| # taz.de -- Einigung auf „Solarpaket 1“: Strom einfach vom Balkon | |
| > Lange tat sich nichts beim „Solarpaket 1“ der Ampel-Regierung. Jetzt soll | |
| > es kommen. Was heißt das für Fans von Privatsolaranlagen und Mieterstrom? | |
| Bild: Balkonkraft? Ja, bitte! Sagen zumindest die Mieter:innen dieser Wohnung | |
| Worum geht es eigentlich beim „Solarpaket 1“? | |
| Die Bundesregierung hat sich auf ihr [1][„Solarpaket 1“] geeinigt, das | |
| zuvor lange in den Beratungen der Ressorts feststeckte. Nun läuft die | |
| Detailarbeit in den Ausschüssen, damit noch im Laufe der kommenden Woche | |
| der Bundestag und am Freitag der Bundesrat darüber entscheiden können. | |
| Während sich bei Einzelfragen noch Änderungen ergeben können, ist die | |
| Stoßrichtung deutlich: Der Anschluss von Balkonkraftwerken soll erleichtert | |
| werden, auch für Mieterstrommodelle sollen Hürden wegfallen. [2][Ein | |
| Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die aus ein bis zwei, | |
| manchmal vier Solarmodulen besteht]. Ein Wechselrichter wandelt den | |
| Gleichstrom in netzkompatiblen Wechselstrom um und begrenzt unter | |
| Umständen, wie viel Leistung in den Hausstrom eingespeist wird. | |
| Was bringt das Paket Leuten, die ein Balkonkraftwerk wollen?Vor allem die | |
| Anmeldung soll leichter werden. Bisher mussten die Module, die inzwischen | |
| viele Mieter an ihre Balkonbrüstung schrauben und über die Steckdose | |
| anschließen, beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. In Zukunft | |
| soll die Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur | |
| ausreichen. Die soll im Gegensatz zu fest installierten Dachanlagen auf | |
| wenige Angaben beschränkt sein. Außerdem soll der Betrieb der | |
| Steckersolargeräte für eine Übergangszeit auch ohne den sofortigen | |
| Austausch des Stromzählers erlaubt sein. Die Installation einer modernen | |
| Messeinrichtung kann dann später erfolgen und wird vom zuständigen | |
| Messstellenbetreiber veranlasst. Also in der Regel vom ortsansässigen | |
| Stromunternehmen. | |
| Was gibt es Neues beim Mieterstrom? | |
| [3][Bislang war es recht kompliziert, wenn man als Vermieter den Bewohnern | |
| eines Mehrfamilienhauses den günstigen Solarstrom vom Dach zugänglich | |
| machen wollte]. | |
| Künftig soll das einfacher sein, sofern der Strom nicht durchs Netz | |
| geleitet wird, sondern im Gebäude oder einer Nebenanlage des Gebäudes | |
| bleibt. Explizit erwähnt wird im Gesetzentwurf auch die Zulässigkeit der | |
| Zwischenspeicherung. Einige Pflichten, die das Energiewirtschaftsgesetz den | |
| normalen Stromversorgern auferlegt, sollen für die Belieferung mit | |
| Mieterstrom aufgehoben werden. | |
| Welche Leistung darf man künftig ins Haushaltsnetz einspeisen? | |
| Bislang liegt die Grenze bei 600 Watt, was zumeist zwei Modulen entspricht. | |
| Künftig sollen bis zu 800 Watt zulässig sein, wobei hiermit explizit die | |
| Wechselrichterleistung gemeint ist. Die Leistung der Solarmodule darf | |
| künftig sogar bis zu 2 Kilowatt betragen, sofern sichergestellt ist, dass | |
| die Anlage zu keinem Zeitpunkt mehr als die genannten 800 Watt ins Hausnetz | |
| einspeist. Eine Motivation, die Modulleistung trotzdem deutlich höher | |
| auszulegen als die Leistung des Wechselrichters, könnte darin bestehen, | |
| dass man damit die Zahl der Stunden erhöht, in denen man tatsächlich die | |
| zulässigen 800 Watt verfügbar hat. | |
| Der Solarstrom deckt oft nur einen Teil des Hausbedarfs. Was ist mit dem | |
| restlichen Bedarf? | |
