
| er „persönlich ungeeignet“ sei, erklärte das Gericht. Das sei bei Zasowk | |
| nicht der Fall, da er nicht vorbestraft sei. Aufgrund seiner politischen | |
| Ansichten könnten ihm höchstens Auflagen erteilt werden, etwa dass er nicht | |
| bei ausländerrechtlichen Verfahren eingesetzt wird. | |
| ## „Manche hatten Angst vor Gewalt“ | |
| Die anderen Referendar*innen waren entsetzt: „Jeden Morgen war ich | |
| nervös: Ob der da jetzt einfach sitzt, weil er das Eilverfahren gewonnen | |
| hat?“, sagt eine Referendarin der taz. Sie und ihre Kolleg*innen wollten | |
| nicht, dass ein landesweit aktiver Neonazi ihre Namen und Gesichter kennt. | |
| „Manche hatten Angst vor Gewalt“, sagt sie. Ihr Lehrer habe vorgeschlagen, | |
| keine Gruppenarbeiten mehr durchzuführen. Letztlich sei Zasowk nie | |
| erschienen. | |
| Zur Erleichterung der Referendar*innen hat das OVG Berlin-Brandenburg | |
| nun entschieden, dass die Justiz Zasowk doch nicht einstellen muss. Der | |
| Beschluss in dem Eilverfahren ist unanfechtbar, eine Entscheidung im | |
| Hauptsacheverfahren steht aber noch aus. Doch das OVG hat bereits jetzt | |
| seinen Beschluss inhaltlich begründet: Das Land dürfe sich gegen Bewerber | |
| entscheiden, „die die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpfen“. | |
| Dass das auf Zasowk zutrifft – daran hat das OVG keine Zweifel. Es verweist | |
| auf zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur NPD: Sowohl im | |
| [3][Verbotsverfahren 2017] als auch beim [4][Ausschluss von der | |
| Parteienfinanzierung Anfang 2024] hat es die NPD als verfassungsfeindlich | |
| erklärt – und das unter anderem mit Aussagen des NPD-Manns Ronny Zasowk | |
| begründet. | |
| 6 Jun 2024 | |
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| [1] /NPD/!t5007730 | |
| [2] /Europawahl/!t5039609 | |
| [3] /Bundesverfassungsgericht-zur-NPD/!5372064 | |
| [4] /Urteil-zur-NPD-Parteienfinanzierung/!5984461 | |
| ## AUTOREN | |
| Hanno Fleckenstein | |
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