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# taz.de -- Photovoltaik von der Gartenlaube: Gärten unter Strom
> Mit Solarzellen Energie aus dem Kleingarten ins Netz einspeisen? Klingt
> gut, und wird sogar gefördert. Dabei ist die Zulässigkeit bislang
> umstritten.
Bild: Hier könnte auch Strom geerntet werden – oder?
Berlin taz | Mittlerweile sind sie sogar auf den Angebotstischen der
Lebensmitteldiscounter angekommen: kleine Photovoltaikanlagen, auch bekannt
als [1][„Steckersolargeräte“ oder „Balkonkraftwerke“] zum Preis von we…
hundert Euro. Üblicherweise erbringt ein Modul 800 Watt Leistung. Wer es
sich an den Balkon hängt und in eine Steckdose einstöpselt, erzeugt –
abhängig von Tageszeit, Ausrichtung und Wetter – zusätzlichen Strom für
sich selbst und die Allgemeinheit: Was nicht direkt im Haushalt genutzt
wird, fließt ins Netz.
Tolle Sache – finden nicht nur immer mehr Mieter- und EigentümerInnen von
Wohnungen, sondern mittlerweile auch PächterInnen von Kleingärten.
Schließlich brauchen die meisten dort Strom für den Rasenmäher oder die
Regenwasserpumpe, das Licht in der Laube oder den Elektrogrill. Auch das
E-Bike kann wieder für die Heimfahrt aufgetankt werden.
Insofern passt es wunderbar, dass auch der Senat im Rahmen seiner
Solarstrategie zur Installation solcher Anlagen im Kleingarten animiert:
„25 Prozent Solarstrom Made in Berlin ist unsere Zielmarke“, verkündete
Wirtschafts- und Energiesenatorin Franziska Giffey (SPD) im vergangenen
Herbst, „und auf diesem Weg zählt jedes Dach, ob klein oder groß, jeder
Balkon und jede Gartenlaube.“
Die Senatorin sagte das anlässlich einer Ausweitung des
Landesförderprogramms „SolarPLUS“, das seit Oktober auch KleingärtnerInnen
auf Antrag bis zu 500 Euro für ein Steckersolargerät zuschießt. Laut
Giffeys Sprecher Matthias Kuder wurden für die kleinen Solargeräte zum
Start 7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, es seien auch noch
„ausreichend Mittel vorhanden“, sagte er der taz. Insgesamt seien 2023 und
2024 schon fast 8.000 Balkonkraftwerke bewilligt worden, allerdings erst
rund 350 für die Installation in Kleingärten.
Dabei ist im Moment gar nicht eindeutig geklärt, ob KleingärtnerInnen
überhaupt das Recht haben, ein Steckersolargerät auf dem Laubendach zu
betreiben. Offenkundig wurde das vor Kurzem, als [2][ein Kleingartenverein
im brandenburgischen Königs Wusterhausen einem Paar fristlos kündigte],
weil es genau das getan hatte. Begründung: Die Anlage sei nicht mit den
Bundeskleingartengesetz in Einklang zu bringen. Dagegen klagen die
PächterInnen nun zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
Tatsächlich [3][erwähnt das Bundesgesetz solche Anlagen gar nicht]. Der
einschlägige Kommentar zum Gesetz verweist allerdings auf die bisherige
Rechtsprechung, nach der jeglicher Stromanschluss in der Gartenlaube
unzulässig ist, weil er eine Voraussetzung für dauerhaftes Wohnen darin
schaffe. Letzteres aber ist explizit untersagt.
## Gefährdeter Bestandsschutz
Zwar verfügt laut Gert Schoppa, Präsident des Landesverbands Berlin der
Gartenfreunde, ein Großteil der Gartenlauben – genaue Zahlen gibt es nicht
– über Stromanschlüsse. Die stammten aber zumeist aus der Zeit vor Erlass
des Bundeskleingartengesetzes im Jahr 1983 – und der Bestandsschutz, den
sie genießen, gelte nur, solange dieser Zustand „unverändert“ bleibe. Im
Zweifel könne das dazu führen, dass die Laube oder zumindest ihre
Ausstattung beseitigt werden müsse.
Gegen sogenannten Arbeitsstrom für die Gartengeräte hat Schoppa nichts
einzuwenden – der sei mit dem Bundeskleingartengesetz konform, auch wenn er
durch Photovoltaik erzeugt werde. Mit dem Prinzip eines Steckersolargeräts
ist das aber kaum zu vereinbaren, und auch die Berliner
„Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf
landeseigenen Grundstücken“ erlauben nur „netzunabhängige
Photovoltaik-Anlagen“. Von solchen Insellösungen hat allerdings die
Energiewende nicht allzu viel.
Laut Matthias Kuder ist „in einigen Bezirken die Installation von
Steckersolargeräten bereits möglich“. Eine wasserfeste rechtliche Grundlage
scheint es aber dafür bislang nicht zu geben. Was es gibt, ist Hoffnung:
Ebenfalls im vergangenen Oktober beschlossen die Bundesländer, einen
Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der das ändern soll. Berlin
habe sich für diese Bundesratsinitiative „sehr eingesetzt“, sagt Kuder.
Gleichzeitig arbeitet die Senatsumweltverwaltung an einer Änderung der
bereits erwähnten Verwaltungsvorschriften. Was genau dort vorgesehen ist,
konnte die Verwaltung auf Anfrage der taz jedoch nicht mitteilen. Man
rechne mit einem Inkrafttreten „in der ersten Jahreshälfte 2025“, hieß es
lediglich.
29 May 2024
## LINKS
[1] /Boom-der-Balkonkraftwerke/!6002701
[2] /Photovoltaik-im-Kleingarten/!6007655
[3] https://www.lsk-kleingarten.de/wp-content/uploads/2020/06/Bundeskleingarten…
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
Photovoltaik
Kleingartenanlage
Energiewende
Schwerpunkt Klimawandel
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