# taz.de -- AI-Verordnung der EU: Streit um KI-Training mit Artikeln | |
> Der neue AI-Act der EU lässt Fragen nach dem Verhältnis von Medien und KI | |
> offen. Zum Beispiel: Darf man KIs mit journalistischen Texten füttern? | |
Bild: Die KIs werden auch mit journalistischen Texten trainiert | |
taz | Künstliche Intelligenz (KI) wird immer klüger, weil sie mit | |
journalistischen Texten trainiert wird. Bisher bekommen | |
Journalist:innen dafür aber keinen Cent. [1][Die geplante KI-Verordnung | |
der EU, auch AI-Act genannt], soll zumindest für Transparenz sorgen und | |
Medien die Durchsetzung ihrer Interessen erleichtern. | |
Der AI-Act ist eine Verordnung der EU, die ohne weitere Umsetzung direkt in | |
allen EU-Staaten gilt. Der entscheidende Passus für Journalist:innen | |
steht in Artikel 52c. Danach müssen die Anbieter von großen | |
KI-Sprachmodellen „ausreichend detaillierte Zusammenfassungen“ | |
veröffentlichen, mit welchen Texten sie ihre KI trainiert haben. | |
Diese Passage wurde [2][auf Druck der deutschen „Initiative Urheberrecht“ | |
aufgenommen], einem Zusammenschluss von rund 40 Organisationen der | |
Kreativwirtschaft. „Ausreichend detailliert ist eine Zusammenfassung, wenn | |
sie den Urhebern hilft, ihre Rechte durchzusetzen“, sagt Hanna Möllers, die | |
Justiziarin des Deutschen Journalistenverbands (DJV), die an den | |
Verhandlungen beteiligt war. | |
## Recht auf Schadenersatz | |
Die entscheidende Frage bleibt aber offen. Durften KI-Firmen wie Open AI, | |
bekannt für ChatGPT, ohne zu fragen und zu bezahlen ihre Modelle mit | |
journalistischen und anderen Texten trainieren? Wenn nein, dann können | |
betroffene Urheber auf Schadenersatz klagen, um an den zu erwartenden | |
Gewinnen zu partizipieren. | |
Die Firmen berufen sich auf eine Sonderregelung für Text- und Data-Mining | |
(TDM), die 2019 in die EU-Urheberrichtlinie eingefügt wurde und inzwischen | |
auch im deutschen Urheberrechtsgesetz (§ 44b) steht. Wenn große Text- und | |
Datenmengen maschinell durchsucht werden, um Muster zu erkennen, müssen die | |
Firmen weder fragen noch zahlen. Die Urheber haben dann nur die | |
Möglichkeit, dies generell zu verweigern. Bei Texten, die im Internet | |
stehen, muss der Vorbehalt „maschinenlesbar“ sein. Doch der Text wird dann | |
oft auch nicht mehr von Suchmaschinen gefunden. | |
Die Initiative Urheberrecht hält die Data-Mining-Ausnahme ohnehin nicht für | |
anwendbar. „Mustererkennung und KI-Training ist nicht dasselbe“, so | |
Möllers. Die Initiative prüft mit dem Verlegerverband BDZV nun eine Klage. | |
## KI-Training nicht leicht nachweisbar | |
Dabei gibt es mehrere Probleme. Es muss ein Kläger gefunden werden, dessen | |
Text nachweisbar für KI-Training benutzt wurde. Das ist nicht so einfach, | |
denn die neue Transparenzpflicht durch den AI-Act gilt erst nach einer | |
Übergangszeit. | |
Dazu sitzen die meisten KI-Firmen in den USA, wo sie wohl auch ihre KI | |
trainiert haben. In den USA gibt es keine Data-Mining-Ausnahme, sondern | |
eine Ausnahme für „Fair use“ (angemessene Verwendung). In den USA ist schon | |
rund ein Dutzend Klagen anhängig, [3][die bekannteste stammt von der New | |
York Times und richtet sich gegen Open AI]. | |
Neben den Gerichten hofft die Initiative Urheberrecht auch weiter auf den | |
Gesetzgeber. Ab 2026 wird die EU-Urheberrichtlinie evaluiert. Dann soll, so | |
die Forderung, eine ausdrückliche Vergütungspflicht für das Training von | |
KI-Modellen in die Richtlinie aufgenommen werden. Die Zahlungen der | |
KI-Firmen könnten dann von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort | |
eingefordert und an die Journalist:innen verteilt werden. | |
15 Feb 2024 | |
## LINKS | |
[1] /FAQ-zum-neuen-AI-Act-der-EU/!5991054 | |
[2] /Buendnis-fordert-KI-Regeln/!5988382 | |
[3] /OpenAI-und-Microsoft-verklagt/!5981722 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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