| Das Gesetz regelt laut Entwurf explizit, dass „der Betreiber der | |
| Gebäudestromanlage“ nicht verpflichtet ist, die umfassende Versorgung mit | |
| Strom sicherzustellen. Die Bewohner können (und müssen) sich daher einen | |
| ergänzenden Stromversorger suchen. Sie haben das Recht auf einen | |
| Lieferanten ihrer Wahl. Damit wird klargestellt, dass die Nutzung des | |
| Solarstroms vom Dach nicht an einen bestimmten Lieferanten für den | |
| Zusatzstrom gekoppelt werden darf. Ganz pragmatisch heißt es im | |
| Ampel-Gesetzentwurf zudem: „Bei einer Beendigung des Mietverhältnisses | |
| endet der Mieterstromvertrag, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung | |
| bedarf, mit der Rückgabe der Räume.“ | |
| Welche Technik brauche ich, um als Mieter Solarstrom vom Hausdach nutzen zu | |
| können? | |
| Unabdingbar ist ein Zähler, der die Verbrauche aller teilnehmenden | |
| Haushalte viertelstündlich erfasst. Das klingt nach Bürokratie, ist aber | |
| den physikalischen Gegebenheiten geschuldet, denn es muss rechnerisch ein | |
| Weg gefunden werden, um die schwankenden Solarstrommengen, die vom Dach | |
| kommen, auf die einzelnen Verbraucher aufzuteilen. Dazu müssen der | |
| Betreiber der Anlage und die Hausbewohner einen Aufteilungsschlüssel | |
| definieren. Die Viertelstundenmessung resultiert daraus, dass die deutsche | |
| Stromwirtschaft ihre Abrechnungen – auch bei Gewerbekunden – auf diesen | |
| Takt stützt. | |
| Was ändert sich für große, fest installierte Photovoltaikanlagen auf dem | |
| Dach? | |
| Das „vereinfachte Netzanschlussverfahren“, das bisher Anlagen bis 10,8 | |
| Kilowatt installierter Leistung betraf, soll auf Anlagen bis 30 Kilowatt | |
| ausgeweitet werden. Wenn für das Grundstück bereits ein Netzanschluss | |
| vorhanden ist und der zuständige Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats | |
| zu dem Netzanschlussbegehren Stellung nimmt, kann die Anlagen von anderen | |
| dazu befähigten Personen angeschlossen werden. Mehr Geld gibt es für | |
| Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 40 Kilowatt; der | |
| garantierte Vergütungssatz soll hier um 1,5 Cent je Kilowattstunde | |
| angehoben werden. Allerdings soll die fixe Vergütung künftig nur noch | |
| Anlagen bis 750 Kilowatt zugutekommen, denn ab dieser Leistungsgrenze | |
| müssen die Dachanlagen künftig an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur | |
| teilnehmen. Aktuell liegt die Grenze bei einem Megawatt. | |
| Was ändert sich mit dem Gesetzpaket für die Speicherung des hauseigenen | |
| Solarstroms? | |
| In der Vergangenheit haben Solarfreunde oft kritisiert, dass | |
| Solarstromspeicher im Haus nur mit Strom aus erneuerbaren Energien befüllt | |
| werden dürfen. Im neuen Solarpaket wird dieses Ausschließlichkeitsprinzip | |
| neu geregelt: Speicher sollen künftig auch durch Speicherung von Netzstrom | |
| einen Beitrag zur Stabilität des Stromsystems leisten können. Die Branche | |
| nennt diese flexible Betriebsweise von Stromspeichern auch „multi-use“. | |
| Nach dem Gesetzentwurf der Ampel können Speicherbetreiber zum Beginn eines | |
| Kalendermonats den Betriebsmodus ihres Speichers neu definieren. Die | |
| Komplexität dieses Verfahrens – schon allein die bizarr anmutende | |
| Formulierung des Vorgangs im Gesetzentwurf – dürfte den Wechsel für die | |
| Betreiber typischer Heimspeicher aber in den meisten Fällen unattraktiv | |
| machen. | |
| 20 Apr 2024 | |
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| ## AUTOREN | |
| Bernward Janzing | |
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