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# taz.de -- Deutsche Migrationspolitik: Fix einbürgern, schnell abschieben
> Die Ampel einigt sich auf neue Gesetze für Einbürgerungen und
> Abschiebungen. Im Januar kann der Bundestag sie beschließen.
Bild: Schneller zum deutschen Pass: Die Ampel-Kolaition will künftig aber auch…
Berlin taz | Schneller einbürgern, schneller abschieben: beides kann der
Bundestag im Januar beschließen, nachdem die Koalition sich jetzt geeinigt
hat. Knapp fiel die gemeinsame Erklärung aus, welche die
Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP dazu am Mittwoch verschickten.
„Die Koalitionsfraktionen haben in konstruktiven Verhandlungen bei
wichtigen Gesetzesvorhaben eine Einigung erzielt, die einer modernen
Einwanderungsgesellschaft und den Prinzipien von Humanität und Ordnung
gerecht werden““, erklärten Rolf Mützenich (SPD), Christian Dürr (FDP),
Britta Haßelmann und Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) für ihre
Fraktionen. Mehr nicht.
Laut dem Gesetzentwurf der Ampel kann man künftig bereits nach fünf Jahren
Aufenthalt in Deutschland [1][hier Staatsbürger werden]. Bisher musste man
mindestens acht Jahre hier leben. In Ausnahmefällen soll es schon nach drei
Jahren möglich sein, sich einbürgern zu lassen: bei guten Leistungen in
Schule oder Job, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement.
Den alten Pass muss man dafür nicht mehr zwangsläufig aufgeben – was jetzt
schon für EU-Bürger und einige andere gilt, soll zur Regel werden.
Voraussetzung für [2][eine Einbürgerung] ist, dass man keine staatliche
Hilfe in Anspruch nimmt. Grüne und Abgeordnete der SPD hatten [3][Ausnahmen
für Behinderte und Menschen, die unverschuldet arbeitslos geworden sind],
gefordert – ohne Erfolg. Das ist nun Ermessenssache. Verschärft werden die
Regeln bei Abschiebungen. Behördenvertreter*innen sollen in
Gemeinschaftsunterkünften nicht nur das Zimmer der Abzuschiebenden betreten
dürfen, sondern auch andere Räume. Außerdem kann der „Ausreisegewahrsam“
von bislang 10 Tagen auf maximal 28 Tage verlängert werden. Für
Minderjährige soll dies nicht gelten – außer, es handelt sich um
Intensivtäter. Ausreisepflichtigen in Haft muss eine bevorstehende
Abschiebung nicht mehr angekündigt werden. Schleuser und Mitgliedern
krimineller Vereinigungen sollen ebenfalls leichter abgeschiben werden
können.
## Forderungen der Grünen
Die beiden Vorhaben, auf die sich die Ampel-Fraktionen nun verständigt
haben, sollten ursprünglich bereits in der vorigen Woche zur abschließenden
Beratung und Abstimmung auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt werden.
Dazu kam es nicht, weil vor allem die Grünen noch Nachbesserungen
forderten, die von der FDP abgelehnt wurden. Sie wollten etwa, dass
Menschen, die in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam kommen, automatisch
kostenfrei ein Pflichtverteidiger an die Seite gestellt bekommen. Bei
Abschiebungen oder Ausreisegewahrsam solle nun, wenn es noch keinen
Rechtsbeistand gibt, ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Dies soll
allerdings erst geschehen, wenn der Betreffende in Gewahrsam
beziehungsweise Haft genommen worden sei.
„Bei der Reform der gesetzlichen Regelungen zu Rückführungen mussten wir
durchaus schmerzhafte Kompromisse eingehen, die auch neue Härten für die
betroffene Menschen bedeuten können“, sagte der stellvertretende
Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz. Aber es werde die
Rechtsstaatlichkeit der Verfahren, dass in Zukunft jeder in einer solchen
Situation „eine fachlich fundierte rechtliche Beratung an die Seite
gestellt bekommt“, so von Notz. Die Koalitionäre würden zudem gesetzlich
klarstellen, dass die Seenotrettung von Geflüchteten auch in Zukunft nicht
kriminalisiert werde.
21 Dec 2023
## LINKS
[1] /Einbuergerung-in-Berlin/!5917999
[2] /Einbuergerungen-in-Deutschland/!5937815
[3] /Reform-des-Staatsangehoerigkeitsrechts/!5973840
## AUTOREN
Daniel Bax
## TAGS
Ampel-Koalition
Abschiebung
Einbürgerung
Asylrecht
Migration
Schwerpunkt Flucht
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Hamburg
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IG
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