| # taz.de -- AfD-Prozess in Münster: Faschos bleiben Faschos | |
| > Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Die | |
| > AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden. | |
| Bild: Das Oberverwaltungsgerichts in Münster findet auch, dass die AfD ein rec… | |
| Münster dpa/taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach | |
| einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht | |
| als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht bestätigte | |
| am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz. Damit darf der | |
| Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur | |
| Beobachtung der Partei einsetzen. | |
| Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision | |
| zu. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig | |
| einlegen. Sie hat auch bereits angekündigt, diesen Weg gehen zu wollen. | |
| „Wir werden selbstverständlich die nächste Instanz anrufen“, sagte | |
| AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch laut einer Mitteilung der Partei. | |
| Wie auch immer: In Münster hat die Partei nun erst einmal kapitalen | |
| Schiffbruch erlitten. Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien | |
| „keineswegs grenzenlos weit“, aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch | |
| kein „zahnloser Tiger“ sein, betonte Gerald Buck, vorsitzender Richter des | |
| 5. Senats, in der Begründung der Entscheidung. | |
| Vor allem bei der Beobachtung einer besonders geschützten politischen | |
| Partei müsse der Verfassungsschutz „hinreichend verdichtete Umstände“ | |
| vorlegen können, die darauf hinweisen, dass eine Gruppierung möglicherweise | |
| Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung verfolge. Das sah der | |
| Senat im Fall der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer | |
| Verdachtsfall gegeben. | |
| ## „Unzulässige Diskriminierung“ | |
| Es gebe nach Überzeugung des Senats den begründeten Verdacht, „dass es den | |
| politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD | |
| entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen | |
| rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“, hieß es in der Begründung. Das | |
| sei laut Grundgesetz eine „unzulässige Diskriminierung“. | |
| So liege dem Senat „eine große Anzahl“ von gegen Migranten gerichtete | |
| Äußerungen vor, „mit denen diese auch unabhängig vom Ausmaß ihrer | |
| Integration in die deutsche Gesellschaft systematisch ausgegrenzt werden | |
| und trotz ihrer deutschen Staatsangehörigkeit ihre vollwertige | |
| Zugehörigkeit zum deutschen Volk in Frage gestellt wird“. | |
| Daneben bestünden hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die AfD | |
| „Bestrebungen verfolgt, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von | |
| Ausländern und Muslimen verbunden sind“, so das Gericht. Außerdem liegen | |
| nach Auffassung des Senats bei der AfD darüber hinaus „Anhaltspunkte für | |
| demokratiefeindliche Bestrebungen vor, wenn auch nicht in der Häufigkeit | |
| und Dichte wie vom Bundesamt angenommen“. | |
| ## AfD-Flügel „erwiesen extremistische Bestrebung“ | |
| Die AfD hatte sich [1][in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt], dass der | |
| Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten | |
| AfD-„Flügel“ und die Jugendorganisation Junge Alternative als | |
| extremistischen Verdachtsfall führt. Beim Flügel geht es zusätzlich um die | |
| Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. Was das Gericht | |
| ebenfalls für rechtmäßig erklärte. | |
| Auch in erster Instanz hatte bereits [2][das Verwaltungsgericht Köln] den | |
| Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend | |
| Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der sich | |
| [3][seit zehn Jahren kontinuierlich radikalisierenden Partei]. Dem schloss | |
| sich das OVG jetzt an. Damit darf der Verfassungsschutz die Partei | |
| weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Bewertungsmaßstab | |
| ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. | |
| Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen zur | |
| Verdachtsfall-Beobachtung der AfD hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser | |
| (SPD) die Eigenständigkeit des Bundesamts für Verfassungsschutz betont. | |
| „Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind“, sagte | |
| Faeser am Montag. Der deutsche Rechtsstaat habe Instrumente, um die | |
| Demokratie vor Bedrohungen von innen zu schützen. „Genau diese Instrumente | |
| werden auch eingesetzt und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht | |
| bestätigt worden“, fügte die Ministerin hinzu, zu deren | |
| Verantwortungsbereich das Bundesamt gehört. | |
| Faeser sagte, der Verfassungsschutz habe einen klaren gesetzlichen Auftrag, | |
| gegen Extremismus vorzugehen. Dabei arbeite er eigenständig. Die Bewertung | |
| der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall sei von der | |
| Sicherheitsbehörde sorgfältig begründet und nun bereits in zweiter Instanz | |
| für rechtmäßig befunden worden. „Im Rechtsstaat entscheiden unabhängige | |
| Gerichte“, sagte Faeser. Sie betonte: „Wir werden die rechtliche Bewertung | |
| weiter von der politischen Auseinandersetzung, die wir in Parlamenten und | |
| öffentlichen Debatten führen, klar trennen.“ | |
| 13 May 2024 | |
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