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# taz.de -- AfD-Prozess in Münster: Faschos bleiben Faschos
> Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Die
> AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden.
Bild: Das Oberverwaltungsgerichts in Münster findet auch, dass die AfD ein rec…
Münster dpa/taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach
einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht
als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht bestätigte
am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz. Damit darf der
Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur
Beobachtung der Partei einsetzen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision
zu. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
einlegen. Sie hat auch bereits angekündigt, diesen Weg gehen zu wollen.
„Wir werden selbstverständlich die nächste Instanz anrufen“, sagte
AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch laut einer Mitteilung der Partei.
Wie auch immer: In Münster hat die Partei nun erst einmal kapitalen
Schiffbruch erlitten. Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien
„keineswegs grenzenlos weit“, aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch
kein „zahnloser Tiger“ sein, betonte Gerald Buck, vorsitzender Richter des
5. Senats, in der Begründung der Entscheidung.
Vor allem bei der Beobachtung einer besonders geschützten politischen
Partei müsse der Verfassungsschutz „hinreichend verdichtete Umstände“
vorlegen können, die darauf hinweisen, dass eine Gruppierung möglicherweise
Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung verfolge. Das sah der
Senat im Fall der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer
Verdachtsfall gegeben.
## „Unzulässige Diskriminierung“
Es gebe nach Überzeugung des Senats den begründeten Verdacht, „dass es den
politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD
entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen
rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“, hieß es in der Begründung. Das
sei laut Grundgesetz eine „unzulässige Diskriminierung“.
So liege dem Senat „eine große Anzahl“ von gegen Migranten gerichtete
Äußerungen vor, „mit denen diese auch unabhängig vom Ausmaß ihrer
Integration in die deutsche Gesellschaft systematisch ausgegrenzt werden
und trotz ihrer deutschen Staatsangehörigkeit ihre vollwertige
Zugehörigkeit zum deutschen Volk in Frage gestellt wird“.
Daneben bestünden hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die AfD
„Bestrebungen verfolgt, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von
Ausländern und Muslimen verbunden sind“, so das Gericht. Außerdem liegen
nach Auffassung des Senats bei der AfD darüber hinaus „Anhaltspunkte für
demokratiefeindliche Bestrebungen vor, wenn auch nicht in der Häufigkeit
und Dichte wie vom Bundesamt angenommen“.
## AfD-Flügel „erwiesen extremistische Bestrebung“
Die AfD hatte sich [1][in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt], dass der
Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten
AfD-„Flügel“ und die Jugendorganisation Junge Alternative als
extremistischen Verdachtsfall führt. Beim Flügel geht es zusätzlich um die
Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. Was das Gericht
ebenfalls für rechtmäßig erklärte.
Auch in erster Instanz hatte bereits [2][das Verwaltungsgericht Köln] den
Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der sich
[3][seit zehn Jahren kontinuierlich radikalisierenden Partei]. Dem schloss
sich das OVG jetzt an. Damit darf der Verfassungsschutz die Partei
weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Bewertungsmaßstab
ist das Bundesverfassungsschutzgesetz.
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen zur
Verdachtsfall-Beobachtung der AfD hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser
(SPD) die Eigenständigkeit des Bundesamts für Verfassungsschutz betont.
„Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind“, sagte
Faeser am Montag. Der deutsche Rechtsstaat habe Instrumente, um die
Demokratie vor Bedrohungen von innen zu schützen. „Genau diese Instrumente
werden auch eingesetzt und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht
bestätigt worden“, fügte die Ministerin hinzu, zu deren
Verantwortungsbereich das Bundesamt gehört.
Faeser sagte, der Verfassungsschutz habe einen klaren gesetzlichen Auftrag,
gegen Extremismus vorzugehen. Dabei arbeite er eigenständig. Die Bewertung
der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall sei von der
Sicherheitsbehörde sorgfältig begründet und nun bereits in zweiter Instanz
für rechtmäßig befunden worden. „Im Rechtsstaat entscheiden unabhängige
Gerichte“, sagte Faeser. Sie betonte: „Wir werden die rechtliche Bewertung
weiter von der politischen Auseinandersetzung, die wir in Parlamenten und
öffentlichen Debatten führen, klar trennen.“
13 May 2024
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