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# taz.de -- Photovoltaik im Kleingarten: Strom von der Laube
> Ein Ehepaar will sich im Schrebergarten neben Gemüse auch mit Energie
> versorgen – und stößt auf Widerstand beim Gartenvorstand. Jetzt wird
> geklagt.
Bild: Solaranlagen im Schrebergarten? Das müssen jetzt die Gerichte klären
Berlin taz | Solarstrom aus dem Schrebergarten? Das ist viel schwerer als
gedacht. Ein Ehepaar aus Königs Wusterhausen bei Berlin wehrt sich nun per
Klage gegen das Verbot des Kleingartenvorstands, [1][ein Balkonsolaranlage]
auf seinem Gewächshaus zu betreiben.
Die [2][Deutsche Umwelthilfe] und der Kleingartenverein FairBund
unterstützen sie dabei – und fordern Klarheit von der Regierung mit einer
Änderung des Kleingartengesetzes oder über das Solarpaket II. Es gehe
darum, „den Kleingärtner:innen ein Recht auf Solaranlagen zu
gewährleisten“, erklärte Anton Marx von FairBund am Dienstag bei der
Vorstellung der Klage: „Optimal wäre eine ausdrückliche Zulässigkeit, damit
keine Fragen offen bleiben.“
2022 hatte das Ehepaar Lau eine Solaranlage gekauft und auf dem eigenen
Gewächshaus des [3][Schrebergartens] installiert. Peter Lau begründet diese
Entscheidung: „Auch ich als Bewohner eines Mietshauses möchte meinen
Beitrag dazu leisten, Energie zu sparen und meinen ökologischen Fußabdruck
so klein wie möglich zu halten.“ Außerdem werden die Sommer heißer und
gerade in Brandenburg immer trockener. Das Gemüse brauche Bewässerung, für
die brauche es Strom. Warum diesen nicht selbst erzeugen, fragt Peter Lau.
Eigentlich ist das Betreiben von Photovoltaikanlagen und auch die Nutzung
von eigenem Strom nicht direkt im Bundeskleingartengesetz verboten,
erklärte Sebastian Lange, Rechtsanwalt des Ehepaars. Das Problem sei, dass
es keine klaren Regelungen gebe. Zuerst sei die Installation beim
Gartenvorstand auf Begeisterung gestoßen, dann kamen Einwände.
## Was Gartenvorstände dürfen
Möglicherweise könnten die Schrebergärten mit Solaranlage nämlich ihren
Status als Kleingartenanlage verlieren. Denn im Bundeskleingartengesetz ist
das Wohnen in Kleingärten untersagt. Häufig wird das so ausgelegt, dass es
in Kleingärten keinen Strom- und Wasseranschluss geben darf.
Der Vorstand verbot zunächst die Anlage und verlangte dann eine Demontage
der bereits abgeschalteten Module. Dem kamen die Laus nicht nach. Darauf
folgte die Kündigung des Pachtvertrags. Nun soll das Gericht auch generell
feststellen, ob Gartenvorstände die Nutzung von Photovoltaikanlagen
verbieten dürfen.
Ehepaar Lau eine Solaranlage
15 May 2024
## LINKS
[1] /Einigung-auf-Solarpaket-1/!6003074
[2] /Deutsche-Umwelthilfe/!t5010603
[3] /Schrebergaerten/!t5571245
## AUTOREN
Leonie Vogelsang
## TAGS
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Schwerpunkt Klimawandel
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