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# taz.de -- Versicherung von Balkonkraftwerken: Saftiger Preisaufschlag
> Minisolaranlagen sind leicht über die Hausrat- und Haftpflichtpolice
> versicherbar, sagt die Branche. Doch Kund*innen machen oft andere
> Erfahrungen.
Bild: Immer populärer: Balkonkraftwerke
Berlin taz | So hatte sich Tina Neuenhofen die Sache mit ihrem
Balkonkraftwerk nicht vorgestellt: Sie soll rund 137 Euro mehr als bisher
im Jahr für ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherung bei der Allianz
zahlen. Das ist der Preisaufschlag, wenn sie eine Miniphotovoltaikanlage an
ihrem Balkon im vierten Stock ihrer Berliner Wohnung anbringt. Das geht aus
dem Angebot ihres Versicherungsvertreters hervor.
„Das hole ich ja mit dem produzierten Strom niemals wieder rein“, sagt die
Berlinerin. Schließlich dauert es schon etliche Jahre, [1][bis sich die
Anschaffungskosten für eine kleine Solaranlage in Höhe einiger Hundert Euro
rechnen]. Das Balkonkraftwerk einfach nicht zu versichern, ist keine
Alternative. Die Hausverwaltung besteht auf einer Versicherung – und will
entsprechende Dokumente sehen.
Hunderttausende Balkonkraftwerke [2][sind inzwischen bei der
Bundesnetzagentur registriert], in den kommenden Jahren erwarten
Expert:innen eine enorme Zunahme. Denn der Gesetzgeber hat das Prozedere
rund um Installation und Anmeldung entbürokratisiert. Strom für den
Eigenbedarf zu produzieren, wird damit für viele attraktiv. Geht die
heimische Solaranlage zum Beispiel durch Hagel oder Blitzschlag kaputt oder
wird sie von einem Einbrecher gestohlen, kommt – falls vorhanden – in
vielen Fällen die Hausratversicherung für den entstandenen Schaden auf.
Versichert sind dabei grundsätzlich nur die Ursachen für eine Beschädigung,
die in dem Vertrag aufgelistet sind. Bei einer anderen Ursache oder ohne
eine derartige Police bleiben Besitzer:innen auf dem Schaden sitzen –
der angesichts der Anschaffungskosten von einigen Hundert Euro zwar
schmerzhaft, aber überschaubar ist. Stürzt die Anlage ab und verletzt
jemanden oder es entsteht ein Schaden nach einem Kurzschluss, kann es
jedoch richtig teuer werden. In diesem Fall würde – falls vorhanden – die
private Haftpflichtversicherung einspringen.
## In Musterverträgen sind die Mini-Anlagen inbegriffen
Bei neuen Hausrat- und Haftpflichtverträgen stehen die Chancen gut, dass
Balkonkraftwerke inbegriffen sind. Denn das sehen die Musterverträge des
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor.
Aber an die müssen sich Unternehmen nicht halten. Auch wie die Lage bei
älteren Policen ist, ist nicht pauschal zu sagen. Möglicherweise schließt
der Anbieter Balkonkraftwerke ein, vielleicht aber auch nicht. „Es kommt
auf den jeweiligen Vertrag an“, sagt eine GDV-Sprecherin. Der Verband
erwartet, dass Versicherer Verträge umstellen, wenn Balkonkraftwerke nicht
eingeschlossen sein sollten – oft kostenlos.
Doch bei Tina Neuenhofen kann davon keine Rede sein. Die Medienkauffrau im
taz-Verlag hat eine kombinierte Haus- und Haftpflichtversicherung bei der
Allianz, die sie im Jahr 2000 abgeschlossen hat. Bislang zahlt sie zweimal
im Jahr rund 109 Euro. Nach der Anfrage bei ihrem Versicherungsvertreter,
ob ein Balkonkraftwerk abgedeckt wäre, schickte der ihr ein Angebot für
eine neue Police. Das sieht einen Beitrag von 177,62 Euro pro Halbjahr vor,
also über 137 Euro mehr im Jahr. Damit würde die kleine Solaranlage zur
teuren Liebhaberei, selbst wenn sie vom Staat gefördert wird.
## Die Anlage nicht zu melden, ist keine gute Idee
Die Allianz schreibt auf ihrer Internetseite, dass Balkonkraftwerke in der
Hausrat- und Haftpflichtversicherung mitversichert sind. Ein Sprecher des
Versicherers bestätigt das. Allerdings gäbe es bei Neuenhofens bestehendem
Vertrag eine Besonderheit, sagt er: Policen wie ihre hat die Allianz nur in
den neuen Bundesländern verkauft, sie werden nicht mehr erneuert. Deshalb
hat die Berlinerin ein neues Angebot bekommen – mit mehr Leistungen.
Nach den Erfahrungen von Philipp Wolf, Versicherungsreferent der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, kommt es in der Regel nicht zu
gravierenden Preiserhöhungen, wenn Kund:innen ihrem Versicherer ein
Balkonkraftwerk melden. „In den Vertragswerken der vergangenen zehn Jahre
sind kleinere Anlagen oft schon vorgesehen“, sagt er. Will das Unternehmen
einen Aufschlag, lohnt sich genaues Hinsehen: Möglicherweise versucht der
Versicherer, den Schutz mit teuren Extras auszuweiten.
Keine gute Idee ist es, die Anlage einfach nicht zu melden. „Das wäre eine
Obliegenheitsverletzung“, sagt Wolf. Wird die Anlage beschädigt oder bei
einem Einbruch gestohlen, zahlt der Versicherer möglicherweise nicht. Falls
eine Person etwa durch den Absturz der Module verletzt wird, wird der
Haftpflichtversicherer dafür aufkommen – aber er kann seine:n Kund:in in
Regress nehmen.
16 May 2024
## LINKS
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## AUTOREN
Anja Krüger
## TAGS
Energiewende
Photovoltaik
Solarenergie
Balkonmodule
Strom
Photovoltaik
SMA Solar
Solarenergie
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
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